Bau u. Verkauf von Gitarren - Vorgaben/Abgrenzung bzgl. Copyright/Plagiat

MartinM1234
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Hi leute,

ich baue leidenschaftlich gerne e gitarren. Und würde nun auch gerne versuchen diese nebengewerblich in der bucht zu verkaufen.
Am ehesten Telecaster Modelle, da ich mich inzwischen schon gut darauf eingearbeitet habe und sie mir persönlich einfach am besten gefallen.

Ich will aber hier keinesfalls in konflikt mit Fender, etc. zwecks plagiat oder so kommen.

Wie sehr darf denn eine Tele-Eigenbau einer Fender Telecaster entsprechen?

In der Bucht findet man ja einige Modelle von Fremdherstellern welche bis auf die kopfplatte genauso wie eine Fender aussehen.

Was gibt es zu beachten?
Auch auf irgendwelche Modelle bezogen?
 
Eigenschaft
 
Meines Wissens ist der Name und die Kopfplattenform geschützt.
 
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Danke schon mal.
Der Body ist hier wohl egal?
 
RBC baut doch unter anderem sehr schöne Teles. Der Herr ist hier im Board aktiv und wird Dir vielleicht mehr sagen können.
 
Hab ihn gleich mal angeschrieben. Danke
 
Für welche Zielgruppe baust du?
In welchem Preissegment willst du dich ansiedeln?

Ich gehe mal von klassischen Teles aus, oder?
Erle, Esche...
Nitrolack...
Ahornhals...
Singlecoils...

Oder baust du auf Wunsch und Preisrahmen?
Erlekorpus, Filtertrons, Ahornhals... für 650€?!
 
Da ich selbst rock/ metal spiele und höre, werden es wahrscheinlich eher humbucker gitarren mit erle/ mahagoni.

Aber das wird sich dann auch zeigen.

Hab auch schon strats mit PUs gebaut und ne strat mit tele bridge und humbucker am hals.

Aber ich experimentier sehr gern mit verschiedenen mods.

Kurz gesagt will ich mich eigentlich auf nix unbedingt festlegen.
Preislich gehts da halt dann auch je nach hardware rauf und runter :)
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Auf wunsch kann ich auf jeden fall auch bauen. Find ich sogar recht interessant. Da kommen ja dann viele verschiedene ideen zusammen .
 
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Zeig doch mal deine gebauten Gitarren :)
 
Kann ich gern machen.
Wenn ich wieder daheim bin mach ich paar Pics :)
 
Nur so als Anmerkung:

Man kann hier im MB über z.B. Bauformen/-teile etc.pp. von Gitarren diskutieren bzw. Infos einholen, was Plagiat- und Urheberrecht-Dinge angeht. Nicht aber sollten solche Diskussionen den Pfad beschreiten, gewerbliche Absichten bzw. Aktivitäten mit "allzu plakativen Botschaften/Akquisen zu verquirlen" (gilt auch für sicherlich interessierte, aber unverfänglich gemeinte Nachfragen, die den in Verlegenheit bringen könnten, der vorgenannte "Eventualitäten" gar nicht verfolgt):opa:.

LG Lenny (für die Moderation)
 
Hallo,
Ich hatte eigentlich auch nicht vor hier meine dienste käuflich anzubieten.
Wenn dem so ist, dann entschuldige ich mich vielmals und bitte entsprechenden beitrag zu löschen.

Ich wollte bloß wissen wie ich ärger mit bekannten gitarren herstellern vermeiden kann.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Achso, sorry.
Danke fürs ändern des Themennamen :)
 
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...dann entschuldige ich mich vielmals und bitte entsprechenden beitrag zu löschen.
@MartinM1234 : No problem bisher, war nur ein "prophylaktischer Hinweis" aufgrund Erfahrung mit manchmal SEHR eigendynamischen Entwicklungen von Threads - einfach am leicht von mir "überarbeiteten" Titel entlang weitermachen ;).

LG Lenny
 
Neben den Namen von Hersteller und Modellen, die die Fender Musical Instruments Corporation verwendet, sind auch drei Kopfplattenformen in Europa als Marken geschützt

https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/003318441
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/003318474
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/005601232

Die Verwendung ist für gewerbliche Zwecke nur dem Markeninhaber gestattet, in anderen Worten also allen anderen untersagt.

Dass Dritte solche Kopfplattenformen womöglich verwenden bedeutet nicht, dass die Fender Musical Instruments Corporation Markenverletzungen hinnimmt. Es kann beispielsweise sein, dass einzelne Dritte eine Lizenz erhalten haben und damit gegen Gebührenzahlung an die Markeninhaberin nun rechtlich einwandfrei betroffene Marken benutzen dürfen.

Das im Titel angesprochene "Copyright" bedeutet im deutschen Sprachraum das "Urheberrecht" und hat mit dem Sachverhalt nichts zu tun. Was allerdings über den Markenschutz hinaus zu beachten ist, ist das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, in dem z.B. auch Rufausbeute und sklavische Nachahmung geregelt sind. "Was man darf" ist allgemein nicht zu klären, sondern man kann immer nur zu einer konkreten Realisierungsform mögliche Verstöße begutachten, sollte dann also einen fachlich spezialisierten und qualifizierten Rechtsberater aufsuchen.

Mit meinen Ausführungen verstoße ich nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz, da ich Patentanwalt bin und damit solche Auskünfte erteilen darf.
 
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...im Titel angesprochene "Copyright" bedeutet im deutschen Sprachraum das "Urheberrecht" und hat mit dem Sachverhalt nichts zu tun...
Das ist so ähnlich wie Tremolo/Vibrato bei Gitarren und sollte nur einem "eingemeindeten Verstehen" entgegenkommen ;). LG Lenny
 
Hallo,
Danke für die Darstellung soundmunich.
Namen und Kopfplattenformen verstehe ich.
Ist mit Modellen dann die FORM vom Korpus zum Beispiel einer Telecaster gemeint?

Wenn ja, scheint es mir sehr komisch wie viele Strats und Teles unter anderem Namen legal verkauft werden. Ich bezweifle, dass hier jeder das okay von fender dazu gekauft hat.
 
Das ist so ähnlich wie Tremolo/Vibrato bei Gitarren und sollte nur einem "eingemeindeten Verstehen" entgegenkommen ;). LG Lenny
Ich habe die Angabe "Copyright" nicht kritisiert, sondern nur die betroffenen Rechtsgebiete klargestellt.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Ist mit Modellen dann die FORM vom Korpus zum Beispiel einer Telecaster gemeint?

Wenn ja, scheint es mir sehr komisch wie viele Strats und Teles unter anderem Namen legal verkauft werden. Ich bezweifle, dass hier jeder das okay von fender dazu gekauft hat.
Ich habe zum Thema Markenschutz geschrieben: "Neben den Namen von Hersteller und Modellen, die die Fender Musical Instruments Corporation verwendet, sind auch drei Kopfplattenformen in Europa als Marken geschützt." Ich habe nicht geschrieben, dass die Korpusform über Markenrecht geschützt ist, weil das auch nicht der Fall ist.

"Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, in dem z.B. auch Rufausbeute und sklavische Nachahmung geregelt sind" betrifft Korpusformen. Allerdings sind hier mehrere Aspekte, wie z.B. "form follows function" und die isolierte Betrachtung der Korpusform gegenüber dem Design der gesamten Gitarre zu betrachten und wie groß oder geringfügig Abweichungen im Wettbewerbsrecht sein müssen bzw. ausreichend sind, was im Markenrecht anders zu beurteilen ist.

Letztlich bitte ich aber zu beachten, wie ich schon geschrieben habe: ""Was man darf" ist allgemein nicht zu klären, sondern man kann immer nur zu einer konkreten Realisierungsform mögliche Verstöße begutachten, sollte dann also einen fachlich spezialisierten und qualifizierten Rechtsberater aufsuchen." Verletzungsfragen sind einzelfallspezifisch und erfordern konkret gegebene Fakten.
 
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Danke erneut soundmunich.
Ich verstehe wie das gemeint ist, aber trotzdem bin ich verwundert.

Wenn man sich zum Beispiel mal anschaut wie viele sunburst Strats und Teles es von zig Herstellern gibt, welche ja dann eigentlich genau die entsprechenden Modelle von Fender nachbilden ist mir das trotzdem ein Rätsel.
Die kopfplatte ist immer geringfügig anders, aber korpus, pus, bridge, schalter, potis ist alles an haargenau der selben position und sehen genauso aus.

Ich denke ich ändere vll meine teleform geringfügig ab, die kopfplatten mach ich auch anders und hoffe dann, dass nicht irgendwann der fender anwalt vor der tür steht und die hand aufhält :-D
 
korpus, pus, bridge, schalter, potis ist alles an haargenau der selben position und sehen genauso aus.

Aber sie heißen dann nicht (offiziell) Tele-/ Stratocaster etc., sondern haben vielleicht ein "T"/"TE" bzw. "ST" oder so im Modellnamen. Darauf wollte soundmunich hinaus.
 
Ja das stimmt mit den anderen Namen.
Is bloß echt schwierig zu wissen was man dann als selbstbauer mit verkaufsabsicht formtechnisch darf und was für ärger sorgt.
 
Wenn man sich zum Beispiel mal anschaut wie viele sunburst Strats und Teles es von zig Herstellern gibt, welche ja dann eigentlich genau die entsprechenden Modelle von Fender nachbilden ist mir das trotzdem ein Rätsel.
Die kopfplatte ist immer geringfügig anders, aber korpus, pus, bridge, schalter, potis ist alles an haargenau der selben position und sehen genauso aus.
Das ist die Sicht des rechtlichen Laien. Das Thema ist sehr komplex, insbesondere da verschiedene Rechtsgebiete zusammenspielen. Eine Gitarre hat halt nunmal i.d.R. einen Korpus und einen Hals und es kommt zunächst auf das Gesamtbild an. Ein Cut-Out im Korpus ist spieltechnisch begründet und weitere Merkmale sind technisch erforderlich. Dies muss man erst mal alles abziehen. Dann gibt es keinen Designschutz mehr, der maximal 10 Jahre ab erstem Erscheinen (laienhaft ausgedrückt) läuft, und diese Zeit ist ja lange vorbei. Für Markenschutz reicht es bei der Korpusform aus verschiedenen Gründen vermutlich nicht und sklavische Nachahmung ist seit spätestens der Tokai-Zeit auch vorbei, weil, was ahmt man denn nach: die Fender oder einen damaligen japanischen Nachbau der Fender? Das gilt ja in gleicher Weise übrigens auch für Les Paul etc.

Ich denke ich ändere vll meine teleform geringfügig ab, die kopfplatten mach ich auch anders und hoffe dann, dass nicht irgendwann der fender anwalt vor der tür steht und die hand aufhält :-D
Letztlich gibt es bei genauem Hinsehen ja auch nicht DIE Tele-Form, sondern im Detail hat schon Fender hier verschiedene Modellvarianten, was Maße, Bauform, Ränder, etc anbelangt. Mit Änderungen gegenüber dem, was es schon gibt, bist Du immer besser dran. Und, eigentlich ist es doch toll, wenn man einem Produkt seine eigene Handschrift verleiht und der Markt es als das Deine erkennt.

Aber sie heißen dann nicht (offiziell) Tele-/ Stratocaster etc., sondern haben vielleicht ein "T"/"TE" bzw. "ST" oder so im Modellnamen. Darauf wollte soundmunich hinaus.
Wie ich schrieb, gibt es eben verschiedene Rechte. Die Namensrechte sind nur ein Bereich. Grundsätzlich gibt es neben dem dann noch erwähnten Wettbewerbsrecht auch das oben ebenfalls schon angesprochene Geschmacksmuster- oder Design-Recht, das aber eine begrenzte Laufzeit hat. Mir fällt da spontan dieses Beispiel ein (weil ich Vertreter von Moog Music Inc. bin ;))
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/designs/000907134-0001
Moog Guitar.jpg


Aber wie auch schon geschrieben, sind diese Rechte für Strat, Tele und deren Zeitgenossen alle schon lange abgelaufen.

Ja das stimmt mit den anderen Namen.
Is bloß echt schwierig zu wissen was man dann als selbstbauer mit verkaufsabsicht formtechnisch darf und was für ärger sorgt.

Schrieb ich es nicht auch schon:
"""Was man darf" ist allgemein nicht zu klären, sondern man kann immer nur zu einer konkreten Realisierungsform mögliche Verstöße begutachten, sollte dann also einen fachlich spezialisierten und qualifizierten Rechtsberater aufsuchen." Verletzungsfragen sind einzelfallspezifisch und erfordern konkret gegebene Fakten."

Es gehört halt zur geschäftlichen Tätigkeit dazu, sich zu informieren. Wer es nicht tut handelt per Gesetz und ständiger Rechtsprechung grundsätzlich zumindest "grob fahrlässig" und kriegt dann entsprechend heftig auf die Mütze. Wie sich Fender verhält, hab ich nicht verfolgt. Ich weiß natürlich, wie Moog agiert. Korg's und Gibson's Gepflogenheiten kenne ich auch, und Rickenbecker hab ich am eigenen Leib erlebt, weil ich einen gebrauchten Nachbau aus den 70ern über eBay anbot und die mich gleich angestänkert haben - in dem Fall hatten sie aber Pech, weil ich 1. ja fachlich gebildet bin und 2. nicht gewerblich anbot. Aber ich hatte wenigstens ein nettes Gespräch mit den Kollegen, die Rickenbecker in Europa vertreten.

Übrigens ist eBay für Rechteinhaber gut aufgestellt. Durch das so genannte VERI Programm können Rechteinhaber ganz problemlos störende Angebote weltweit löschen lassen. Und eBay sperrt Anbieter temporär oder ganz, wenn sie fortgesetzt verletzende Angebote einstellen (weshalb einige Anbieter mit tausenden Bewertungen und mehr auch immer wieder mal unter einem neuen Namen neu anfangen; vgl. z.B. den Anbieter Weller Guitars).

Da ich weiß, dass Verletzer bis in den Ruin schlittern, kann ich nur raten, sich wirklich mit einem konkreten Design vor dem Anbieten qualifiziert beraten zu lassen. Hier im Forum kann man nur Problematiken aufzeigen. Eine verbindliche Rechtsberatung ist auf diesem Weg aus verschiedenen Gründen nicht möglich.

Ich wünsche ein gutes neues Jahr und toi toi toi
 
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