Cajon "Patent bzw.Gebrauchsmuster"

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allgaeucajon
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Hallo zusammen, Ich bin neu hier im Musiker-board. Ich hoffe es kann mir hier jemand weiter helfen. Habe mich die letzten Tage durch Patente und Gebrauchsmuster im Bereich Cajonbau gewühlt. Weiß einer von euch, ob es auf den Grundaufbau einer Cajon mit Innen gespannten Drähten (die in Wechselwirkung treten, wenn die Schlagfläche angespielt wird) ein bestehendes Patent gibt? Grund meiner Frage ist, dass ich Cajons bauen und auch verkaufen möchte. Ich wäre echt dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
 
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Hallo und herzlich willkommen an Board! :hat:

Etwas Google-Suche mit den Begriffen "Patent Cajon Instrument" hätte Dir schon die Antwort gegeben.

So wie es aussieht (habe nur schnell recherchiert) hat wohl Roland Meinl das Paten "DE 20 2005 019 423 U1" dafür.
Aber schau dort selber nochmal nach.
 
Hallo, Erst einmal Danke für deine Antwort, Habe dieses Patent auch schon entdeckt, leider kann ich im Anspruch nicht wirklich herrauslesen, dass es sich um das Cajon System handelt, mit gespannten Saiten auf der Rückseite der Schlagplatte. Für mich liest sich dieses Patet, wie wenn es um die Dämpfungselemente an den Drähten geht. Diese natürlich auf den Bezug einer Cajon mit diesem System. Kannst du dieses auch so bestätigen, oder liest du dieses Patent anders? Vielleicht kannst du mir nochmals eine Rückmeldung geben? Danke im Voraus
 
Ich habe es sinngemäß mal so interpretiert.

Du kannst ja die Anfrage ruhig mal ans deutsche Patentamt richten. Die sollten es beantworten können.
 
Gestatten: Patentanwalt. Aber: Hier im Forum gibt es keine Rechtsberatung (steht irgendwo in den Regeln), und das ist gut so. Also schreibe ich nur ein paar allgemeine Infos.

So wie es aussieht (habe nur schnell recherchiert) hat wohl Roland Meinl das Paten "DE 20 2005 019 423 U1" dafür.
Am Ende die Bezeichnung "U1" steht für "Utility Modell", d.h. Gebrauchsmuster, also kein Patent. Ein wesentlicher Unterschied ist die maximale Laufzeit von 10 Jahren beim Gebrauchsmuster und 20 Jahren beim Patent. Das genannte Beispiel stammt aus dem Jahr 2005 und läuft damit maximal noch 2 Jahre. Da wären wir beim nächsten Punkt: Der Rechtsstand ist wichtig, d.h., lebt das Schutzrecht überhaupt noch. Was zunächst gefunden wird ist nur die Veröffentlichgun der Anmeldung (Patent) oder der Eintragung (Gebrauchsmuster), aber das Recht kann schon aufgegeben worden sein.

Du kannst ja die Anfrage ruhig mal ans deutsche Patentamt richten. Die sollten es beantworten können.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz darf das Deutsche Patent- und Markenamt keine Rechtsberatung durchführen. Dies ist u.a. Anwälten und damit auch Patentanwälten vorbehalten.

Recherchen führen auch reine Recherchenfirmen durch. Die Kosten liegen für einen Fall wie den vorliegenden bei 500 Euro aufwärts. Allerdings dürfen solche Recherchenfirmen keine rechtliche Bewertung vornehmen.

Sorry, aber da musst Du selbst durch - Halbwissen von Nichtprofis ist dabei eher gefährlich - oder einen Profi engagieren (sicher nicht mich, da ich auf dem Gebiet Musikinstrumente wegen bestehenden Mandanten nicht weiter tätig werden darf).

Du hast schon richtig erkannt, dass die Ansprüche den Schutzgegenstand beschreiben und dass ihre Bewertung daher essenziell ist (we das Schutzrecht noch lebt).
 
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Damit wäre das wohl denkbar passendste Schlusswort gesetzt. Für weiterführende Informationen wendest Du Dich am besten an entsprechende Fachpersonen und/oder lässt Dich an einer dafür vorgesehenen Fachstelle professionell beraten.


Alles Gute für's weitere Geschäften,

Lim
 
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