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Bildrecht, nicht GbR Mitglieder

B
Belmonte
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Hallo allerseits

FÜr unsere Homepage, sowie Promotionzwecke planen wir ein Fotoshooting, Fotografen für Liveevents, sowie eine Demovideo, Audio Produktion. Angenommen, ein Bandmitglied steigt aus oder wird ausgetauscht. Wie verhält es sich mitden Rechten an den Bildern, Video, Tonaufnahmen? Wie kann ich die Nutzungsrechte vertraglich absichern?

Wie handhabt ihr das?

LG Belmonte
 
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Google "Bandvertrag" und "Band GbR", such' dir was zusammen was von der Form her passt, und dann schreibt es so auf, wie es für Eure Bedürfnisse passt. Rechtssicher/wasserdicht ist es dadurch vielleicht auch nicht, aber man hat's halt mal "im Guten" aufgeschrieben und das steigert die Chance, dass man sich auch im Fall der Fälle dran hält.
 
Mir gehts hier weniger um einen GbR Vertrag, sondern generell um die Regelung von Rechten auf Promotionmaterial (Bilder, Videos, Ton), auf denen auch teilweise Gastmusiker zu sehen sind.

Gruß Thomas
 
Aber den Gastmusikern kann man das genauso in den Vertrag schreiben wie GbR-Mitgliedern.

Auch mal genau überlegen, was man eigentlich Regeln will. Idee für eine GbR-Regelung: nach dem Ausscheiden aus der GbR darf Bildmaterial für eine Übergangszeit von sechs Monaten weiter auf Promo-Material verwendet werden (also Werbung im engeren Sinne), in eher dokumentrischen Website-Galerien der vergangenen Auftritte aber unbegrenzt. Irgendwie ist es ja nachvollziehbar, dass man das als Ex-Mitglied komisch findet, wenn die Band ewig mit dem Bild von einem selbst Werbung macht. Andererseits ist es auch mega stress, Wenn die Band von heute auf morgen überall ihre Bilder löschen muss.
Eine analoge Regelung des Widerrufs für Bildrechte lässt sich ja auch Gastmusikern in den Vertrag schreiben.

Nachtrag: nach meiner Privatmeinung lässt sich da einiges auch abstrahieren und übertragen, wie es bei Angestellten und Unternehmen rechtlich aussieht:
https://www.datenschutz-recht-banke...eitsverhaeltnis-einwilligung-und-datenschutz/
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir GbR hast Du selbst einen Rahmen vorgegeben, der mMn eher unzutreffend ist.

Generell ist von Personen, die auf Bildern, die man veröffentlichen will, die Erlaubnis dazu einzuholen. In der Erlaubnis sollte dann auch stehen, für welche Zwecke und wie lange und auf welchen Medien, ob kommerziell oder nicht kommerziell, die Bilder genutzt werden sollen.

Wenn ich die Fragestellung aus dem ersten post drei mal in mir nachklingen lasse, klingt das schon ein bißchen danach, als könnte es gut sein, dass ein Bandmitglied "ausgetauscht" wird. Kann das sein?

x-Riff
 

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