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Bei Auftritten eigenen Songs spielen

Bernie63
Bernie63
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Hallo Forums Kollegen,
Ich bin mit einer Coverband unterwegs und wir machen so die übliche Tanz und Partymukke.

In letzter Zeit machen wir aber verstärkt auch eigenen Stücke die wir bei unseren Auftritten darbieten.
Das sind so bis zu 10 Stücke pro Auftritt, je nachdem wie es passt.
Ich habe Musik und Text komponiert.
Mein einziger Berührungspunkt mit der GEMA bisher ist unsere Setliste, die ich beim Veranstalter abgeben.

Ich hätte da einige sehr spezielle Frage, auf die ich bisher keine klaren Antworten gefunden habe.
- Lohnt sich eine Registrierung bei der GEMA, wenn die Stücke nur von uns, bei ca. 20 Terminen im Jahr gespielt werden?
- In welchen Verhältnis stehen die Kosten einer Mitgliedschaft zu den ausgeschütteten Tantiemen?
- Kann man die Stücke als Einzelperson bei der GEMA anmelden oder braucht es da einen Verlag?
- In welcher Form müssen die Stücke bei der GEMA eingereicht werden - reicht ein Live Mitschnitt oder
braucht man niedergeschriebene Noten?

Das Thema treibt mich gerade sehr um und es wäre toll, wenn jemand auf einem ähnlichen Weg ist,
oder bereits diesbezügliche Erfahrungen gemacht hätte.

VG
Bernhard
 
Ob sich das lohnt oder nicht kann man so pauschal nicht beantworten. Die Menge an GEMA, die die Veranstaltenden zahlen müssen, bemisst sich an Raumgröße, Besucheranzahl und Eintrittspreis. Wieviel davon dann an dich ausgeschüttet wird, hängt von deinem prozentuellen Anteil an Musik und Text ab, den du bei der Anmeldung der Stücke angibst. Man kann auch ohne Verlag Songs bei der GEMA anelden, dafür muss man nur Titel und den Split der Komponisten/Texter aufführen und keine Mitschnitte oder Noten einreichen. Die Gebühren belaufen sich auf ca. 100 Euro Aufnahmegebühr und ein Jahresbeitrag von 50 Euro. Da kann das schon passieren, dass man mit den 20 Auftritten mehr Geld einspielt als man bezahlt.

Wenn ihr regelmäßig Konzerte gebt und die immer gut besucht sind, kann sich das schon lohnen, da auch der organisatorische Aufwand quasi vernachlässigbar ist. Reich wird man dadurch wahrscheinlich aber nicht.
 
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- Lohnt sich eine Registrierung bei der GEMA, wenn die Stücke nur von uns, bei ca. 20 Terminen im Jahr gespielt werden?
Kommt drauf an. Siehe meinen Vorredner. Aber 20 Termine sind dann doch schon ordentlich würde ich behaupten.

- In welchen Verhältnis stehen die Kosten einer Mitgliedschaft zu den ausgeschütteten Tantiemen?
Also ich war überrascht wie "schnell" man zumindest die jährlichen 50€ Beitrag reingespielt hat.

- Kann man die Stücke als Einzelperson bei der GEMA anmelden oder braucht es da einen Verlag?
Jedes Mitglied kann selbst seine Werke anmelden, auch ohne Verlag. Gibt gute und Verständliche Videos dazu.

- In welcher Form müssen die Stücke bei der GEMA eingereicht werden - reicht ein Live Mitschnitt oder
braucht man niedergeschriebene Noten?
Erstmal gar nicht.
Es gibt die Möglichkeit Aufnahmen hochzuladen, aber das gilt eher im Streitfall des Urheberrechts.
Sprich wenn Songwriter X dich versucht zu verklagen weil du seine Idee geklaut hast, kannst du im Zweifelsfall mit der Aufnahme beweisen, dass du die Idee zuerst hattest, insofern du deine Tonaufnahme vor ihm hochgeladen hast.
Wie gut das umgesetzt ist von der GEMA im Streitfall, kann ich aber nicht sagen.
Ich hörte mal es würde sich lohnen eine Tonaufnahme mit ggf. Text z.b. als CD in einen Umschlag stecken und sich selbst per Einschreiben schicken und ungeöffnet lassen.
So wäre der Beweis auf jeden Fall rechtskräftig und nachweisbar, und man ist nicht auf Dritte angewiesen.
Vielleicht bin ich da leichtsinnig, aber ich persönlich habe es bisher nicht für notwendig gehalten.
 
Die Gebühren belaufen sich auf ca. 100 Euro Aufnahmegebühr und ein Jahresbeitrag von 50 Euro. Da kann das schon passieren, dass man mit den 20 Auftritten mehr Geld einspielt als man bezahlt.
Bei der Rechnung darf man aber nicht vergessen, dass man selber auch anmelden muss, wenn man sich selber spielt und das ja dann von jemandem bezahlt werden muss. Die GEMA kann nicht mehr ausschütten, als sie einnimmt.
 
Bei der Rechnung darf man aber nicht vergessen, dass man selber auch anmelden muss, wenn man sich selber spielt und das ja dann von jemandem bezahlt werden muss. Die GEMA kann nicht mehr ausschütten, als sie einnimmt.

Aber die GEMA für dein Konzert zahlt ja der Veranstalter. Klar, wenn man ne Wald-und-Wiesen-Top40 Band ist und den lokalen Tanzabend als Band selber veranstaltet, muss man auch selber die GEMA abführen. Aber das ist ja nicht die Regel.
 
Ich hörte mal es würde sich lohnen eine Tonaufnahme mit ggf. Text z.b. als CD in einen Umschlag stecken und sich selbst per Einschreiben schicken und ungeöffnet lassen.
So wäre der Beweis auf jeden Fall rechtskräftig und nachweisbar, und man ist nicht auf Dritte angewiesen.
Ich weiss nicht, ob du das vor Gericht halten würde.Ich würde in dem Fall die CD gleich bei einem Notar hinterlegen.
 
Zum Thema Nachweis der eigenen Urheberschaft:
Die Möglichkeit mit dem selbst eingeschriebenen Brief wird immer wieder vorgebracht, wird aber genau so oft auch bezweifelt und ist umständlicher als nötig. Eine bei einem Notar hinterlegte CD ist kostspieliger als nötig, denn der Notar kann auch nicht belegen, dass man selbst der Urheber des Songs ist, sondern steht nur dafür gerade, dass er ab einem nachweisbaren Zeitpunkt etwas verwahrt hat, auf dem ein Song ist.
Letztlich geht es immer nur um einen zweifelsfreien Beleg, dafür, dass man zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Song gespielt oder veröffentlicht hat, von dem man sagt, dass es der eigene ist. Letztlich reicht das aber in den allermeisten Fällen, weil es in erster Prüfung darum geht, dass von zwei Personen, die behaupten, Urheber eines Songs zu sein, die Person logischerweise der Urheber ist, der den Song zuerst gespielt oder veröffentlicht hat. Es ist also eine formale Prüfung und der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist dabei entscheidend.

Den Beleg der Veröffentlichung eines Songs kann man also beispielsweise dadurch belegen, dass man den Song nachweisbar zu einem bestimmten Zeitpunkt veröffentlicht hat. Das kann erfolgen, indem man:
  • diesen Song beispielsweise hier unter user-Hörproben veröffentlicht.
    Es dürfte jemandem, der dies bezweifelt, schwer fallen, zu belegen, dass der gesamte Time-Code dieses Boards gerade für diese Veröffentlichung manipuliert wurde.
  • einen Mitschnitt eines Auftritts, auf dem der Song gespielt wurde, aufbewahrt.
    Hilfreich ist es, das Datum des Auftritts zu notieren und wenn möglich, die Unterschriften der Mitspielenden sowie der bei der GEMA eingereichten setlist hinzuzufügen.
  • Hilfreich ist weiterhin ein Nachweis, dass dieser Song bei der GEMA als eigener Song angemeldet wurde.
    Die GEMA kann zwar - genau wie ein Notar - nicht belegen, dass man der Autor ist, aber sie kann - ebenso wie der Notar belegen, dass der Autor dies zu einem bestimmten Zeitpunkt beansprucht hat. Ich persönlich würde mich sicherer fühlen, wenn bei der GEMA nicht nur der Titel und die Urheberschaft vorhanden ist, sondern auch eine CD oder eben der Mitschnitt einer Aufführung.
Das Oben Gesagte ist nicht als Rechtsauskunft zu verstehen, sondern als Äußerung von jemandem, der sich eine Weile mit der Thematik beschäftigt hat.

Im Folgenden halte ich es für sinnvoll, eine weitergehende Beschäftigung mit dem Thema des Nachweises einer Urheberschaft, aus diesem thread auszuklammern. Es gibt etliche bestehende threads, die sich hier mit diesem Thema beschäftigen bzw. beschäftigt haben und es ist nichts, was genuin mit der GEMA-Mitgliedschaft zu tun, was wiederum der hauptsächliche Gegenstand dieses threads ist. Die GEMA setzt im Grunde für ihre Mitglieder deren Veröffentlichungsrechte und den damit einhergehenden Tantiemen durch, treibt sie ein und verteilt sie nach einem bestimmten Schlüssel. Die GEMA beschäftigt sich nicht mit der Urheberschaft selbst.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Hallo Forums Kollegen,
vielen Dank für die Rückmeldungen.
Es geht mir vorrangig nicht nur darum meine Songs zu schützen. Das sind meistens Titel, die in Richtung Kabarett gehen. Manchmal nur ein eigener Text zu einer vorhandenen Melodie, oder auch mal einen Opener oder Verabschiedungssong. Künstlerisch nicht sonderlich anspruchsvoll sondern eher an Apres Ski oder Ballermann orientiert.
Es wäre interessant ob da ein nennenswerter Betrag von Seiten der GEMA zu erwarten ist. Wie gesagt, dadurch dass wir von Veranstaltern gebucht werden stellen wir auch immer eine GEMA Liste zur Verfügung. So bei 20-30 Terminen könnten wir da relativ leicht 3-5 (der Plan ist bis zu 10 Titeln) von unseren eigenen Titel spielen und auf der Liste unterbringen.
Es sind Tanzveranstaltungen, Oktoberfeste, Fasnacht Termine mit 100 ... 1000 Personen.
Oft wird auch Eintritt verlangt.
Ich denke die Veranstalter bezahlen da zum Teil ordentlich Gema Gebühren und es wäre ja nicht schlecht, wenn wir da auch etwas davon hätten.

VG Bernhard
 
Sehr hilfreich sind Erfahrungen, wie man einen Song bei der GEMA anmeldet.
Das hört sich ja wirklich nicht nach Raketenwissenschaft an.
Um seine Urheberschaft zu dokumentieren genügt ja vielleicht auch eine Veröffentlichung auf Youtube, Facebook, Instergram um später eine erstmalige Veröffentlichung zu dokumentieren.
Herzlichen Dank schon mal für Eure Infos
 
Hi Bernie,
ich denke, dass es sich auf alle Fälle lohnt. Schau mal hier:
Bei den von Dir erwähnten 5 Songs bei 25 Konzerten wärst Du im GEMA-Rechner umgerechnet bei ca. 6 Konzerten á 20 Songs und das ist weit über der Schwelle.

Songanmeldung: Dazu gibt es bestimmt Tutorials von der GEMA auf YouTube. Grundsätzlich ist das sehr simpel.
Du trägst ein paar Eckdaten in eine Maske ein, fertig.
Dazu gehören
- Namen, Funktion und Mitgliedsnummer der beteiligten Urheber.
- Songtitel, Dauer, Sprache, ggf. ISRC-Code, Besetzung (Orchester? Band? etc.)

Noten und Audioaufnahmen werden NICHT eingereicht.

Wichtig noch: Ab einer GEMA-Mitgliedschaft sind ALLE Werke des entsprechenden Urhebers von der GEMA verwertet. Gemafreies Material kann dann (offiziell) nicht mehr erstellt werden.

Viel Erfolg.
 
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Ich denke die Veranstalter bezahlen da zum Teil ordentlich Gema Gebühren und es wäre ja nicht schlecht, wenn wir da auch etwas davon hätten.

Das ist das was ich meinte - diese Gebühren dürften steigen, wenn vermehrt GEMA-pflichtiges Material verwendet wird. Sonst wird es ja eine Milchmädchenrechnung. Es kann natürlich sein, dass man in Relation dabei weniger schlecht abschneidet, weil man etwas "mehr" mehr zurück bekommt, als mehr gezahlt wird, aber viel kann das nicht sein und dieses "mehr" könnte man sich auch vom Veranstalter bezahlen lassen, weil man ja so - ohne GEMA - zu billig wäre.

Allerdings bezweifle ich insgesamt, ob sich das lohnt. Für Einnahmen der GEMA muss man auch noch ein Abrechnung machen, fürs FA, durch die Mitglieder teilen und die müssen das angeben. Das lohnt allles hinten und vorne nicht, wenn man da um +/-100 im Jahr besser oder schlechter wird.

Die meisten Bands machen das eher so, dass sie sich noch was auf die Hand geben lassen - viele sind in keiner GEMA, damit da offiziell nichts auftaucht und sie alles am FA vorbei erwirtschaften.

Machen wir es mal konkret:

Was zahlte euer letzte Veranstalter, was hätte er gezahlt und was bekämt ihr zurück?

Meine letzte Info zu dem Thema (zugegeben länger her) lautete, dass die GEMA rund 75% der Einnahmen wieder ausschüttet - der Rest ist Verwaltung und Reibung. Wer hat aktuelle Zahlen ? So richtig lohnen tut sich das nur für die , die öffentlich im TV gespielt werden. Werbejungles sind da sehr produktiv. Einmal komponiert, nie selber aufgeführt aber dauerhaft kassiert.
 
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So richtig lohnen tut sich das nur für die , die öffentlich im TV gespielt werden. Werbejungles sind da sehr produktiv. Einmal komponiert, nie selber aufgeführt aber dauerhaft kassiert.

GEMA lohnt sich schon, wenn man viel live spielt (in verschiedenen Bundesländern, vor vielen Leuten ...) und veröffentlicht (CDs, Digital, YT). Und Kleinvieh macht auch Mist - der einzelne Song bringt vielleicht nicht immer viel, aber viele Songs in Summe durchaus. Und irgendwann muss man mal anfangen, wenn man vor hat längerfristig eigenes Material zu schreiben, aufzuführen und zu veröffentlichen.
 
@engineer,
die GEMA Gebühren bezahlt bei unseren Terminen immer der Veranstalter.
Wenn wir vorher 30 "fremde" Titel angaben, geben wir zukünftig 25 "fremde" und 5 "eigene" Titel an.
Für den Veranstalter ändert sich nichts.
Wir haben ja eine gute Ausgangsposition, da wir regelmäßig auftreten und bisher 100% GEMA pflichtiges Material spielen.

Ein Einwand ist berechtigt.
Die möglichen Ausschüttungen der GEMA müssen versteuert werden.
Da haben wir reichlich Erfahrung, da wir bereits jetzt alle Termine brav beim FA angeben und den Staat kräftig unterstützen.
Dafür ist dann auch die GEMA Mitgliedschaft absetzbar.
Unser Steuerberater ist mittlerweile fast wie ein Bandmitglied :)

Da treibt mich jetzt nicht nur ein eventuell finanzieller Vorteil an, sondern einfach weil ich es mal ausprobieren möchte.
Allerdings drauflegen möchte ich dabei auch nicht.
Vielen Dank allen, für eure Infos
VG Bernie
 
Grund: Rechtschreibung
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Das ist das was ich meinte - diese Gebühren dürften steigen, wenn vermehrt GEMA-pflichtiges Material verwendet wird. Sonst wird es ja eine Milchmädchenrechnung. Es kann natürlich sein, dass man in Relation dabei weniger schlecht abschneidet, weil man etwas "mehr" mehr zurück bekommt, als mehr gezahlt wird, aber viel kann das nicht sein und dieses "mehr" könnte man sich auch vom Veranstalter bezahlen lassen, weil man ja so - ohne GEMA - zu billig wäre.
Die Logik verstehe ich nicht. Hier geht es ja um den Fall einer Coverband, für die der Veranstalter sowieso GEMA abführen muss. Ob nun zwei oder zwanzig oder sechzig GEMA-pflichtige Songs gespielt werden, spielt bei der Berechnung des Tarifs überhaupt keine Rolle. Es entsehen für den Veranstalter keine Mehrkosten, wenn eine Coverband, die GEMA-Material spielt, ihre eigenen Stücke ebenfalls von der GEMA verwerten lässt.
 
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Die möglichen Ausschüttungen der GEMA müssen versteuert werden.
Da haben wir reichlich Erfahrung, da wir bereits jetzt alle Termine brav beim FA angeben und den Staat kräftig unterstützen.
Dafür ist dann auch die GEMA Mitgliedschaft absetzbar.
Dann stellt sich die Frage ja eh nicht.

Wobei die Ausschüttungen der GEMA nicht aufs Bandkonto gehen, sondern immer an die jeweiligen Urheber direkt. Und das sind immer natürliche Personen. Daher müssen für jedes Stück, das man bei der GEMA anmeldet, auch alle beteiligten Komponisten und Textdichter namentlich angegeben werden. Einfach nur die Band als Komponist angeben, funktioniert nicht.

Die Ausschüttungen gehören dann in deine persönliche Steuererklärung.

Ausnahme: wenn du reiner Hobbymusiker bist und keine nachhaltige Gewinnerzielung nachweisen kannst, weil deine Ausgaben für Equipment, Proberaum, etc... dauerhaft höher sind, als was du an Gagen und Ausschüttungen wieder einnimmst. Dann wird das ganze irgendwann als Liebhaberei eingestuft und du zahlst weder Steuern auf den Kram, noch kannst du was absetzen.

Da ihr aber ja einen Steuerberater am Start habt, seid ihr über dieses Stadium wohl schon länger hinaus :)
 
Ob nun zwei oder zwanzig oder sechzig GEMA-pflichtige Songs gespielt werden, spielt bei der Berechnung des Tarifs überhaupt keine Rolle.
hm, der Fall ist natürlich in der Tat etwas anderes, korrekt! Ich war bisher von GEMA / nicht-GEMA ausgegangen bei den Konzerten. Ich kenne das von den anderen Bands auch meistens so, dass sie bevorzugt komplett GEMA-Musik oder eben GEMA-frei spielen, um jegliche Zahlungen zu vermeiden. Im Mischbetrieb stellt sich die Frage natürlich! Bei dem Punkt bin ich raus, weil ich a) keine Coverband produziere und b) die Berechnungsgrundlagen der GEMA (nicht nur in dem Punkt) eh nicht für akzeptabel und nachvollziehbar halte. Wenn z.B. die Berechnung nach Minuten erfolgt und der Melder die nicht-GEMA-Musik mit in diese Rechnung nimmt, dann fließt tendenziell Geld, das eigentlich nicht gezahlt werden müsste an die GEMA. Richtigerweise müsste man das trennen, also Konzerteil 1 mit GEMA-Meldung und (solange nicht Mitglied) Teil 2 ohne GEMA, weil die Meldezeit sonst wächst. Ich habe jetzt nicht vor Augen, wie sich die Tarife genau verhalten, wenn man statt 2h GEMA nun 3h GEMA+EIGENES spielt. Richtigerweise müsste man im Falle der Mitgliedschaft dann 50% mehr GEMA zahlen und erwirbt dann die GEMA-Ausschüttungsanteile für dieses zusätzliche Drittel. Da das aber nicht so ist, wächst der Zähler nicht linear mit und da man als Kleinkomponist und Neuling nicht 4 Promille der GEMA bekommt, wenn man 4 Promille der Musik komponiert hat (was eigentlich sein müsste), ist das System nicht fair.

die Ausschüttungen der GEMA nicht aufs Bandkonto gehen, sondern immer an die jeweiligen Urheber direkt.
... was das nächste Problem aufwirft, dass in der Band erst einmal nur einer kassiert, womit sich automatisch Fragen ergeben, wer wieviel an einem Song mitkomponiert hat. Diese Diskussionen im Nachhinein zu führen sind oft der Anfang des Endes von Bands.
 
. Wenn z.B. die Berechnung nach Minuten erfolgt
Das ist halt aber nun wirklich nicht so. ;-)

Eine einziger Song löst eine GEMA-Pflicht für die komplette Veranstaltung aus. Der Tarif wird dann nach Kriterien wie Fläche, Zuschauer, Eintrittspreis berechnet. Aber in keinem Veranstaltungs-Tarif wird die GEMA anteilig nach Spielzeit berechnet.
 
Die Spielzeiten sind bei den GEMA-Gebühren völlig wurscht. Die Kalkulationsgrundlage ist üblicherweise die Besucheranzahl/Raumgröße zusammen mit den Einnahmen vom Eintritt. Je nach Tarif zahlt man dann in der Regel zwischen 5-10 % der Einnahmen der Eintrittsgelder als Gebühren. Ob die Veranstaltung 30 Minuten dauert oder 3 Stunden, ist dabei unerheblich.

... was das nächste Problem aufwirft, dass in der Band erst einmal nur einer kassiert, womit sich automatisch Fragen ergeben, wer wieviel an einem Song mitkomponiert hat. Diese Diskussionen im Nachhinein zu führen sind oft der Anfang des Endes von Bands.
Deswegen sollten diese möglichst am Anfang geführt werden. Die einfachste Variante hierbei wäre (wenn die tatsächlichen Songschreiber damit einverstanden sind), einfach alle Bandmitglieder als Urheber der Stücke anzugeben. Gibt einige Bands, die das so handhaben. Gibt aber auch genug, die das strenger auslegen.
 
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Eine einziger Song löst eine GEMA-Pflicht für die komplette Veranstaltung aus.
Diese Praxis ist natürlich fatal. Damit gibt es keinen wirklichen Zusammenhang zwischen viel und wenig gespielter Musik und den dadurch generierten Einnahmen. Stattdessen einen Kampf, möglichst viele Meldungen einzureichen.

Ich sehe, ich bin zu lange raus aus dem Thema:rolleyes: War aber auch nie Veranstalter und aufgeführt habe ich immer noch eigenes Zeug :)
 

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