Gemäß der Definition "Bildungsurlaub" hat die Fort-, Aus- oder Weiterbildung in beruflichem Kontext zu stehen. Es kann auch ein politischer Bildungshintergrund sein (Funktion als Stadtrat, Landrat... und entsprechende Weiterbildung, Extraregelungen gelten für Betriebsratsmitglieder).
Dann gelten in den Bundesländern jeweils unterschiedliche Regelungen, Bildungsurlaub ist Landesrecht.
Entsprechende Regelungen solltest Du im Netz finden.
Ich gehe davon aus, dass Akkordeonlehrer und evtl. entsprechende Musiklehrer/Musikpädagogen Akkordeonkurse als Bildungsurlaub erhalten könnten. Achtung: Bei beamteten Personen gelten wiederum Sonderrechte.
Alles nicht so einfach. Zudem müssen die Anbieter von Bildungsurlaub anerkannt bzw. zertifiziert sein.
Vielleicht hilft Dir die Seite des Deutschen Gewerkschafts Bundes zum Thema Bildungsurlaub weiter:
http://www.bildungsurlaub-machen.de/
Hier sind die einzelnen Schritte für den Bildungsurlaub aufgelistet:
http://www.bildungsurlaub-machen.de/der-weg/
Und für die Akkordeonisten in Hessen habe ich sogar mit einer einzigen Google-Sucheingabe gleich eine
zertifizierte Fortbildung für Lehrer gefunden:
Fürstenecker Akkordeonale-Workshop
https://www.burg-fuersteneck.de/kur..._lehrkraefte/akkordeonale_workshops/17-35201/
(Meine Aussage hier ist nicht mit einem juristischen Hintergrundwissen zu verstehen, sondern einfach nur laienhaft, also für den Hausgebrauch! )