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Bemusterungspflicht bei online Verkäufen

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anna-tami
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Hallo,

weiss jemand über den aktuellen Stand der Bemusterungspflicht bescheid? es gibt ja etliche private "organisationen" (wie rammstein es genannt hat) die ihren bemusterungsservice ab 300 hundert euro anbieten. (immerhin sind 300 weniger als 1000) es ist nur möglich, wenn man sich bei diesen öffentlich rechtlichen "privaten organen" einkauft (bis zu 1000 Euro Mitgliedsjahresgebühr und ca 900€ Aufnahmegebühr) und auch brav alle fragen mit wem man wo in welcher anderen "organisation" man in verbindung steht, beantwortet.)

wenn man sich nur auf online verkäufe nicht-physikalischer tonträger einschränkt, gibt es NOCH keine bemusterungspflicht, ist aber immer wieder im gesprääääch. es sei denn man hat auch cd on demand (CD pressung auf anfrage) über einen online vertrieb, wie amazon laufen. dann unterliegt ma auch der gesetzlichen PFLICHT. oder liege ich da falsch?

wie verhält sich die momentane rechtliche lage die ja von besagten "privaten organisationen" gesteuert wird, wenn man ein paar cd s für demo und promotion pressen lässt? unterliegt man dann auch der bemusterungspflicht? man bekommt ja langsam angst, wenn man eine cd in einem pub "öffentlich verkauft" dannach einen bösen Brief von diesen "organen" zu bekommen, man sei der bemusterungspflicht nicht nachgekommen und soll das mal ganz schnell nachholen. dann bist du erstmal paar hunderter los (plus Zwangs-Verträge, ob nun mit einem label oder einer der "organe" ist ja egal. jedenfalls auf druck und zwang also nicht freiwillig.)

in bezug auf die gvl und ausfragen lassen über laufende deals mit bemusterungs-organen: "let me see you striped"--ganz klar!, das video von rammstein verstehe ich jetzt immer mehr. ich bin total entsetzt über diese gladiatoren ausquetschende musikbranche und das bundesministerium für justiz. aber gut da kannste nix machen.

ok wie sieht es nun aktuell für nicht-sklavenhalter mit bemusterungspflicht aus, wenn man online verkauft und cd nur auf konzerten nebenbei und/oder für promotionzwecke?
 
Eigenschaft
 
Bitte was für ein Gesetz?!? Ich glaube da hast du irgendwas falsch verstanden.

Meinst du das Pflichtexemplar an das Deutsche Musikarchiv? Das gilt nur für Musikverlage und Plattenfirmen.

Oder meintest du eine Pflicht zur Bemusterung via MPN/Phononet? Das hat mit einem Gesetz nichts zu tun, sondern ist eine Vereinbarung zwischen MPN und Verbänden und gilt nur für Mitglieder von VUT und BVMI bzw. IFPI.
Aber die wären auch schön blöd wenn sie es nicht nutzen würden, die wollen schließlich Geld verdienen, ohne diese Bemusterung kann man kaum eine Platte erfolgreich promoten.
 
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bemusterungspflicht für nicht-physische tonträger. inwiefern da in absehbarer zeit was im gange ist. aber sowie du antwortest, wirst du dich damit nicht beschäftigen. danke für die nette auskunft, das wusste ich schon, wie oben beschrieben ist.
 
Beyme
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: OT
Es wäre natürlich sehr hilfreich wenn du nicht nur irgendwelche kruden Theorien hier auspackst, sondern mal eine anständige Quelle nennst.
Und welche "private Organisation" meinst du denn? Rede Klartext, damit du eine Grundlage schaffst auf der ein Austausch stattfinden kann, denn nicht jeder hat Bock sich irgendein halbgares Gewäsch von Rammstein anzuhören.

Also:
Um was geht es?
Auf welches Gesetz beziehst du dich?
Aus welcher Quelle hast du, dass besagtes Gesetz jetzt auch für den Online-Markt eintreten soll?
 
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Jay
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: OT
Signalschwarz
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: OT
Ben zen Berg
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: OT
Ich kann die Frage nicht verstehen. Liegt vermutlich darin, dass sie hauptsächlich keine Frage ist, sondern eine weitgehend unstrukturierte Darlegung merkwürdiger Theorien. Versuch noch mal auf den Punkt zu kommen.
 

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