Leodoom
Registrierter Benutzer
Hi!
Nehmen wir an, bei einem Konzert soll ein "DJ" vor der Show bei der Warm Up-Party etwas auflegen, und nach der Show bei einer "Aftershow-Party". Wenn man dies auf die Flyer drucken will, ist es dann legitim, diesen DJ auch als "DJ" zu betiteln (auch wenn dies eine Privatperson ist und kein eingetragener Entertainer), oder kommt einem dann irgendeinem Gesetz in die Quere?
Muss sonst irgendetwas beachtet werden (besondere GEMA-Gebühren etc.?)
MfG Leo
Nehmen wir an, bei einem Konzert soll ein "DJ" vor der Show bei der Warm Up-Party etwas auflegen, und nach der Show bei einer "Aftershow-Party". Wenn man dies auf die Flyer drucken will, ist es dann legitim, diesen DJ auch als "DJ" zu betiteln (auch wenn dies eine Privatperson ist und kein eingetragener Entertainer), oder kommt einem dann irgendeinem Gesetz in die Quere?
Muss sonst irgendetwas beachtet werden (besondere GEMA-Gebühren etc.?)
MfG Leo
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