C1 Prüfung Work LW 255 Traversenlift

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Mr.Tom
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Hallo,
ich habe mal eine Frage bezüglich des Anwendungsbereiches der BGV C1.

Mal angenommen ich baue ein Traversensytem auf, und nutze für den Aufbau einen Work LW 255 Traversenlift, der laut Hersteller C1 zertifiziert ist.
Dieser wurde aber nicht durch einen Sachkundigen oder Sachverständigen geprüft, er besitz keine Prüfplakette.

Da ich den Lift nur für den Aufbau verwende, würde er ja theoretisch nicht unter C1 Fallen sondern unter D8.

Benötigt ein Lift, der nur für den Aufbau eingesetzt wird auch eine Prüfung nach C1?
Soweit ich weiss werden Lifte nur nach C1 und nicht nach D8 geprüft.
Was macht man mit einem Lift der nicht nach C1 geprüft ist und nicht C1 zugelassen ist (gibts ja auch)?


Bitte nur Antworten von qualifizerten Leuten die genau bescheid wissen.

Gruß
Tom
 
Eigenschaft
 
Hey Tom,

tja, im Grunde sprichst du da eine Grauzone an. Gehen wir mal zu den recht gut dokumentierten und reglementierten Motoren. Ein D8 bzw. D8+ Motor darf nicht mit Personen darunter verfahren werden. Dies ist prinzipiell möglich, da die Motorsteuerung außerhalb stehen und der Arbeitsbereich für sämtliche Personen gesperrt werden kann. In der Praxis zwar selten so gehandhabt, aber möglich ;)

Bei Stativen geht das nicht. Einer muss drunter stehen und kurbeln. Um einen Unfall bei Absturz zu verhindern, gibt es die Sicherungsbolzen. Diese rasten nach bestimmten Teilstrecken ein. Aber eine echte Sicherheit bieten die nicht.

Bei Aufbauarbeiten greift nicht die BGV C1 sondern (ich vermute) eine Bauvorschrift. Ich hatte mal eine in der Hand die einen ähnlichen Namen wie "Tragen und Anschlagen von Lasten" trug. Daher dürfen auch nur Mitarbeiter eine Baustelle betreten, diese Tragen Helm und Arbeitsschuhe. ;)


Wenn ich manche Aufbauten z.B. mit den http://www.genielift.de/de/products/new-equipment/material-lifts/super-tower/index.htm sehe, würde ich aber auch am liebsten weg laufen ;)
 
Habs gefunden:
Traversenlifte sind gem. GBV/ GUV vor der ersten Inbetriebnahme und
mindestens einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.

BGV-C1 Lifte benötigen zusätzlich vor der ersten Inbetriebnahme und
alle 4 Jahre eine Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen.

Die gesetzliche Grundlage dieser Regelungen ist in den Unfallverhütungsvorschriften
der Berufsgenossenschaften verankert.

Der Betreiber ist verantwortlich über den Nachweis der Prüfungen in Form eines
Prüfbuches, welches folgende Details enthalten muß:

* Datum und Umfang der Prüfung
* Festgestellte Mängel
* Name und Anschrift des Prüfers
* Prüfplakette mit Angabe der nächsten Fälligkeit
* Auflistung der Mängelbeseitigung
 
Unfallverhütungs VO also, ich hätte es mir denken können ;)
Aber was du gefunden hast, ist die Regel um die BGV C1 an deinen Stativen zu erhalten/erneuern. War das deine Frage?
 
wieso?
Wenn Lift nur für den Aufbau dann:
Traversenlifte sind gem. GBV/ GUV vor der ersten Inbetriebnahme und
mindestens einmal pro Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Wenn C1:
BGV-C1 Lifte benötigen zusätzlich vor der ersten Inbetriebnahme und
alle 4 Jahre eine Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen.


Wäre es fahlässig einen ungeprüften Lift nach einer Sichtprüfung zu benutzen?
Warscheinlich Ja, oder?

edit: wer ist Sachkundiger? schon eine fachkraft VA - Tech?
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Sachkundige ist der/die im Betrieb zuständige Meister/Ingenieur/Fachkraft. Diese/r muss die allgemeinen Regel kennen und die Sichtprüfung dokumentieren. Ein Freelancer, der keine der genannten Ausbildungen besitzt, kann das aber auch durchführen. Er übernimmt die Verantwortung. Wie das im Notfall vor Gericht aussehen würde, weiß ich nicht. Aber wenn es zum Unfall wegen falsch gemachter Sichtprüfung kommt ist das vermutlich gar nicht mehr so wichtig.

Ein Sachverständiger hat eine gesonderte Ausbildung zum Thema bzw. sich sein Wissen anerkennen lassen. Das sind z.B. die TÜV-Prüfer.
 
Wenn was passiert ist es klar, dass man dran ist...

Hab mal bei LMP angefragt.
Sie sagten mir:
vielen Dank für Ihr mail, ja, eine Fachkraft für VT ist in diesem Falle sachkundig, er ist befugt, den Lift kann zu prüfen und zu warten, jedoch keine Zertifizierungen, das obliegt den Gutachtern

Steht im Wiederspruch zur Aussage von "Heim Montagelift Service":
Eine Prüfung durch Veranstaltungstechniker oder Inhaber des Anschlägerscheines ist nicht zulässig. Hierfür wird die Sachkundigenbefähigung des Herstellers benötigt.

UVV-Prüfungen beinhalten folgende Leistungsmerkmale:
- komplette Demontage
- Seiltausch
- Überprüfung aller Mastsegmente
- Überprüfung der Achsen und Lager aller Umlenkrollen
- Überprüfung der Lastdruckbremse
- Überprüfung der Verriegelungen
- Überprüfung der Spindeln und Rollen
- evtl. Erneuerung defekter Teile
- Nach dem Zusammenbau Überprüfung der Gesamtfunktion
- Dokumentation und Prüfplakette.

Wie würdest du handeln, wenn du auf einer Produktion bist, und der Verleiher ungeprüfte Lifte liefert, und kurzfristig kein Ersatz zu besorgen wäre?
 

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