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Bigband Noten PFLICHT?

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Godin
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Hallo zusammen, wenn man eine Bigband zusammengestellt, geht es um die Frage ob man für die Titel die man spielen möchte auch die Orginalnoten bzw . die entsprechend vom Verlag herausgegebenen Bearbeitungen haben muss, was ich mir nicht vorstellen kann, da ja Coverbands in den seltesten Fällen überhaupt Noten bekommen können, und sich deshalb ihre Stücke nach Gehör drauf schaffen.
Vielleicht wurde ja schon jemand mit diesem Thema konfrontiert.

Gruß Godin
 
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ACHTUNG ! Ich bin kein Musikrechtler ... meine Antwort ist daher mit Vorsicht zu genießen:

Es wird Dich keiner hindern, die Nummern selbst zu transkribieren und aufzuschreiben. Vorsicht ist eventuell dann geboten, wenn aus der Transkription eine eigene Bearbeitung wird, die bewilligungspflicht werden könnte ...

LG, Thomas
 
und selbst die Transkription darft NICHT kopiert werden, sonst ist das schon ein Verstoß gegen das Copyright.

Also am PC schreiben und AUSDRUCKEN ist nicht erlaubt, der Ausdruck gilt als Kopie!!


Außerdem ist es eine endlose Geschicht, bis man (zum Teil recht komplexe) Arrangements fehlerfrei rausgeschrieben hat - der Einzige mit dem ich in vielen Jahren gearbeitet habe, der das aus dem Ärmel geschüttelt hat, der hatte das absolute Gehör und 40 Jahre Erfahrung...!
 
Also darf ich mir auch keine Kopie zum Proben machen, um darauf Anmerkungen zu notieren. Im Prinzip ging es sich aber darum, das man für jedes Stück das man spielt Noten haben muss. Was machen dann aber die ganzen Coverbands die überhaupt keine Noten haben, aber die Auftritte bei der Gema melden, begehen diese dann auch einen Urheberrechts verstoss ?
 
bitte informieren!
Urheberrecht hat mit Verwertungsrecht (GEMA) nichts zu tun.
 
Im Prinzip ging es sich aber darum, das man für jedes Stück das man spielt Noten haben muss.

Nein, man braucht keine Noten.

Nur: Wenn man doch Noten braucht, dürfen es keine kopierten sein.
 
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Arrangieren darf man so viel man will, sonst dürfte sich ja auch kein Klampfer die Griffe über den Text schreiben. Wenn Ihr das am PC macht (Finale o. Ä.), dann könnt Ihr das auch drucken, mitnehmen, etc. Man kann auch ne MP3/WAV in ein midi wandeln und dann in Finale einlesen, dann hat man ein Grundgerüst - 40 Jahre Erfahrung braucht man jetzt nicht, aber Ahnung muss man schon haben.

Bis Ihr aber Stimmen für 20 Musiker selbst notiert (habe ich schon gemacht-echt ein Drecksjob), bietet es sich an Stücke einfach zu erwerben. Von bereits arrangierten Noten von anderen Arrangeuren/Musikverlagen müsst Ihr das Original besitzen, in der Regel ca. 30 - 70€ pro Stück. Oder Ihr kauft gebrauchte Originale von Musikvereinen/Stadtkapellen, dort haben bestimmt viele die guten alten Big-Band-Nummern im verstaubten Aktenschrank.

Wir haben jemanden, der uns Stücke arrangiert (echt geil und genau auf unsere Besetzung und das individuelle Können der Instrumente zugeschnitten). Das ist richtig angenehm (weiß man erst zu schätzen, wenn man es mal selber gemacht hat) und für uns deshalb gern bezahlbar: Pink, AC/DC, Adele.....

Wir laminieren alles und legen uns "Sicherungskopien" in den Keller, das hält dann auch mal nen Regengig aus;-). Und da das unsere Arrangements sind, dürfen wir das auch kopieren, so oft und viel wir wollen - genauso wie sich jeder "Hey Jude" kopieren kann, wenn er selber die Klampfen-Griffe über den Text schreibt.

"Eigene Transkription" kann ich nicht nachvollziehen, sonst müsste jeder seine "Mighty Quinn"-Version freigeben lassen - sobald er sich Griffe über den text schreibt ?!?

GEMA ist eine andere Geschichte, die sorgt dafür, dass der Komponist entsprechend vergütet wird, sobald das Stück dann aufgeführt wird.
Ob das jetzt selbst arrangiert oder ein gekaufte Arrangement ist, ist dabei egal.
 
...ob man für die Titel die man spielen möchte auch die Orginalnoten bzw . die entsprechend vom Verlag herausgegebenen Bearbeitungen haben muss...

Ja, nach meiner Meinung. Aus meiner Musizierpraxis kenne ich es so:
Es geht im Folgenden ausschließlich um öffentliche Aufführungen von bereits veröffentlichter Musik (Noten/Tonträger). Es ist dabei unerheblich, ob ein Auftritt mit oder ohne Gage gespielt wird.

Die gespielten Stücke müssen auf einer Liste stehen und bei der GEMA gemeldet werden, das ist eine Pflicht des Veranstalters (Musikfolge Einzelveranstaltung). Normalerweise wird die Übermittlung der Liste bereits im Gastspielvertrag vereinbart. Die Meldepflicht des Veranstalter gilt natürlich auch, wenn man als Musiker ohne Noten öffentlich spielt.

Wenn auf der Bühne Noten auf den Ständern der Musiker liegen, dürfen das keinesfalls Kopien sein. Das würde teuer werden, falls es herauskommt.
http://www.blasmusikverbaende.de/se..._xredfile&key=id&keyval=6751&imgcol=xred_file
Zulässig sind die Original-Verlagsveröffentlichungen der Arrangements, wie sie im seriösen Musikalien-Handel angeboten werden. Es gibt eine Sonderregelung mit verschiedenen Kirchen und im Schulalltag.
http://www.vg-musikedition.de/vg_aboutus.php
http://www.cvnrw.de/vereinshilfen/gema_info_noten.pdf
http://www.playfair.hmtm-hannover.d...loads/Wissenschaft/Fragenkatalog_UrhG_PDF.pdf

Eigene Arrangements müssen vom Urheber genehmigt sein, wenn sie veröffentlicht bzw. öffentlich aufgeführt werden sollen. Die Genehmigung erhält man normalerweise vom Verleger des musikalischen Werks, man kann dazu auf der Homepage der GEMA nachlesen.
https://www.gema.de/recht-politik/10-fragen-10-antworten.html
 
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Wenn Ihr alles ohne Noten machen könnt - also rein nach Gehör (man muss sich als Bläser etwas daran gewöhnen, geht aber mit der Zeit immer besser und schneller - unterscheidet Euch meines Wissens nichts von einer Coverband - dann habt Ihr kein "Notenproblem". Ihr müsst gar keine Noten haben. UNd wenn Ihr Euch ein paar Zeilen auf ein Notenpapier kritzelt, dann ist das nichts anderes als ne andere Aufzeichnungsmethode wie die Buchstaben für Gitarrengriffe oder Tabulatoren.
 
...UNd wenn Ihr Euch ein paar Zeilen auf ein Notenpapier kritzelt, dann ist das nichts anderes als ne andere Aufzeichnungsmethode wie die Buchstaben für Gitarrengriffe oder Tabulatoren.

Aus welcher Big Band kennst Du das denn so, wie Du es beschreibst? :gruebel:
Ohne Noten gespielte Arrangements kenne ich nur von den Swingstücken (Blues & Boogie) der frühen Phase des Count Basie Orchestra .

Sowohl "auswendig spielen" wie die "Handaufzeichnungen" kann man als praktische Möglichkeit für Big Band vergessen.
Amatuere mit zuverlässigen Notationsfertigkeiten sind außerhalb von Top-Ensembles wie einem LJJO rar gesät. Noch seltener wären solche, die eine Stimme aus einem Arrangement auswendig können.
Da für Auftritte aus verschiedensten Gründen immer wieder kurzfristig umbesetzt werden muss, müsste man als "Stamm-"Bläser zwei oder mehr Stimmen von einem kompletten Programm kennen und das aus einem über die Jahre riesigen Repertoire. Das wäre für den jeweiligen Auftritt z.B. ca. 14 Stücke auf die Note genau aus mit der Zeit wahrscheinlich weit über 100 Arrangements.
Jemand, der das drauf hat, ist mir in Jahrzehnten noch nicht begegnet.
 
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Ich habe gar nicht gewusst, dass es solche Regelungen für Originalnoten in Notenständern gibt.

Das heißt, ich dürfte vermutlich auch keine Noten aus der Bücherei nutzen?
Viele kopieren Noten ja direkt dort. ;)

Kommt das in der Praxis wirklich vor, dass die Noten auf rechtmäßigen Besitz geprüft werden?
 
...Kommt das in der Praxis wirklich vor, dass die Noten auf rechtmäßigen Besitz geprüft werden?...
Darum gehts doch gar nicht, wir sind hier ein öffentliches Forum und MÜSSEN rechtlich korrekt bleiben - ...die Abmahner sitzen überall!

... riesigen Repertoire... Jemand, der das drauf hat, ist mir in Jahrzehnten noch nicht begegnet ...
Warum auch?
ich habs ja schon öfters geschrieben, alleine mein Big Band Repertoire ist in den Jahrzehnten dreistellig geworden, sowas lernt man nicht auswendig.
Zumal da dann auch noch solche "Spezialfälle" dabei sind wie 10 verschiedene Arrangments von "New York, New York" oder so abgefahrenes Zeugs wie Don Ellis, ober hochkomplexe Stück von Maria Schneider...
 
...Das heißt, ich dürfte vermutlich auch keine Noten aus der Bücherei nutzen??

Was meinst Du damit? Es geht nur um das weitgehende Kopierverbot von Noten und die Notwendigkeit, mit Originalausgaben öffentlich aufzutreten.
Daher solltest Du nach meiner Meinung (juristischer Laie) auch ein ausgeliehenes Originalarrangement aus der Bücherei oder von sonstwem auf den Notenständer legen dürfen.
Die Rechtslage geht aus den seriösen Quellen der Links in meinem Beitrag #8 hervor.

Meines Wissens nach wird allerdings kein "rechtmäßiger Besitz" geprüft, sondern allenfalls die Musikfolgeliste und eventuell die Druckausgabe der Noten. Das soll bei öffentlichen Veranstaltungen schon vorgekommen sein.
http://www.mon-online.de/newsletter/mon-newsletter-fotokopieren-von-noten/

"Nichtwissen" oder persönliche Umstände werden wie bei einer Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr absehbar nicht zur Einrede taugen. Für die persönliche Information genügt die Eingabe von "kopierte Noten" bei einer Internetrecherche und die Rechtslage springt einfach und klar formuliert ins Auge.
http://www.pian-e-forte.de/noten/pdf/notenkopien.pdf
http://www.jetelina.de/shop/index.php?sid=x&shp=oxbaseshop&cl=info&tpl=service-urheberrecht.tpl
 
Zitat von Moulin
...Kommt das in der Praxis wirklich vor, dass die Noten auf rechtmäßigen Besitz geprüft werden?...


Darum gehts doch gar nicht, wir sind hier ein öffentliches Forum und MÜSSEN rechtlich korrekt bleiben - ...die Abmahner sitzen überall!

Doch, darum geht es weil ich genau das wissen wollte.

- - - Aktualisiert - - -

Was meinst Du damit?

Nun, ich weiß etwas nicht und stelle deshalb eine Frage.
Ich habe schon mal im Rahmen von Cover Bands Texte und Akkorde in kopierter Form bekommen und danach gespielt.
Ich hatte mir nie Gedanken darüber gemacht, dass das illegal sein könnte bis ich diese Beiträge hier gelesen habe.

Ich bin zwar hier nicht im Bassforum aber meine Fragen sind doch erlaubt, oder?
 
Wie WilliamBasie richtig gesagt hat ist jegliche Form von Noten kopieren verboten. Wer es rechtlich wirklich richtig machen und sein Original im Archiv lassen will, fordert vom herausgebenden Notenverlag eine Verlagskopie an. Die bekommt dann einen schönen Stempel auf jede Seite und ist natürlich nicht kostenlos.

Inwiefern das Ganze von den Verlagen wirklich kontrolliert wird bzw ob die Verlage diese Kontrollen überhaupt wollen, sei dahingestellt, darf aber hier nicht diskutiert werden, da das ganze ja als Aufruf zur Urheberrechtsverletzung ausgelegt werden könnte.
Ich vergleiche das aber immer gerne mit der selbst eingespielten Coverversion auf youtube, die ja auch illegal ist und im schlimmsten Fall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Trotzdem riskieren es aber viele Amateurmusiker, so wie halt im Bereich der (Blas)Orchester auch, wo meist nur Kopien an die Musiker ausgeteilt werden. Wenn aber dann wirklich einmal rechtliche Konsequenzen folgen darf man sich natürlich auch nicht wundern.
 
Das ist für mich in jedem Fall eine wichtige Info weil ich das einfach nicht für möglich gehalten habe. :great:
Normalerweise heißt es ja immer, man dürfe für den Eigenbedarf Kopien erstellen. :ugly:
 
..
Normalerweise heißt es ja immer, man dürfe für den Eigenbedarf Kopien erstellen. :ugly:

Eine öffentliche Aufführung ist jedoch kein Eigenbedarf mehr ( Eigenbedarf wäre vielleicht das Üben dafür :D) sondern eine öffentliche Aufführung!
Und bei der öffentlichen Aufführung geht es, soweit ich es verstanden habe, tendenziell nicht um das Eigentumsrecht an den Noten sondern darum, dass es Originalnoten sind.

Wäre ja glatt eine Idee für einen Notenverleih für Konzertaufführungen...... ;)

Achtung Gerücht:
Soll sogar schon den Fall gegeben haben, das in Berlin ein "Notenkontrolleur" über eine Brücke spazieren ging, und drunter fuhr auf der Spree ein Auflugsdampfer mit einem kleinen Blasorchester. Das hatte danach aber gar keinen Spaß mehr....
 
....meine Fragen sind doch erlaubt, oder?...
Klar, das war von mir nicht kritisch gemeint. Deswegen folgt auch unmittelbar auf meine Frage eine Antwort samt weiterer Links zu Quellen, die ich ganz nützlich fand.

Meine Rückfrage "Was meinst Du ..." betraf den von dir neu eingeführten Aspekt "rechtmäßiger Besitz". Der spielte bislang weder in der Diskussion noch in den vielen Quellen eine Rolle und ich könnte auch nicht mehr als in meinem Beitrag #13 dazu beitragen.

Es geht zunächst um die Verwendung von lizensierten Druckausgaben der Noten bei öffentlicher Auffuhrung von urheberrechtlich geschützten Werken, im Fall des Threaderstellers sind das Big Band Arrangements. Wem diese Noten privat gehören, spielt nach bisherigen Wissen und Meinung von mir keine Rolle.

Verleih durch Büchereien oder Gewerbe ist da möglicherweise noch Mal ein anderes Rechtsthema ist, das weiß ich nicht. Jedenfalls steht oft genug der Hinweis auf die Genehmigungspflicht jeder Nutzung bzw. ein entprechender Vorbehalt in Notenausgaben, um sich dazu nichts aus den Fingern zu saugen.

Eine andere Sache ist, dass ich die mir bislang untergekommenen Quellen zum Urheberrecht so verstehe, dass reine Akkordfolgen eines Songs urheberrechtlich nicht geschützt werden können, Melodien und Texte aber schon.

Noten kopieren ist m.E. (mittlerweile) glasklar verboten, da gibt es bis auf die bereits erwähnten Sonderregelungen keinen Eigenbedarf. Bitte klicke dazu doch auf die Links in den jeweiligen Beiträgen. Dort werden genau diese Dinge rechtlich einwandfrei und leicht nachvollziehbar erklärt, teilweise ganz offiziell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre ja glatt eine Idee für einen Notenverleih für Konzertaufführungen...... ;)
Zumindest bei klassischen Orchestern weiß ich, dass es früher (oder immer noch?) wirklich üblich war, Notenausgaben von den Notenverlagen nur zu "leihen".
Wir hatten bei meinem Ex-Arbeitgeber z.B. eine Zeit lang einige alte Arrangements von Johann Strauß Stücken im Angebot, da waren die alteingesessenen Orchester direkt überrascht, dass wir die Noten verkauften und nicht nur verliehen. Die Idee hatte also leider schon jemand ;)
 
...
Noten kopieren ist m.E. (mittlerweile) glasklar verboten, da gibt es bis auf die bereits erwähnten Sonderregelungen keinen Eigenbedarf. Bitte klicke dazu doch auf die Links in den jeweiligen Beiträgen. Dort werden genau diese Dinge rechtlich einwandfrei und leicht nachvollziehbar erklärt, teilweise ganz offiziell.

Selbstverständlich ist Noten kopieren verboten! Ich hoffe, ich habe keinen anderen Eindruck erweckt.;)
Steht ja auch extra auf den Original-Noten immer mit drauf.....
 

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