Es gilt zu unterscheiden, den Namen im Innenverhältnis und im Außenverhältnis zu "schützen".
Im INNENVERHÄLTNIS kann man das in Form eines GbR-Vertrages ganz einfach regeln - und meistens auch zu einer Zeit, wo man noch 3 - 5 Freunde ist/sind. Dann unterschreiben alle, wem der Name entweder ganz gehört (falls die Band sich mal auflösen sollte) oder was mit dem Namen zu geschehen hat. Dieser Vertrag hat dann Rechtsgültigkeit.
In einem solchen Vertrag sollte man aber auch noch ein paar andere Dinge "in Friedenszeiten" regeln. Bob Lyng, der Jahre lang auch den Rechtsteil im SOUND CHECK geschrieben hat, hat uns für
www.allmusic.de dazu mal einen ausführlichen Beitrag über das "Interne Gruppenverhältnis" formuliert - klick mal hier:
http://www.allmusic.de/tool.php?tool=sites_1_0&fid=1&kurz=musikertippsrechtgruppenverhaeltnislyng
Im AUSSENVERHÄLTNIS gilt es den Bandnamen zu schützen, damit nicht andere Bands mit dem gleichen Namen unterwegs sein oder Tonträger veröffentlichen können.
Hierzu ist der Name beim Deutschen Patentamt in München gegen Gebühr (ca. 300 ) für zunächst 10 Jahre und für zu definierende Artikelgruppen zu schützen. Das Thema wurde hier aber sicherlich schon etliche Male durchgenudelt. Unter welchen Keywords Du es finden kannst, weiß ich für hier nicht.
In unserem
www.allmusic.de -Beratungsforum findest Du dazu die wichtigen Beiträge, wenn Du in die Schnellsuche den Begriff "Wortmarke" eingibst.
lg