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Bearbeitung und Urheberrecht

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savagedog
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Kann mir jemand die genaue Rechtslage erklären, da ich nur auf sehr verwirrende sachen stoße.
Nehmen wir z.B The Prodigy mit No God. Da sind die Vocals beispielsweise aus einem 80er Jahre Song herausgesamplet und auch viele andere derer Groves ect.
Wie sieht es hier mit dem Urheberrecht aus?
Wenn ich z.B einen kleinen Part oder gar ein kurzes VOcal eines songs nehme?
Was sind die Kosten, Muss man das melden?
 
Eigenschaft
 
Sobald der Ausschnitt "identifizierbar" ist, also der Hörer die Melodie oder den Beat zuordnen kann, ist das Urheberrechtlich relevant. Das gilt auch für sehr kurze Parts, werden dann bei der GEMA als "Fragment" abgerechnet.
Bei Samples ist außerdem zu beachten, dass da auch Leistungsschutzrechte an der Aufnahme eine Rolle spielen.

Entscheidend ist aber in so einem Fall, dass die Montage mit anderen Parts eine "Bearbeitung" im Sinne des Urheberrechts ist, für die man nicht einfach über die GEMA problemlos eine Lizenz bekommt. Man muss die Urheber bzw. den Verlag ausdrücklich um Erlaubnis fragen.
 
Hallo,

jede Bearbeitung muss vom Urheber genehmigt werden.
Bei professionellen Bearbeitungen ist das regelmäßig zuvor erfolgt.
Die machen das nicht einfach so.

Man muss es also nicht melden, sondern man muss sogar um Erlaubnis fragen. Bekommt man diese nicht, hat sich die Sache erledigt oder man handelt eben illegal mit allen möglichen Konsequenzen, wovon dringend abzuraten ist. Ansonsten gibt es keine Gebührenordnung, da herrscht freie Marktwirtschaft. Manche Urheber freuen sich und schenken dazu noch eine warme Mahlzeit, andere wollen ein bisschen Geld, wieder andere wollen viel Geld, manche wollen ganz viel Geld, manche reagieren gar nicht und manche sagen einfach "nein". Alles ist möglich.

Wem das alles zu viel Bürokratie ist, der komponiert selbst. Dann kann er sich selbst die Lizenz für alles erteilen, ganz einfach und ganz billig.

Grüße
Jürgen
 
wo finde ich raus wer z.B. jetzt der Urheber eines song aus den 60er oder 70ern ist?
 

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