anna-tami
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Hallo,
weiss jemand über den aktuellen Stand der Bemusterungspflicht bescheid? es gibt ja etliche private "organisationen" (wie rammstein es genannt hat) die ihren bemusterungsservice ab 300 hundert euro anbieten. (immerhin sind 300 weniger als 1000) es ist nur möglich, wenn man sich bei diesen öffentlich rechtlichen "privaten organen" einkauft (bis zu 1000 Euro Mitgliedsjahresgebühr und ca 900€ Aufnahmegebühr) und auch brav alle fragen mit wem man wo in welcher anderen "organisation" man in verbindung steht, beantwortet.)
wenn man sich nur auf online verkäufe nicht-physikalischer tonträger einschränkt, gibt es NOCH keine bemusterungspflicht, ist aber immer wieder im gesprääääch. es sei denn man hat auch cd on demand (CD pressung auf anfrage) über einen online vertrieb, wie amazon laufen. dann unterliegt ma auch der gesetzlichen PFLICHT. oder liege ich da falsch?
wie verhält sich die momentane rechtliche lage die ja von besagten "privaten organisationen" gesteuert wird, wenn man ein paar cd s für demo und promotion pressen lässt? unterliegt man dann auch der bemusterungspflicht? man bekommt ja langsam angst, wenn man eine cd in einem pub "öffentlich verkauft" dannach einen bösen Brief von diesen "organen" zu bekommen, man sei der bemusterungspflicht nicht nachgekommen und soll das mal ganz schnell nachholen. dann bist du erstmal paar hunderter los (plus Zwangs-Verträge, ob nun mit einem label oder einer der "organe" ist ja egal. jedenfalls auf druck und zwang also nicht freiwillig.)
in bezug auf die gvl und ausfragen lassen über laufende deals mit bemusterungs-organen: "let me see you striped"--ganz klar!, das video von rammstein verstehe ich jetzt immer mehr. ich bin total entsetzt über diese gladiatoren ausquetschende musikbranche und das bundesministerium für justiz. aber gut da kannste nix machen.
ok wie sieht es nun aktuell für nicht-sklavenhalter mit bemusterungspflicht aus, wenn man online verkauft und cd nur auf konzerten nebenbei und/oder für promotionzwecke?
weiss jemand über den aktuellen Stand der Bemusterungspflicht bescheid? es gibt ja etliche private "organisationen" (wie rammstein es genannt hat) die ihren bemusterungsservice ab 300 hundert euro anbieten. (immerhin sind 300 weniger als 1000) es ist nur möglich, wenn man sich bei diesen öffentlich rechtlichen "privaten organen" einkauft (bis zu 1000 Euro Mitgliedsjahresgebühr und ca 900€ Aufnahmegebühr) und auch brav alle fragen mit wem man wo in welcher anderen "organisation" man in verbindung steht, beantwortet.)
wenn man sich nur auf online verkäufe nicht-physikalischer tonträger einschränkt, gibt es NOCH keine bemusterungspflicht, ist aber immer wieder im gesprääääch. es sei denn man hat auch cd on demand (CD pressung auf anfrage) über einen online vertrieb, wie amazon laufen. dann unterliegt ma auch der gesetzlichen PFLICHT. oder liege ich da falsch?
wie verhält sich die momentane rechtliche lage die ja von besagten "privaten organisationen" gesteuert wird, wenn man ein paar cd s für demo und promotion pressen lässt? unterliegt man dann auch der bemusterungspflicht? man bekommt ja langsam angst, wenn man eine cd in einem pub "öffentlich verkauft" dannach einen bösen Brief von diesen "organen" zu bekommen, man sei der bemusterungspflicht nicht nachgekommen und soll das mal ganz schnell nachholen. dann bist du erstmal paar hunderter los (plus Zwangs-Verträge, ob nun mit einem label oder einer der "organe" ist ja egal. jedenfalls auf druck und zwang also nicht freiwillig.)
in bezug auf die gvl und ausfragen lassen über laufende deals mit bemusterungs-organen: "let me see you striped"--ganz klar!, das video von rammstein verstehe ich jetzt immer mehr. ich bin total entsetzt über diese gladiatoren ausquetschende musikbranche und das bundesministerium für justiz. aber gut da kannste nix machen.
ok wie sieht es nun aktuell für nicht-sklavenhalter mit bemusterungspflicht aus, wenn man online verkauft und cd nur auf konzerten nebenbei und/oder für promotionzwecke?
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