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Bandmitglied will Geld

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porkpie
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Hi, ich machs kurz: Gestzt der Fall, ein Bandmitglied hat sich bereit erklärt von Coversongs Sheets und Noten zu schreiben und sie den Bandmitgliedern zu überlassen. Man stelle sich vor ,nach dem ersten Gig wird er aus der Band geworfen. Könnte er nachträglich einen großen Betrag für deine getane Arbeit verlangen?
Kennt jemand die Rechtslage, hat jemand sowas schon erlebt??
Danke und Gruß..Porkpie
 
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rausgeworfene Mitglied da Chancen hat. Wer eine GbR verlässt, kann AFAIK seine Kapitalbeteiligung wieder mitnehmen, sonst nichts. Was er unentgeltlich für die GbR gemacht hat, kann er nicht nachträglich in Rechnung stellen. Wie würde derjenige das denn begründen? :gruebel:

Alex
 
Das ist denke ich eine Frage für das BGB, nachträgliche Schließung oder Forderung eines Vertrags o.Ä., da hab ich leider keine Ahnung.
 
Hi, ich machs kurz: Gestzt der Fall, ein Bandmitglied hat sich bereit erklärt von Coversongs Sheets und Noten zu schreiben und sie den Bandmitgliedern zu überlassen. Man stelle sich vor ,nach dem ersten Gig wird er aus der Band geworfen. Könnte er nachträglich einen großen Betrag für deine getane Arbeit verlangen?
Kennt jemand die Rechtslage, hat jemand sowas schon erlebt??
Danke und Gruß..Porkpie
zwei Fragen:
*was ist ein großer Betrag?
*wie fühlen sich die Restmitglieder, die einem anderen seine Arbeit abzocken?


Ich (sehr persönlich) würde es gar nicht zu einer Forderung kommen lassen, sondern schnellstens REALISTISCH abschätzen, was die Arbeit für die Band wert ist und dann großzügig bezahlen.
Kann auch in die Hose gehen, weil dem Ehemaligen seine Arbeit idealistisch mehr wert ist - aber mit einem anständigen Angebot hätte man vor Gericht Superchancen auf einen schnellen Vergleich, bzw. ein gegnerischer Rechtsanwalt würde gleich dazu raten.
 
*wie fühlen sich die Restmitglieder, die einem anderen seine Arbeit abzocken?
jeder in der Band bringt seinen Beitrag, wenn ein Bandmitglied geht, rechnet er also alles auf, was er für die Band getan hat (Sheets geschrieben, Proberaum aufgeräumt usw) und stellt nach Ausscheiden die saftige Rechnung?
Das ist also Deine Einstellung dazu? Ich kenne das so nicht in Amateurbands.
 
Hi,

meine persönliche Meinung dazu ist.

a) bringt jeder seine Leistung in eine Band ein und das auf freiwilliger Basis

b) hätte er das vorher sagen können, das er dafür Geld haben möchte

Bin zwar nicht mit der Rechtslage vertraut, aber ich halte das für absurd.
 
Das ausgeschiedene Bandmitglied macht das ja nur aus verletztem Stolz heraus und wäre deshalb als Kindergarten zu bewerten.
Kein Vertrag, kein Geld! Auch einen mündlichen Vertrag würde ich in diesem Fall gelten lassen, aber wenn keinerlei Absprachen getroffen wurden.
Eine Hobbyband ist ja keine Firma, sondern eben ein Hobby.

wie fühlen sich die Restmitglieder, die einem anderen seine Arbeit abzocken?
Wie fühlt sich denn der Ausgeschiedene, wenn er seine ehemaligen Bandkollegen abzocken will.
Mann sollte hier nicht mit zweierlei Maß messen. Ein Gespräch unter Erwachsenen...das würde ich empfehlen.
 
Was er unentgeltlich für die GbR gemacht hat, kann er nicht nachträglich in Rechnung stellen.

So sehe ich das auch. Eine Band ist -auch ohne Vertrag- eine GbR. Ok. Sinn und Zweck ist es ja sich musikalisch zu formieren und dann auf Veranstaltungen zu spielen. Wie im Arbeitsleben muss Jeder irgendeinen Job machen. Also hier in Deinem Fall Texte schreiben und zu bearbeiten. Das kommt "ihm" nicht nur zugute (vielleicht hat er das für sich selbst als Fahrplan gemacht und dann nur vervielfältigt) sondern der ganzen Band. Ein anderes Mitglied stellt z.B. einen Sprinter für das Equipment für einen gig zur Verfügung...etc.

Ich wüsste auch nicht was der ehemalige Kollege "in Rechnung" stellen könnte. Ich würde der Dinge harren die da kommen könnten. Und wenn, cool bleiben. Soll er sich doch einen Anwalt nehmen.... macht er sicher nicht. Vielleicht liest er auch hier die posts mit...

Habe das mal im Internet gefunden. Nur Allgemein und nicht auf Deinen Fall bezogen : http://www.recht-musik.de/die-musikgruppe.html

Nur mal als Gedankenstütze.
 
Hallo,

wenn man das rechtlich bewerten will, dann ist nach dem geschilderten (unvollständigen) Sachverhalt die Bewertung sicherlich etwas anders wie vor dem Gericht, wo der Kläger klagt und da dann auch erzählen darf, womit er die Klage begründet.

Rein praktisch gesehen würde ich ihm das auszahlen, was er verdient hat.

Grüße
Jürgen
 
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Rein rechtlich ist die Frage welche Rechtsnormen hier in diesem völlig hypothetischen Fall einschlägig sein könnten. Wenn ich das mal so schnell überblicke würde ich sagen es kämen eigentlich nur Vertragsrecht/BGB und Urheberrecht in Frage.

Das Urheberrecht an den erstellten Materialien liegt mit Sicherheit weiterhin beim Ersteller, da keine Verträge abgeschlossen wurden. Vorliegende Kopien können weiter verwendet werden, aber online stellen oder gar verkaufen ist nicht.

Für geleistete Arbeit ist es recht einfach: gibt es einen Vertrag in dem die Arbeit und die Entlohnung geregelt wurden (grundsätzlich gelten übrigens auch mündlich geschlossene Verträge)? In dem Fall kann auf dessen Basis (und nur aufgrund dessen, was dort festgelegt wurde) Klage erheben. Gibt es keinen Vertrag gibt es keine wirkliche Grundlage für eine erfolgreiche Klage.
 
Das Urheberrecht an den erstellten Materialien liegt mit Sicherheit weiterhin beim Ersteller, da keine Verträge abgeschlossen wurden. Vorliegende Kopien können weiter verwendet werden, aber online stellen oder gar verkaufen ist nicht.
Nein, es geht um Cover-Musik. Dire Urheberrechte liegen beim Komponisten und Texter. Wenn, dann könnte das Bandmitglied höchstens Rechte als Arrangeur erworben haben, aber auch das ist zweifelhaft.

Wenn man mit dem Urheberrecht argumentieren will, dann könnte man demjenigen an den Karren pinkeln, der die Songs rausgehört und aufgeschrieben hat. Das Bandmitglied hat das sicherlich nicht mit Stift auf Papier gemacht und diese Bögen dann an die Bandmitglieder verteilt, sondern das Bandmitglied hat die Songs höchstwahrscheinlich in irgendeiner Weise kopiert. Damit hat es eine Vervielfältigung und folglich eine Urheberrechtsverletzung begangen.
 
Vorsicht, ich meinte hier das Urheberrecht am Arrangement. Natürlich liegen die Rechte an Song und Text bei den jeweiligen Autoren. Aber auch das Arrangement hat eine Schöpfungshöhe und ist als Werk damit geschützt. Ein Bandkollege der die rausgehörte Coverversion arrangiert hat, könnte sein Arrangement online verkaufen - solange er die Lizenz dazu von Komponist und Texter (oder denen, die die Rechte abgetreten bekommen haben) hat. Bandkollegen, die ein erstelltes Arrangement nur verteilt bekamen dürften das eben nicht. Da hätte ich mich etwas klarer ausdrücken können.
 
Hallo,

das sind wilde Spekulationen.
"von Coversongs Sheets und Noten zu schreiben"
wäre klassisch auf Papier, könnte aber auch mit Hilfe
moderner Mittel geschehen sein, von Kopieren steht
da nichts.
Ich interpretiere das als Transskription. Von Arrangement
ist da weit und breit nichts zu lesen. Eine eigene Schöpfung
liegt da regelmäßig nicht vor.
Ich sehe das eher als Dienstleistung für die Kapelle und
somit kann man über den Wert des Dienstes und dessen
Abgeltung streiten. Wie das ohne konkrete vertragliche
Regelung aussehen soll, ist spannend.

Beim "Bereiterklären" ist relativ unklar, was das so mitgeschwungen hat.
Nebenbei wird man da eine Profikapelle und eine Hobbykapelle evtl.
anders zu bewerten haben. Aber auch da ist noch viel Spielraum.
Fraglich ist ja auch, ob das Bereiterklären im Angesichte eines längeren
Engagements erfolgt ist und wer sonst noch so in die Kapelle (durch
Arbeit oder Geld) investiert hat und was sonst so geflossen ist.
Allgemeine Fragen kann man mit Büchern beantworten, die allgemeine
Fragen beantworten, hier würde ich das BGB aufschlagen.

Für die praktische Rechtslage würde ich mich an die ZPO wenden.
Der Rest ist konkret.

Grüße
Jürgen
 
Entscheidungserhebliche Normen sind hier Paragraphen 738 Abs. 1 S. 2, 731 Abs. 1, 733 Abs. 2 S. 2 BGB. Das ex bandmitglied geht also leer aus. Evtl kann er seine blatt papier zurückfordern lol. Mit der zpo hat der materiell-rechtliche anspruch übrigens nichts zu tun :)
 
Folgendes ist keine Rechtsberatung sondern nur eine private Meinungsäußerung.

1) Die Band scheint eine GbR 1 (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu sein. Es ist nichts anderes vereinbart worden.
Man kann niemanden so ohne weiteres aus einer GbR rauswerfen. Das ist fast unmöglich und es müssten sehr besondere Umstände eingetreten sein, dass ein "Rauswerfen" möglich ist. Insofern greifen die §§ 733, 738 BGB m.M.n. nicht.

a) es wäre zu prüfen, ob der Rausgeworfene überhaupt Mitglied der GbR (bei nur einem Gig) geworden ist
b) man könnte u.U. die GbR 1 gänzlich auflösen und die verbliebenen Mitglieder gründen "einfach" eine neue GbR. Quasi die GbR 2. Dann würden die §§ 733, 738 BGB greifen.


2) Der Rausgeworfene, nennen wir ihn doch mal "R", hat als Mitglied der GbR 1 eine Leistung erbracht. Diese hat R in berechtigter Erwartungshaltung für eine Gegenleistung gemacht. Sei es für eine Gage bei Gigs oder einfach nur der Spaß an den gemeinsamen Auftritten. Der Möglichkeit eine Gegenleistung für die Leistung (Sheets und Noten schreiben) zu erlangen wurde R nun von der GbR 1 genommen, da sie ihn "vermeintlich" rausgeworfen haben (zu glauben). Dafür kann R zu Recht Schadensersatz von den restlichen Mitgliedern der GbR 1 verlangen.
Mindestens 8,50 € die Stunde - eher so etwas um die 20,- € rum. Wäre "R" z.B. auch Musiklehrer und er würde hier 50,- pro Stunde verlangen, würde man sich eher an diesem Betrag orientieren können.

Lessons learnt : ein schriftlicher Band Vertrag ist für nahe zu jede Band sehr wichtig.

Auch mal diesen Thread dazu lesen:
https://www.musiker-board.de/threads/warum-einen-bandvertrag.110484/

Topo :cool:
 
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