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Bandneuaufstellung

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colin
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Angenommen eine Band ist seit ca.20 Jahren prima im Geschäft.TV und Radio,etc.
Nun will das Mitglied,das seit dieser Zeit,das Management macht altersbedingt aussteigen.Das es das Management machte,wurde stillschweigend geduldet,da der Laden ja läuft.Nun wollen die verbleibenden Mitglieder,nach seinem Ausstieg aber nicht mehr mit ihm (im Management)weitermachen,da die berecht.Sorge besteht,das die Interessen auseinanderklaffen.Kann man das Mitglied,bei Mehrheitsentschluss einfach des "amtes"entheben,oder was muss man beachten.Was verändert sich rechtlich,wenn das Mitglied nicht mehr aktiv auf der Bühne sein will,sondern nur noch auf Managementaufgaben pocht?Es handelt sich um eine GBR (ohne speziellen Vertrag,untereinander)
Wie muß man so jemand abfinden?

Hoffe auf ein paar gute Ratschläge.,Danke
 
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colin schrieb:
...Sorge besteht,dass die Interessen auseinanderklaffen.

In Deinem Falle würde ich auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren. Konkrete Rechtsberatung darf hier in diesem Board sowieso nicht geleistet werden.

Zudem deutet der obige Satz von Dir darauf hin, dass das Ganze ohnehin im Streit enden wird. Also lieber vom Anwalt vorbereiten lassen.

Ob hier ein gewisses "Gewohnheitsrecht" greifen wird, kann Dir am besten der Anwalt erläutern.

Was verändert sich rechtlich,wenn das Mitglied nicht mehr aktiv auf der Bühne sein will,sondern nur noch auf Managementaufgaben pocht?...

Das ist ja nicht das erste Mal, dass ein aktiver Musiker ins Management wechselt oder wie Trini Trimpop von der Schießbude zum "Trainer" der "Toten Hosen" wurde. In Freundschaft!
Wenn Euch der Alt-Mucker-Neu-Manager weiterhin die Gigs besorgt, also quasi Touragent ist, dann stehen ihm branchenüblich 15 % vom Income zu.

lg.
 
wenn der "Marken-Name" der Band wichtig, gar nicht weiterlesen...

Ansonsten gäbe es noch die sehr unfeine Möglichkeit die bestehende GbR komplett aufzulösen, auszuzahlen, zu löschen. Kann natürlich sein, daß er unter diesem Bedingungen nicht aus der Band aussteigt und weiterspielt...

Und dann mit den verbliebenen Musikern unter neuem Namen, neuer GbR wieder anfangen. Oft funktioniert das recht gut, weil die Veranstalter ja die bekannten Gesichter in der Band sehen und deren Qualitäten kennen. Kann natürlich am Anfang mit Einnahme-Einbußen einhergehen, weil sich das Publikum erst an den neuen Namen gewöhnen muß, die Zugkraft anfangs etwas schwächer ist.
 
Danke schon mal vorab für eure Tips,dennoch würde mich interessieren,wenn bei der Band, die Mehrheit möchte,das das eine Mitglied,das altersbedingt eh aussteigen will,auch das Management nicht mehr machen darf,geht das ?

Können die verbleibenden ,dann auch ohne sein Einverständnis,an die Verantalter und sonstiges ran?

Muß der ausscheidende,dann auch den anderen Kontozugang gewähren?Es gibt ja schließlich ein Geschäftskonto,auf das Gagen eingezahlt werden und von dem Ausgaben für Technik und KFz bestritten werden.
Wie sieht das eigentlich aus,wenn der Bandname, von einem der verbleibenden Mitglieder gesichert,bzw.angemeldet ist ?

Hier sind noch viele Fragen für mich offen,danke für eure Mithilfe.

Colin
 
Colin, wir können dir hier wirklich nicht weiterhelfen, das ganze ist von zu vielen Faktoren abhängig: von geschrieben Verträgen + mündlichen Absprachen, vom Gewohnheitsrecht, von betehenden Ermächtigungen, "ernannten Geschäftsführer", Alleinvertretungsvereinbarungen etc.

Selbst der normale Rechtsanwalt um die Ecke ist da nicht die richtige Adresse, ihr braucht da einen Spezialisten, der sich mit Bands, mit dem Musikgeschäft, den speziellen Verträgen hier auskennt - da kommt ihr nicht drumrum, einschließlich der Kosten die dafür entstehen.

Hab ihr eigentlich schon mal probiert mit dem entsprechenden Menschen zu reden, vielleicht kommt euch eine friedliche Abfindung günstiger...?!
 
Möchte Light MB unterstützen.
Da sind so viele Details zu beachten, dass eine Ferndiagnose eher zu falschen Ratschlägen führen könnte. Nachdem ich mal alles gelesen habe, habe ich den Eindruck, es geht schon heftig ans Eingemachte. Alleine der Punkt mit der Kontoeinsicht. Auch wenn ein Kollege das bisher gemacht hat, das ist doch nicht sein Geld!

Ich schlage aber mal ein paar Sachen vor, die noch vor Rechtsanwalt und Gerichtsentscheid sinnvoll sind/sein können:
> von allen Beteiligten akzeptierter Mensch (kann auch ne Band sein) mit etwas Kenne. Da kann man mal die Sachen besprechen mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zu treffen und Kernpunkte klar zu zurren.
> Ähnliches kann ein Mediator/Schlichter/Moderator leisten.

Ihr solltet (jede/r für Euch) folgende Fragen klären:
1. Welche Art der gemeinsamen zukünftigen Zusammenarbeit ist unter welchen Bedingungen für mich erstrebenswert?
2. Welche Art der gemeinsamen zukünftigen Zusammenarbeit ist unter welchen Bedingungen für mich auf keinen Fall tragbar?
3. Wie kann eine Trennung unter welchen Bedingungen (Abfindungen) vollzogen werden?
4. Welche Rechte (Songs/Texte/Veröffentlichungen/Zahlungen für Leistungen aus der Vergangenheit/Bandname etc.) bleiben von einer Trennung unberührt?
Das dient zur Klärung der eigenen Position und als Gesprächsgrundlage.

Viel Glück,

x-Riff
 

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