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Bandgründung, Auftritte, etc... Was ist alles erforderlich?

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extra
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Hallo.. Ich hab mal ne Frage und hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

Das wir mit unserer Band in letzter Zeit auch einige offizielle Angebote bekommen haben und dort gerne spielen würden, wüsste ich gerne wie ich dabei vorzugehen habe.

Was wird alles benötigt bzw. welche Schritte sind notwendig um eine Band offiziell laufen zu lassen?

Also mit Einnahmen, Ausgaben, etc...
Gewerbeanmeldung?

Was mich noch interessieren würde, wie es mit dem Covern von Songs aussieht wenn wir offiziell auftreten. Rein rechtlich... Was ist zu unternehmen um damit keine Probleme zu bekommen?

Viele viele Fragen und ich hoffe ihr versteht ein wenig worauf ich raus will.
 
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Also ich wuerd dir empfehlen dich mal durch das Musikrecht-Forum zu wuehlen. Gerade zwecks Steuer etc. gibts einen Thread den ich gestartet habe und ueber Gema findest du da eigentlich auch alles. :)
 
Ich weiß nicht ganz was du mit "offiziell laufen lassen" meinst. Die Band läuft offiziell als GbR ohne irgendwelche Schritte. Sie ist auch rechtsfähig und kann somit Forderungen und Verbindlichkeiten eingehen und auch Geld erwirtschaften. Das Anmelden eines Gewerbes kann sinnvoll sein, kann aber auch von Nachteil sein. Da geht's aber in steuerrechtliche Details, da will ich mich jetzt nicht reinvertiefen.

GEMA ist eigentlich ganz einfach. Zunächst mal ist das ganze natürlich mit dem Veranstalter zu klären, da der normalerweise dafür zuständig ist. Ist man selbst Veranstalter bzw. ist geregelt, dass sich die Band selber um die GEMA kümmern muss, dann muss die Veranstaltung bei der GEMA angemeldet werden und alle verwendeten Songs gelistet werden. Hier ist zu beachten, dass hierzu nicht nur die eigentlich Setlist, sondern auch vor und nach dem Gig von CD gespielte Songs zählen (sofern hierfür nicht ein Spezialvertrag zwischen Veranstalter/Location und GEMA besteht).

Ansonsten ist für das Covern insbesondere aus rechtlicher Sicht zu Beachten, dass die Songs tatsächlich originalgetreu aufgeführt werden. Werden sie nicht nur unwesentlich verändert, so ist eine Genehmigung der GEMA nicht ausreichend. Es bedarf dann der ausdrücklichen Genehmigung des Urhebers bzw. des Inhabers der Bearbeitungsrechte.
 

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