Hallo Bece,
zu deinen Fragen im Detail:
wie sieht es denn in dem fall aus,wenn text und melodie/komposition von verschieden leuten kommen und der texter später die band verlässt.
darf die band weiterhin [gegen den willen des texters] den song live spielen
Nein. Als Urheber kann er darauf bestehen, euch das Werk zu entziehen,
solange er euch keine Nutzungsrechte übertragen hat.
Aber, kleiner
Tipp, solange es sich nicht um einen bereits etablierten
Top-Hit handelt: neuen Text schreiben, fertig.
Und selbst wenn Nutzungsrechte übertragen
wären, blieben ihm noch einige
Persönlichkeitsrechte (siehe unten).
Ob das finanziell klug für ihn wäre, stünde auf einem anderen Blatt.
In der Praxis wird so etwas ...
wenn sich mit der Musik Geld verdienen lässt ...
in der Regel nicht vorkommen. ... Solche Fälle werden
meiner persönlichen
Erfahrung nach, immer nur unter Musikern diskutiert, bei denen durch die
Musik kein Geld fließt, aber aus persönlichen 'Spielchen' heraus, jeder versucht
seine 'Rechte' zu erhalten. ... Aus welchen Gründen auch immer.
Sobald Geld in's Spiel kommt, entfällt diese Frage
meistens, denn dann würdet
ihr sogar (durch Live-Gigs oder Radio- bzw. TV-Einsätze) dem Urheber per GEMA-
Tantiemen Geld zuspielen, ohne, dass er was tun müsste.
Also wenn ich dieser Urheber wäre, würde ich mich
freuen, wenn ihr das Werk weiterhin
erfolgreich 'auswertet'!
Beispiel:
Beispielsweise hat der ehemalige Schlagzeuger der Band 'Scorpions',
Herman
Rarebell, unter anderem den Text zu dem Song "
Rock You Like A Hurricane" geschrieben.
Er ist zwar nicht mehr in der Band, aber ich
vermute mal, allein durch die Tantiemen
an diesem Text macht der heute
wahrscheinlich noch immer ein Jahres-Einkommen,
von dem mancher hier im Forum nur träumen kann.
(Ich vermute das, weil ich einen ähnlichen Fall kenne, von einem bekannten Schlager-
Text. ... Und weil 'Rock You Like A Hurricane', weltweit betrachtet, wahrscheinlich
auch heute noch häufig gespielt wird.)
... Es wäre also 'schön doof' von ihm, WENN er den Text der Band entziehen
würde! ...
Wobei hier
eventuell, aufgrund der Tatsache, dass der Song
sehr bekannt
ist, noch eine andere Regelung in Kraft tritt. (?) (Dazu weiß Merowinger vielleicht mehr. ?)
Wie auch immer:
finanziell wäre das sehr ungeschickt von dem Ex-Schlagzeuger.
Wahrscheinlich freut der sich jedes Mal, wenn er den Song im Radio oder in einer
Disco hört. ... *
Klingeling*!
(Alle Infos stammen übrigens von Wikipedia bzw. der Band- bzw. Personen-Webseite.
Wer da / was geschrieben hat, ist also 'öffentlich bekannt'! Ich plaudere hier keine
Geheimnisse aus oder so
)
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... Wenn durch die Musik kein Geld, oder nur Kleingeld fließt, geht es meistens bei solchen
'Fällen' um persönliche Machtspielchen und ... zumindest nach meinen persönlichen Erfahrungen ...
handelt es sich
meistens um eher etwas 'peinlich anmutenden Amateur-Kram'.
(Privater Streit um 'Kleinkram', persönliche Befindlichkeiten und dergleichen.)
Wie gesagt MEISTENS und ... bitte beachten: nach
meiner persönlichen Erfahrung.
Dieser Fall
hypothetisch betrachtete Fall
könnte natürlich eine Ausnahme sein!
und kann sie ihn später [nach dem ausscheiden des texters aus der band] auf cd veröffentlichen?
Hier gilt das Gleiche: Der Urheber eines Werkes hat gewisse Rechte.
Einige davon sind so genannte Nutzungsrechte, also Verwertungsmöglichkeiten.
Diese können übertragen und verkauft werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001201377
Andere Rechte sind Persönlichkeitsrechte.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG000701377
Wenn KEINE Rechte (zum Beispiel per Vertrag) übertragen wurden,
habt ihr natürlich auch keinen Anspruch darauf, sein Werk zu nutzen.
Aber bitte ... wie gesagt ... ob das finanziell klug wäre, ist eine andere Frage.
Zudem wäre die Frage: "Warum sollte er euch die Nutzung verbieten?"
... Nur, weil er 'beleidigt' ist? ... Solche Fälle sind in der THEORIE immer häufig,
... in der Praxis findet man ... unter vernünftigen Leuten ... in der Regel eine gute Lösung
für alle Beteiligten.
hat der texter ihn diesem fall [wenn er der veröffentlichung des textes auf cd doch zustimmt] anspruch auf irgendwelche einnahmen daraus?
Na selbstverständlich!
Er hat das 'Recht auf angemessene' Vergütung.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html
Warum sollte er dieses Recht plötzlich nicht mehr haben?
Es ist ein von ihm erschaffenes Werk. Dafür muss er doch ... selbstverständlich ...
etwas bekommen.
Das bedeutet natürlich nicht, dass er zwangsweise Prozente an euren Live-Gagen
erhält, aber ZUMINDEST stehen ihm die GEMA-Tantiemen zu, WENN er sich entscheiden
sollte, sich dort anzumelden.
... Und ansonsten eben alles, was 'angemessen' ist.
Diesen Link zum Urheberrechtsgesetz, wo du diese ganzen Sachen leicht nachschlagen
und lesen kannst, findest du übrigens auch in meiner Linkliste "Nützliche Links für Musiker":
http://www.bandologie.com/content/view/14/29/
vielen dank schon mal im vorraus...
grüsse bece
ps.der autor ist nicht in der gema
Die GEMA kümmert sich um Finanzfluss. Nicht um Rechte.
Siehe auch hier
https://www.musiker-board.de/vb/mus...-alles-beachten-davor-danach.html#post3615938
und hier:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...genes-album-wie-gehts-weiter.html#post3627667
... oder in besagter Linkliste. Da gibt es auch ein
Erklärungs-Video zum Thema
"Zusammenhänge zwischen GVL, GEMA, Label und Verlag".
Alles Gute und beste Grüße
Nils