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Emma12345
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Hallo zusammen,
ich habe eine allgemeine Frage zu dem Thema Bandübernahmevertrag.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten, mit der Option ein halbes Jahr früher zu kündigen.
Außerdem wird folgendes festgehalten: Der Interpret überträgt dem Label für die Vertragsdauer und darüber hinaus 10 Jahre (gemeinsam der Auswertungszeitraum) die ausschließlichen, weltweiten und übertragbaren Rechte zur umfassenden Verwertung der Vertragsaufnahmen. Der Auswertungszeitraum beginnt mit dem Datum der Erstveröffentlichung.
Nun zu meiner Frage: Was passiert mit dem Song nach den drei bzw. zehn Jahren? Werden die Einnahmen dann weiterhin unter Künstler und Label aufgeteilt oder gehört der Song nach drei bzw. zehn Jahren wieder dem Künstler alleine?
Schon mal vielen herzlichen Dank für eure Hilfe!
Ganz liebe Grüße
ich habe eine allgemeine Frage zu dem Thema Bandübernahmevertrag.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten, mit der Option ein halbes Jahr früher zu kündigen.
Außerdem wird folgendes festgehalten: Der Interpret überträgt dem Label für die Vertragsdauer und darüber hinaus 10 Jahre (gemeinsam der Auswertungszeitraum) die ausschließlichen, weltweiten und übertragbaren Rechte zur umfassenden Verwertung der Vertragsaufnahmen. Der Auswertungszeitraum beginnt mit dem Datum der Erstveröffentlichung.
Nun zu meiner Frage: Was passiert mit dem Song nach den drei bzw. zehn Jahren? Werden die Einnahmen dann weiterhin unter Künstler und Label aufgeteilt oder gehört der Song nach drei bzw. zehn Jahren wieder dem Künstler alleine?
Schon mal vielen herzlichen Dank für eure Hilfe!
Ganz liebe Grüße