
Nobieesd
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Hallihallo,
wir haben folgendes Problem,
und zwar proben wir seit ca. 1 jahr mit unserer band alle 2 wochen einmal in der garage des drummers, dort isses relativ abgelegen und ländlich, so störts eigentlich keinen, doch als mal eine bandprobe gute 3 stunden dauerte,
bei voll aufgerissenen reglern krach gemacht wurde
und zum schluss noch der Proberaum mit der neu erstandenen Nebelmaschine ausgeräuchert wurde, hat sich die einen haus weiter befindliche ältere nachbarsdame dazu entschlossen nicht mehr in den genuss unserer musik kommen zu wollen und hat kurzerhand bei der Polizei angerufen...
so, was wir zur antwort bekamen auf die frage warum wir aufhören müssen:
1. kreissägen -> keine ruhestörung
2. wenn wir mit der motorsäge 3 meter vor ihrem haus rumlaufen würden und dabei mal ab und zu einen strauch umsägen wüden auf unserem teil der wiese -> keine ruhestörung
3. doch wenn wir ca. 2-3 std alle 2 wochen mal proben isses angeblich ruhestörung
da wir leider nicht die möglichkeit haben uns mit dieser dame anzufreunden (wir haben schonmal ne teufelsaustreibung bei ihrem dackel durchgeführt wohlgemerkt mit mikro und mobilem lautsprecher kniehend vor dem dackel...) müssen wir nun ne möglichkeit finden im rechtlichen rahmen zu bleiben
also meine frage, von wann bis wann, wie laut und an welchen wochentagen darf man proben ?
wir haben folgendes Problem,
und zwar proben wir seit ca. 1 jahr mit unserer band alle 2 wochen einmal in der garage des drummers, dort isses relativ abgelegen und ländlich, so störts eigentlich keinen, doch als mal eine bandprobe gute 3 stunden dauerte,
bei voll aufgerissenen reglern krach gemacht wurde
und zum schluss noch der Proberaum mit der neu erstandenen Nebelmaschine ausgeräuchert wurde, hat sich die einen haus weiter befindliche ältere nachbarsdame dazu entschlossen nicht mehr in den genuss unserer musik kommen zu wollen und hat kurzerhand bei der Polizei angerufen...
so, was wir zur antwort bekamen auf die frage warum wir aufhören müssen:
1. kreissägen -> keine ruhestörung
2. wenn wir mit der motorsäge 3 meter vor ihrem haus rumlaufen würden und dabei mal ab und zu einen strauch umsägen wüden auf unserem teil der wiese -> keine ruhestörung
3. doch wenn wir ca. 2-3 std alle 2 wochen mal proben isses angeblich ruhestörung
da wir leider nicht die möglichkeit haben uns mit dieser dame anzufreunden (wir haben schonmal ne teufelsaustreibung bei ihrem dackel durchgeführt wohlgemerkt mit mikro und mobilem lautsprecher kniehend vor dem dackel...) müssen wir nun ne möglichkeit finden im rechtlichen rahmen zu bleiben
also meine frage, von wann bis wann, wie laut und an welchen wochentagen darf man proben ?
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