Folgendes ist keine Rechtsberatung sondern nur eine private Meinungsäußerung.
1) Die Band scheint eine GbR 1 (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu sein. Es ist nichts anderes vereinbart worden.
Man kann niemanden so ohne weiteres aus einer GbR rauswerfen. Das ist fast unmöglich und es müssten sehr besondere Umstände eingetreten sein, dass ein "Rauswerfen" möglich ist. Insofern greifen die §§ 733, 738 BGB m.M.n. nicht.
a) es wäre zu prüfen, ob der Rausgeworfene überhaupt Mitglied der GbR (bei nur einem Gig) geworden ist
b) man könnte u.U. die GbR 1 gänzlich auflösen und die verbliebenen Mitglieder gründen "einfach" eine neue GbR. Quasi die GbR 2. Dann würden die §§ 733, 738 BGB greifen.
2) Der Rausgeworfene, nennen wir ihn doch mal "R", hat als Mitglied der GbR 1 eine Leistung erbracht. Diese hat R in berechtigter Erwartungshaltung für eine Gegenleistung gemacht. Sei es für eine Gage bei Gigs oder einfach nur der Spaß an den gemeinsamen Auftritten. Der Möglichkeit eine Gegenleistung für die Leistung (Sheets und Noten schreiben) zu erlangen wurde R nun von der GbR 1 genommen, da sie ihn "vermeintlich" rausgeworfen haben (zu glauben). Dafür kann R zu Recht Schadensersatz von den restlichen Mitgliedern der GbR 1 verlangen.
Mindestens 8,50 € die Stunde - eher so etwas um die 20,- € rum. Wäre "R" z.B. auch Musiklehrer und er würde hier 50,- pro Stunde verlangen, würde man sich eher an diesem Betrag orientieren können.
Lessons learnt : ein schriftlicher Band Vertrag ist für nahe zu jede Band sehr wichtig.
Auch mal diesen Thread dazu lesen:
https://www.musiker-board.de/threads/warum-einen-bandvertrag.110484/
Topo