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Bandübernahmevertrag - bitte um Hilfe / Feedback

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silberrot
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Servus zusammen,

ich habe einen Bandübernahmevertrag für meinen ersten Song erhalten - bisher habe ich noch nichts veröffentlicht.
Gerne wollte ich euch bitten mir kurz Feedback zu geben ob die Passagen die ich sehe so kritisch sind oder Standard - Genre Pop.

Passage 1:
Der Lizenzgeber übergibt dem Lizenznehmer die Musikproduktion
zur exklusiven Auswertung. Die Bandrechte werden vollständig auf den Lizenznehmer übertragen. Ebenfalls werden dem Lizenznehmer die Künstlerleistungsschutzrechte auf exklusiver Basis ohne Beschränkung zur Verwertung auf jede beliebige Art und Weise einschließlich aller Nebenrechte, wie Synch eingeräumt. Der Lizenznehmer darf zur Auswertung ohne Beschränkung Unterlizenzen vergeben. Der Lizenzgeber garantiert, alle Rechte an der Produktion beteiligter Dritter eingeholt zu haben.

Passage 2:
Auswertungszeitraum: Der Auswertungszeitraum für die Musikproduktion durch den Lizenznehmer erfolgt zeitlich unbegrenzt. Die ordentliche Kündigung der Rechteübertragung ist ausgeschlossen. Eine außerordentliche Kündigung ist bei Vorliegen entsprechender Gründe nicht ausgeschlossen.

Passage 3:
Titelexklusivität: Der Lizenzgeber garantiert das dem Vertragsprodukt zugrundeliegende Werk für die Dauer von 8 Jahren weder ganz noch teilweise, weder unter eigenem noch unter fremden Namen oder anonym, für sich und/oder Dritte neu aufzunehmen bzw. selbst und/oder durch Dritte zu verwerten bzw. entsprechende Rechte auf Dritte zu übertragen.

Passage 4:
Weitere Vereinbarungen: Der Lizenzgeber verpflichtet sich gegenüber dem Lizenznehmer, im Zeitraum von 6 Monaten nach Veröffentlichung, keine weiteren Tonträger bei einem anderen Vertragspartner zu veröffentlichen.

Passage 5:
....Alle erforderlichen Rechte werden (im vertragsgegenständlichen Umfang) vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer übertragen...

Freue mich über eure Einschätzung
Liebe Grüße Silberrot
 
Hallo!

Deine Fragen sind spezifisch, so dass die Antworten klare Rechtsberatung wären, die aus verschiedenen und nachvollziehbaren Gründen hier im Board verboten ist. Das Einzige, was ich Dir daher raten kann, ist mit dem Vertragsentwurf zu einem spezialisierten Anwalt zu gehen, um den Vertrag prüfen zu lassen und zu besprechen.

Solche Verträge begründen ja auch ein Geschäft und Einnahmen. Da ist es durchaus normal, dass man auch selbst Aufwendungen trägt, um das Geschäft im eigenen Sinn gut abzuschließen.

Toi toi toi
 
Vielen Dank für deine Antwort.
Wollte grundsätzlich nur prüfen ob es übliche Regulieren sind wie zB die Rechte vollständig zu übertragen bei einem Bandübernahmevertrag etc oder etwas auffällig ist. Liebe Grüße
 
Für üblich halte ich, dass gerade Neueinsteiger in einem Vertrag grundsätzlich alle Rechte übertragen sollen. Das heißt, dass alles, was Du anders gestalten willst zum Gegenstand der Verhandlung machen solltest.
Den Nutzen, der Dir im Gegenzug eröffnet wird, benennst du nicht. Da das Ganze aber eine Nutzenerwägung ist (was gebe ich ab, was bekomme ich dafür), lässt sich auf dieser Ebene wenig machen.

Der Nutzen sollte insgesamt aber so groß sein, dass sich ein fachanwaltliches Gespräch lohnen sollte. Außer Du siehst das als einmalige Sache und nicht als einen Einstieg in die (Semi-) Professionalität.

In dem benannten Vertrag bindest Du dich mit dem einen Produkt für 8 Jahre, als Schöpfer von Produkten für 6 Monate. Was das für die Nutzungsrechte des Produkts heißt, wenn du es nach 8 Jahren neu aufnimmst, geht für mich aus dem Text nicht hervor. Das wäre vielleicht eine Frage wert.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
In der Vergangenheit habe ich ab und zu Horrorgeschichten gehört von Bands, die sich jahrelang gebunden haben, aber das Label das Material einfach nicht veröffentlicht hat. Und wegen der Exklusivitätsklausel die Band auch nichts machen konnte.

Dieses Szenario kam mir als erstes in den Sinn bei deinem Posting. Aber vielleicht steht ja etwas in Passagen, die du nicht zitiert hast, die einen solchen Fall regeln.

generell sollte man als Band bei Verträgen jeglicher Art darauf achten, dass nicht nur genau beschrieben ist, welche Leistung die Band zu erbringen hat, sondern auch möglichst konkret beschrieben ist, zu was sich der Vertragspartner der Band verpflichtet.
 
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Vielen Dank für eure Antworten.
Das Gegenangebot vom Label umfasst eine Veröffentlichung auf den bekannten digitalen Plattformen (Video und Musik) sowie das Listen auf konkreten Playlists. Darüberhinaus Radio und DJ Listung etc. ... Denke das "normale" Grundsetup. Eine genau Releasplaung etc. ist auch geplant.
Da ich ja zum ersten mal mit einem Song live gehe kann ich den "PUSH" für Reichweite gut gebrauchen und werde daher vermutlich alle Rechte übertragen. Dann daraus lernen und nächstes ggf. optimieren :)
 

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