Hi,
ich gehe davon aus, dass der Marshall tatsächlich mal Teil des festen Bühnenequipments eines Clubs oder einer Bar war.
Das "Department of Building & Safety" ist eine Behörde der Stadt, die in etwa den hiesigen Bauämtern entspricht bzw. deren Baupolizei. Ich weiß jetzt nicht, wie alt das Ding ist, aber nach den heutigen Vorschriften muss "electrical equipment" komplett gelistet und betriebsbereit aufgestellt sein, bevor der Betrieb beginnen darf. In einem Abschnitt sind dann auch "electrical devices" genannt, mindestens das betrifft dann auch nicht fest installierte Geräte. Es gibt dann eine Abschlussprüfung, bei der insbesondere überprüft wird, ob die maximalen Anschlusswerte für die vorhandene Stromversorgung eingehalten sind. Und das alles wohlgemerkt nach dem aktuellen Restaurant and Small Business Express Program (RSBEP), durch das die Abnahme vereinfacht und beschleuniogt werden sollte.
Ohne jetzt da die Einzelheiten des Verfahren zu kennen, sind die Amis in allem, was Verfahrensfragen betrifft, üblicherweise ziemlich streng. Da kann es schon passieren, dass ein Club ad hoc geschlossen wird, weil bei einer Kontrolle irgendwo ein Aufkleber fehlt.
Mal abgesehen davon, dass dort im Fall eines Schadens sehr schnell bei formalen Fehlern auch die zivilrechtliche Verantwortung unterstellt wird - und vor allem die Versicherungen von der Zahlungspflicht gegenüber dem Betreiber befreit sind. Solche Befreiungsklauseln sind dort auch in viel größerem Umfang zulässig als bei uns, wo der BGH immer mal wieder Klauseln aus Formularverträgen für unzulässig erklärt.
Ich kann mir allerdings nur schwer vorstellen, dass Privatleute eine solche Abnahme für Einzelgeräte brauchen.
Gruß, bagotrix