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Mr.Tom
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Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich des Anwendungsbereiches der BGV C1.
Mal angenommen ich baue ein Traversensytem auf, und nutze für den Aufbau einen Work LW 255 Traversenlift, der laut Hersteller C1 zertifiziert ist.
Dieser wurde aber nicht durch einen Sachkundigen oder Sachverständigen geprüft, er besitz keine Prüfplakette.
Da ich den Lift nur für den Aufbau verwende, würde er ja theoretisch nicht unter C1 Fallen sondern unter D8.
Benötigt ein Lift, der nur für den Aufbau eingesetzt wird auch eine Prüfung nach C1?
Soweit ich weiss werden Lifte nur nach C1 und nicht nach D8 geprüft.
Was macht man mit einem Lift der nicht nach C1 geprüft ist und nicht C1 zugelassen ist (gibts ja auch)?
Bitte nur Antworten von qualifizerten Leuten die genau bescheid wissen.
Gruß
Tom
ich habe mal eine Frage bezüglich des Anwendungsbereiches der BGV C1.
Mal angenommen ich baue ein Traversensytem auf, und nutze für den Aufbau einen Work LW 255 Traversenlift, der laut Hersteller C1 zertifiziert ist.
Dieser wurde aber nicht durch einen Sachkundigen oder Sachverständigen geprüft, er besitz keine Prüfplakette.
Da ich den Lift nur für den Aufbau verwende, würde er ja theoretisch nicht unter C1 Fallen sondern unter D8.
Benötigt ein Lift, der nur für den Aufbau eingesetzt wird auch eine Prüfung nach C1?
Soweit ich weiss werden Lifte nur nach C1 und nicht nach D8 geprüft.
Was macht man mit einem Lift der nicht nach C1 geprüft ist und nicht C1 zugelassen ist (gibts ja auch)?
Bitte nur Antworten von qualifizerten Leuten die genau bescheid wissen.
Gruß
Tom
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