Korg
Mod Emeritus
Showlaser sind heutzutage ein tragendes Designelement bei vielen großen Shows, oft werden Laser mit mehreren Watt eingesetzt.
Dies verleitet auch viele -zumindest im Laserbereich- Unbedarfte dazu Laseranlagen auf ihren Veranstaltungen zu betreiben.
Allerdings gibt es im Einsatz mit Showlasern viele Punkte zu beachten, bereits kleine Laser mit wenigen mW können bleibende Schäden am Leib verursachen.
Vor allem das Auge ist extrem gefährdet und kann irreparable Schäden davontragen - Die Netzhaut verbrennt förmlich was im Extremfall zur absoluten Blindheit führt.
Grundsätzlich muss bei öffentlichen Veranstaltungen für Laser oberhalb 5mW (Laserklasse 3B und 4) ein schriftlich bestellter Laserschutzbeauftragter während der gesamten Veranstaltung anwesend sein, die Laseranlagen durchgehend überwachen und im Notfall sofort abschalten können.
Weiterhin ist unter Umständen eine TÜV-Abnahme nach Aufbau und vor Inbetriebnahme des Lasers notwendig.
Unabhängig davon besteht eine Anzeigepflicht für sämtliche Laser der Klasse 3B, 3R und 4 bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Jeder, der einen Laser einsetzen möchte, sollte aus eigenem Interesse ein Seminar zum Laserschutzbeauftragten machen.
Selbst wenn der Laser nur auf Privatveranstaltungen eingesetzt wird kommt einem das gelernte und abgefragte Wissen zu Gute.
Ich denke niemand möchte sich irgendwann dafür verantworten müssen dass jemand anders erblindet ist, vom finanziellen
Ruin den man als Verursacher in einem solchen Fall ertragen muss einmal ganz abgesehen.
Weiterführende Informationen zum Thema Laserstrahlung gibt es in der BGV B2.
Dies verleitet auch viele -zumindest im Laserbereich- Unbedarfte dazu Laseranlagen auf ihren Veranstaltungen zu betreiben.
Allerdings gibt es im Einsatz mit Showlasern viele Punkte zu beachten, bereits kleine Laser mit wenigen mW können bleibende Schäden am Leib verursachen.
Vor allem das Auge ist extrem gefährdet und kann irreparable Schäden davontragen - Die Netzhaut verbrennt förmlich was im Extremfall zur absoluten Blindheit führt.
Grundsätzlich muss bei öffentlichen Veranstaltungen für Laser oberhalb 5mW (Laserklasse 3B und 4) ein schriftlich bestellter Laserschutzbeauftragter während der gesamten Veranstaltung anwesend sein, die Laseranlagen durchgehend überwachen und im Notfall sofort abschalten können.
Weiterhin ist unter Umständen eine TÜV-Abnahme nach Aufbau und vor Inbetriebnahme des Lasers notwendig.
Unabhängig davon besteht eine Anzeigepflicht für sämtliche Laser der Klasse 3B, 3R und 4 bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Jeder, der einen Laser einsetzen möchte, sollte aus eigenem Interesse ein Seminar zum Laserschutzbeauftragten machen.
Selbst wenn der Laser nur auf Privatveranstaltungen eingesetzt wird kommt einem das gelernte und abgefragte Wissen zu Gute.
Ich denke niemand möchte sich irgendwann dafür verantworten müssen dass jemand anders erblindet ist, vom finanziellen
Ruin den man als Verursacher in einem solchen Fall ertragen muss einmal ganz abgesehen.
Weiterführende Informationen zum Thema Laserstrahlung gibt es in der BGV B2.
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