Gatecrasher
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Hallo,
mich würde mal folgender Sachverhalt ineressieren: Wenn man sich eines berühmten Songs bedient, diesen covert, aber einen anderen Text dazu erfindet, handelt es sich um eine Bearbeitung. Soweit so klar. Diese Bearbeitung ist zustimmungspflichtig, nicht von der GEMA, sondern vom Musikverlag des Urhebers. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Anfragen beim Musikverlag stets abgelehnt werden, weil die Vergütung über die Ausschüttung der GEMA-Tantieme laufen soll. Wenn man allerdings eine kleine Band ist, wird da nicht viel zu erwarten sein. Der Verlag lehnt demnach ab.
Doch Stop. Wie machen es Bands wie beispielsweise JBO? Die haben doch auch mal klein angefangen und konnten nicht direkt mit großen Tantiemen aufwarten. Kann hierzu jemand was aus der Praxis sagen? Gibt es auch andere Wege wie den von mir beschriebenen, ein Werk legal zu bearbeiten, um irgendwann auch mal bspw. im Radio gespielt werden zu können?
Danke für eine lebhafte Diskussion
mich würde mal folgender Sachverhalt ineressieren: Wenn man sich eines berühmten Songs bedient, diesen covert, aber einen anderen Text dazu erfindet, handelt es sich um eine Bearbeitung. Soweit so klar. Diese Bearbeitung ist zustimmungspflichtig, nicht von der GEMA, sondern vom Musikverlag des Urhebers. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Anfragen beim Musikverlag stets abgelehnt werden, weil die Vergütung über die Ausschüttung der GEMA-Tantieme laufen soll. Wenn man allerdings eine kleine Band ist, wird da nicht viel zu erwarten sein. Der Verlag lehnt demnach ab.
Doch Stop. Wie machen es Bands wie beispielsweise JBO? Die haben doch auch mal klein angefangen und konnten nicht direkt mit großen Tantiemen aufwarten. Kann hierzu jemand was aus der Praxis sagen? Gibt es auch andere Wege wie den von mir beschriebenen, ein Werk legal zu bearbeiten, um irgendwann auch mal bspw. im Radio gespielt werden zu können?
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