Wenn man sich zum Beispiel mal anschaut wie viele sunburst Strats und Teles es von zig Herstellern gibt, welche ja dann eigentlich genau die entsprechenden Modelle von Fender nachbilden ist mir das trotzdem ein Rätsel.
Die kopfplatte ist immer geringfügig anders, aber korpus, pus, bridge, schalter, potis ist alles an haargenau der selben position und sehen genauso aus.
Das ist die Sicht des rechtlichen Laien. Das Thema ist sehr komplex, insbesondere da verschiedene Rechtsgebiete zusammenspielen. Eine Gitarre hat halt nunmal i.d.R. einen Korpus und einen Hals und es kommt zunächst auf das Gesamtbild an. Ein Cut-Out im Korpus ist spieltechnisch begründet und weitere Merkmale sind technisch erforderlich. Dies muss man erst mal alles abziehen. Dann gibt es keinen Designschutz mehr, der maximal 10 Jahre ab erstem Erscheinen (laienhaft ausgedrückt) läuft, und diese Zeit ist ja lange vorbei. Für Markenschutz reicht es bei der Korpusform aus verschiedenen Gründen vermutlich nicht und sklavische Nachahmung ist seit spätestens der Tokai-Zeit auch vorbei, weil, was ahmt man denn nach: die Fender oder einen damaligen japanischen Nachbau der Fender? Das gilt ja in gleicher Weise übrigens auch für Les Paul etc.
Ich denke ich ändere vll meine teleform geringfügig ab, die kopfplatten mach ich auch anders und hoffe dann, dass nicht irgendwann der fender anwalt vor der tür steht und die hand aufhält :-D
Letztlich gibt es bei genauem Hinsehen ja auch nicht DIE Tele-Form, sondern im Detail hat schon Fender hier verschiedene Modellvarianten, was Maße, Bauform, Ränder, etc anbelangt. Mit Änderungen gegenüber dem, was es schon gibt, bist Du immer besser dran. Und, eigentlich ist es doch toll, wenn man einem Produkt seine eigene Handschrift verleiht und der Markt es als das Deine erkennt.
Aber sie heißen dann nicht (offiziell) Tele-/ Stratocaster etc., sondern haben vielleicht ein "T"/"TE" bzw. "ST" oder so im Modellnamen. Darauf wollte soundmunich hinaus.
Wie ich schrieb, gibt es eben verschiedene Rechte. Die Namensrechte sind nur ein Bereich. Grundsätzlich gibt es neben dem dann noch erwähnten Wettbewerbsrecht auch das oben ebenfalls schon angesprochene Geschmacksmuster- oder Design-Recht, das aber eine begrenzte Laufzeit hat. Mir fällt da spontan dieses Beispiel ein (weil ich Vertreter von Moog Music Inc. bin
)
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/designs/000907134-0001
Aber wie auch schon geschrieben, sind diese Rechte für Strat, Tele und deren Zeitgenossen alle schon lange abgelaufen.
Ja das stimmt mit den anderen Namen.
Is bloß echt schwierig zu wissen was man dann als selbstbauer mit verkaufsabsicht formtechnisch darf und was für ärger sorgt.
Schrieb ich es nicht auch schon:
"""Was man darf" ist allgemein nicht zu klären, sondern man kann immer nur zu einer konkreten Realisierungsform mögliche Verstöße begutachten, sollte dann also einen fachlich spezialisierten und qualifizierten Rechtsberater aufsuchen." Verletzungsfragen sind einzelfallspezifisch und erfordern konkret gegebene Fakten."
Es gehört halt zur geschäftlichen Tätigkeit dazu, sich zu informieren. Wer es nicht tut handelt per Gesetz und ständiger Rechtsprechung grundsätzlich zumindest "grob fahrlässig" und kriegt dann entsprechend heftig auf die Mütze. Wie sich Fender verhält, hab ich nicht verfolgt. Ich weiß natürlich, wie Moog agiert. Korg's und Gibson's Gepflogenheiten kenne ich auch, und Rickenbecker hab ich am eigenen Leib erlebt, weil ich einen gebrauchten Nachbau aus den 70ern über eBay anbot und die mich gleich angestänkert haben - in dem Fall hatten sie aber Pech, weil ich 1. ja fachlich gebildet bin und 2. nicht gewerblich anbot. Aber ich hatte wenigstens ein nettes Gespräch mit den Kollegen, die Rickenbecker in Europa vertreten.
Übrigens ist eBay für Rechteinhaber gut aufgestellt. Durch das so genannte VERI Programm können Rechteinhaber ganz problemlos störende Angebote weltweit löschen lassen. Und eBay sperrt Anbieter temporär oder ganz, wenn sie fortgesetzt verletzende Angebote einstellen (weshalb einige Anbieter mit tausenden Bewertungen und mehr auch immer wieder mal unter einem neuen Namen neu anfangen; vgl. z.B. den Anbieter Weller Guitars).
Da ich weiß, dass Verletzer bis in den Ruin schlittern, kann ich nur raten, sich wirklich mit einem konkreten Design vor dem Anbieten qualifiziert beraten zu lassen. Hier im Forum kann man nur Problematiken aufzeigen. Eine verbindliche Rechtsberatung ist auf diesem Weg aus verschiedenen Gründen nicht möglich.
Ich wünsche ein gutes neues Jahr und toi toi toi