Brauche Rat

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dreesan
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Hallo , ich bin neu im Forum und brauche einfach mal einen Rat oder einen Erfahrungswert.
Ich habe mir vor 4 Wochen einen Traum erfüllt und eine sehr klangvolle Aktustikgitarre (Kantare) gekauft. Vorgestern abend riss der komplette Steg ab, während die Gitarre auf dem Ständer stand. Insgesamt habe ich die Gitarre erst sieben Mal in der Hand gehabt, weil wir zwischendurch im Urlaub waren. Der Händler lehnt einen Umtausch ab und in der Garantiekarte ist die Stegablösung ausgeschlossen. Ist das immer so????

Im Moment fühle ich mich ziemlich hilflos und freue mich über eine Rückmeldung.

Danke und Gruß
dreesan (anke)
 
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Hallo , ich bin neu im Forum und brauche einfach mal einen Rat oder einen Erfahrungswert.
Ich habe mir vor 4 Wochen einen Traum erfüllt und eine sehr klangvolle Aktustikgitarre (Kantare) gekauft. Vorgestern abend riss der komplette Steg ab, während die Gitarre auf dem Ständer stand. Insgesamt habe ich die Gitarre erst sieben Mal in der Hand gehabt, weil wir zwischendurch im Urlaub waren. Der Händler lehnt einen Umtausch ab und in der Garantiekarte ist die Stegablösung ausgeschlossen. Ist das immer so????

Im Moment fühle ich mich ziemlich hilflos und freue mich über eine Rückmeldung.

Danke und Gruß
dreesan (anke)

Das ist ein Garantiefall.
Ich geh mal nicht davon aus, dass die Saiten weit höher als normal gestimmt waren... das ist ein eindeutiger Mangel - für den der Händler in jedem Fall aufkommen muss, da würde ich ganz sachlich bleiben und ihm einen netten Brief schreiben, vll. sogar gleich einen Anwalt mit auf den Verteiler nehmen :rolleyes:

Was ist das für eine Gitarre, was hat sie gekostet???
 
Hi, danke für Deine Antwort. Es ist eine Kantare (finnische Bauart) und hat 850,00 € gekostet.

Gruß Anke
 
Du musst unterscheiden zwischen einer Garantie, die der Hersteller mehr oder weniger freiwillig einräumt und für die er sich beliebige Bedingungen ausdenken kann (z.B. Stegablösung ausgeschlossen, nicht bei Vollmond, oder was ihm sonst so einfällt) und der gesetzlichen Gewährleistung.

Die zweitere läuft zwei Jahre, wobei sich nach einem halben Jahr die Beweislast umkehrt und Du beweisen müsstest, dass das Problem schon beim Kauf im Entstehen war. Nach erst vier Wochen müsste aber der Händler Dir nachweisen, dass Du den Fehler durch unsachgemäße Behandlung verursacht hast. Wenn ihm das nicht gelingt, ist es ein Garantiefall. Lass Dich also nicht so leicht abwimmeln und zieh im Zweifel einen Anwalt hinzu.

Edit: habe nochmal Deinen ersten Post gelesen und wollte noch folgendes hinzufügen: bei der gesetzlichen Gewährleistung, auf die Du Dich hier berufen kannst, ist es meines Wissens dem Händler freigestellt, wie er das Problem behebt. Ob er also umtauscht (wie Du wohl angefragt hast) oder fachmännisch reparieren lässt, steht ihm frei.

Banjo

P.S. Ich bin kein Anwalt, deshalb ist obige Schilderung der Rechtslage lediglich meine laienhafte Darstellung und keine Rechtsberatung. Wenn's hart auf hart kommt, frag einen Anwalt !
 
Hallo Dreesan,

du solltest hier auch zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Eine Garantie gibt der Händler & Hersteller freiwillig. Die Gewährleistung hingegen ist eine europäische Richtlinie (1999/44/EG). Die Verjährungsfrist, 2 Jahre ab Lieferung, darf nicht unterschritten werden und innerhalb der ersten 6 Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Eine Verkürzung sowie ein Ausschluss (etwa bei Verschleißteilen) bei Neuwaren ist nicht möglich.

Ich hoffe, dass hilft dir etwas weiter. Aufjedenfall bist du im Recht und das solltest du dem Verkäufer auch klar machen.

MfG Pabu
 
Das Thema Garantie und Gewährleistung wurde hier neulich schonmal behandelt - mit einem, wie ich finde, sehr guten Beitrag (von learningotrock) zur Rechtslage. Guckst Du hier: https://www.musiker-board.de/vb/stahl/271668-400-euro-gitarre-ibanez-mit-m-ngeln.html

Zu Pabu wäre zu ergänzen, dass eine Richtlinie kein unmittelbar wirksames Recht ist. Sie bedarf der Umsetzung in deutsches (österreichisches, spanisches usw.) Recht durch eine Vorschrift (i.d.R. Gesetz) des jeweiligen Landes. Wie das im konkreten Fall erfolgt ist, lässt sich herausfinden.

Wichtig scheint mir zu sein, ob es überhaupt zulässig ist, Ansprüche im Fall einer Stegablösung von vornherein auszuschließen - schließlich handelt es sich ja um kein Verschleißteil (nebenbei: Dass sowas auf einer Garantiekarte steht, kommt mir eh verdächtig vor?!?). Wenn vielleicht noch jemand Banjos Argumente bestätigen bzw. unterfüttern kann, würde ich danach dem Händler doch noch mal auf die Füße treten.

Nochwas: Falls Du noch keine 18 bist und alle Stricke reissen, lässt sich u.U. mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit was machen ;)
 
Die Garantiekarte bezieht sich ja auf die 'freiwillige' Garantie. Man kann die gesetzliche Gewährleistung nicht einfach durch Text auf der Garantiekarte aushebeln.

Und ein rausgerissener Steg ist kein Verschleiss und in der Regel auch keine unsachgemäße Handhabung, ausser es hängen noch die Kontrabasssaiten dran :)

Banjo
 
Herzlichen Dank für eure vielen Antworten und Tipps.

Also ich bin (leider) über 18 Jahre und werde mich jetzt mal mit einem Juristen in Verbindung setzen. Der kann mir sicherlich sagen, ob dieser Ausschluss aus einer Garantie rechtmäßig ist und was ich jetzt tun kann. Ihr habt mir schon sehr geholfen. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Danke und Gruß
Anke
 
Zu Pabu wäre zu ergänzen, dass eine Richtlinie kein unmittelbar wirksames Recht ist. Sie bedarf der Umsetzung in deutsches (österreichisches, spanisches usw.) Recht durch eine Vorschrift (i.d.R. Gesetz) des jeweiligen Landes.
Hallo, grundsätzlich geb ich dir recht.
Also, soweit mir bekannt handelt es sich bei dieser "Richtlinie" um eine Europäische.
Wenn ich jetzt also richtig liege, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe ;-), steht europäisches Recht noch vor dem nationalen. Beispiel EU-Verfassung. Die EU-Verfassung, sofern diese verabschiedet wird, hätte gegenüber der nationalen Verfassung Anwendungsvorrang. Wobei aber Richtlinien eben keine ausformulierten, gültigen Verordnungen darstellen. Es sind "lediglich" Vorgaben an die EU-Staaten die im nationalen Recht übernommen, bzw. eingehalten werden müssen. Es kann also lediglich ein langwieriges Unterfangen sein eine im nationalen Recht nicht eingehaltene EU-Richtlinie durchzusetzen. Aber normalerweise jedenfalls erfolgversprechend ;-).
Abgesehen davon, ich kenne kein europäisches Land wo der Gewährleistungsanspruch, den ein Kunde hat, nicht eingehalten würde. Probleme kanns eigentlich nur geben wenn ich ev. was im I-net bestelle wo dann der Firmensitz sowie Lieferung z.B in Hongkong liegt.
Also dreesan, trau dich ;-). Aber wie schon öfters gesagt, Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln. Du bist meiner Ansicht nach im Recht.
 

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