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Band wie anmelden?

  • Ersteller xxsifoxx
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xxsifoxx
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Ich habe sehr viel gelesen aber leider nichts konkretes gefunden.

Nehmen wir an, es gibt eine Band, die 3-4 Mitglieder hat. Alle sind Berufstätig oder Studenten. Diese wollen nun in einer Bar oder auf verschiedenen Tanzveranstaltungen 2-3x im Monat spielen und bekommen pro Kopf 40-60€. Was müssen Sie tun, damit es bei einer Kontrolle keine Probleme gibt.

Habe schon einige Bsp. gesammelt.
Manche sind der Meinung, dass es wegen Hobby und zu geringen Einkünften nicht Anmeldepflichtig ist.
Andere meinen, dass man GbR anmelden muss.
Andere meinen, dass es ausreicht, wenn man es in der Steuerjahresabrechnung angibt.
...ect.

Aber was muss nun gemacht werden, wenn es so wie oben Beschrieben ist.

THX
 
Eigenschaft
 
Mal grundsätzlich:
Berufstätig oder Studenten macht einen Unterschied...
Ist man Berufstätig verdient man Geld und macht einen Lohnsteuerjahresausgleich; hat man zusätzliche Einnahmen aus irgendwelchen Quellen müssen diese angegeben werden. Allerdings braucht man zum Musikmachen auch Instrumente - und diese Ausgaben kann man dann wieder angeben (der Volksmund sagt Absetzen).
Mein Tipp: mit allen Unterlagen ab zum Steuerberater - der weiß was zu tun ist.

Wobei: Tanzveranstaltungen oder Barmusik für 40-60€ pro Kopf - Ich hoffe pro Stunde.......
 
Also...nehmen wir an 2 Berufstätige, die in einer Firma mit Festlohn arbeiten, ein Azubi und ein Student.

Leider als Tagesgage, da sowieso nur 2 Std. Musik gemacht wird. Als Anfangsgehalt muss man sowas akzeptieren, damit man wenigstens einen Start hat.

Und wie läuft das genau ab mit der Lohnst. Kann der Berufstätige bei einer evtl. Kontolle einfach sagen, dass er zwar gerade nix in der Hand hat, aber bei der nächsten Lohnsteuerjahresausgleich die Einnahmen eintragen wird? Hat er dann sein soll erfüllt? Und wenn alle in der Band das sagen, ist die Band dann vollkommen sorgenfrei?
 
Einfach "sagen" kann man bei der Lohnsteuererklärung gar nichts; Es muss alles nachweisbar sein.
Ein vernünftiger Veranstalter wird auch nicht ohne einen Nachweis irgendwelche Gelder fließen lassen (der kann die Kosten für musikalische Untermalung auch steuerlich geltend machen wenn er Belege hat).

Ansonsten glaube ich dass du hier einiges durcheinander wirfst - ein Besuch beim Steuerberater (oder einfach zum Finanzamt - die geben da auch Auskunft) würde dir mehr helfen.
Deine Auflistung oben ist nicht so recht schlüssig.....
 
Der Reihe nach:

- Ob Mitglieder einer Band berufstätig sind oder Studenten ist erstmal egal. Die Band ist, sobald sie nach außen gemeinschaftlich tätig wird, sowieso eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts. Auch ohne dass jemand irgendwas unterschrieben hat, und es muss nicht mal zwingend mit dem Finanzamt zu tun haben. Die Bandmitglieder haben gemeinschaftliche Ziele und handelt nach außen hin gemeinschaftlich, solche Gesellschafterverträge kann man sogar stillschweigend schließen. Wer länger zusammenbleiben will, sollte aber einen schriftlichen GbR-Vertrag aufsetzen, in dem man zum Beispiel regeln kann, was passiert, wenn jemand aussteigt: Was passiert mit gemeinschaftlich angeschafften Equipment, was passiert mit den Tonspuren von schon eingespielten oder sogar schon veröffentlichten Aufnahmen?

- Jetzt zum Finanzamt: Wenn eine Band wirklich nur als Hobby existiert und sich alle sicher sind, dass die spärlichen Einnahmen niemals die Ausgaben für Proberaum, Fahrtkosten, Equipment usw. decken werden, muss eine Band gar nichts tun! Sondern sie hätte umgekehrt nur Scherereien, wenn sie sich jahrelang Mühe mit ihrer Abrechnung macht, Verluste geltend macht, die Bandmitglieder deshalb weniger Steuern zahlen - und dann kommt das Finanzamt an und sagt, das ist ein Hobby und will alles zurück haben. Wenn es keine Gewinnerzielungsabsicht gibt, kann die Band einfach all ihre Belege (auch die Rechnungen für die Musikinstrumente der einzelnen Mitglieder) sorgsam sammeln und für das Finanzamt im Fall einer Kontrolle bereit halten, aber eine Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich. Ohne unternehmerische Tätigkeit (und dazu gehört u.a. eine Gewinnerzielungsabsicht) sind die Einnahmen nicht steuerlich relevant.

- Wenn die Band aber eine leise Hoffnung hat, damit Gewinn zu machen, ist sie unternehmerisch tätig und muss sich beim Finanzamt melden. Einmal jährlich werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt (bei den Ausgaben nicht die Abschreibungen für die Musikinstrumente vergessen) und die Gewinne oder Verluste auf die Bandmitglieder aufgeteilt (entweder zu gleichen Teilen oder so, wie es im GbR-Vertrag geregelt ist). Diesen Gewinn oder Verlust muss dann jeder in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung angeben (Einkünfte aus Beteiligungen). Da kommt es dannn in der Tat auf Berüftsätigkeit oder süßes Studentenleben an - wieviel das tatsächlich ausmacht oder ob da noch was steuerfrei ist, hängt natürlich von den restlichen Einkünften ab.
 
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@Beyme... Danke für die ausführliche Erklärung.
Nun habe ich eine kleine Frage. Bsp sind die Mitglieder sich einig, dass die Einnahmen jährlich viel weniger als die Ausgaben sind und die melden sich nicht beim FA an, da alles ein Hobby ist. Ist es dann so, dass bei einer Kontrolle die Tatsache erklärt werden kann und dann ist Ruhe?

Denn dann denke ich, dass das so eigentlich vollkommen in Ordnung ist und dass die Musik wieder spaß macht. Andersrum hätten viele Musiker keine Lust auf diesen Stress.
 
@Beyme... Danke für die ausführliche Erklärung.
Nun habe ich eine kleine Frage. Bsp sind die Mitglieder sich einig, dass die Einnahmen jährlich viel weniger als die Ausgaben sind und die melden sich nicht beim FA an, da alles ein Hobby ist. Ist es dann so, dass bei einer Kontrolle die Tatsache erklärt werden kann und dann ist Ruhe?

Japp, genau so. :)

Aber "erklären" heißt dann auch nicht daher schwafeln, sondern das auch zu belegen. Darum auch der Hinweis, alle Rechnungen für die Transportermiete, Proberaummietverträge usw. gut aufzuheben und griffbereit zu haben.
 
@Beyme: Bei 2-3 Gigs im Monat wird schnell ein Veranstalter eine Rechnung fordern. Diese muss dann auch in der Steuererklärung angegeben werden; wenn bisher keine Ergklärung abgegeben wird (Student!), dann ist die Person, welche die Rechnung ausgestellt hat, dazu verpflichtet. Was meinst du zu diesem Punkt bzw. sehe ich da was falsch?

Übrigens gebe ich keine 80-180 € im Monat für Equipment aus, wenn nicht gerade eine größere Veränderung (Instrument, Amp, ...) ansteht. Bei vier Leuten relativieren sich auch die Kosten für Proberaum und Auto. Also ein Gewinn erscheint mir schon realistisch.

Unsere Lösung in ähnlicher Konstellation (mit 20 Gigs im Jahr, aber dennoch Gewinn):
- GbR-Vertrag aufsetzen. Da gibt's im Netz sogar ein Tutorial speziell für Bands.
- Darin einen geschäftsführenden Gesellschafter bestimmen. Der darf dann ruhig bei drei bzw. vier Leuten auch etwas mehr als 33 bzw. 25% der Einnahmen erhalten und kümmert sich dafür um den Papierkram.
- Jeder Musiker gibt in seiner Steuererklärung an, wie viel er im letzten Jahr durch die Band verdient hat und zahlt dafür ggf. Steuern nach.

Ich möchte keinen Ratschlag erteilen, wie ihr das handhaben sollt, aber so hat das bei uns immer geklappt und die Variante, erstmal gar nichts beim FA zu melden, scheitert meiner Erfahrung nach einfach daran, dass (manche) Veranstalter Rechnungen wollen.
 
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@Beyme: Bei 2-3 Gigs im Monat wird schnell ein Veranstalter eine Rechnung fordern. Diese muss dann auch in der Steuererklärung angegeben werden; wenn bisher keine Ergklärung abgegeben wird (Student!), dann ist die Person, welche die Rechnung ausgestellt hat, dazu verpflichtet. Was meinst du zu diesem Punkt bzw. sehe ich da was falsch?

Du kannst als GbR auch eine Rechnung ausstellen, ohne dass Du die Einnahme in der Steuererklärung angibtst. Wenn Du was bei eBay verkaufst, trägst Du das ja auch nicht in der Steuererklärung ein. Eine Steuernummer auf der Rechnung braucht man nur dann, wenn man Umsatzsteuer mitberechnet, aber das tut man als Hobbyband nicht (sollte man jedenfalls nicht).

Übrigens gebe ich keine 80-180 € im Monat für Equipment aus, wenn nicht gerade eine größere Veränderung (Instrument, Amp, ...) ansteht. Bei vier Leuten relativieren sich auch die Kosten für Proberaum und Auto. Also ein Gewinn erscheint mir schon realistisch.

Ja, das muss man sich dann im Einzelfall überlegen, ob und wie das hinhaut. Aber Instrumente zum Beispiel würden ja auch - wenn sie Betriebsvermögen wären - regelmäßig über die Jahre abgeschrieben, und die ein oder andere Hobbyband schmeißt manchmal auch viel Geld zusammen für eine selbstproduzierte CD. Darum meinte ich auch, dass man sich da schon sicher sein sollte. Aber wichtig ist in jedem Fall, dass das gemeinsame Handeln in einer GbR und das Ausstellen von Rechnungen nicht davon abhängt, wie man steuerlich mit den Einnahmen und Ausgaben umgeht.
 
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  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Bitte die besonderen Regeln beachten!
Hier...
Nehmen wir an, es gibt eine Band, die 3-4 Mitglieder hat. Alle sind Berufstätig oder Studenten. Diese wollen nun in einer Bar oder auf verschiedenen Tanzveranstaltungen 2-3x im Monat spielen und bekommen pro Kopf 40-60€.
...und hier
...
...Leider als Tagesgage, da sowieso nur 2 Std. Musik gemacht wird. Als Anfangsgehalt muss man sowas akzeptieren, damit man wenigstens einen Start hat.
...lese ich doch schon mal eine Gewinn-Absicht heraus. Daher ist es schon einmal gut, dass ihr euch Gedanken macht, wie das mit der Versteuerung läuft.
Das A und O bei solchen Geschichten, egal ob Hobby oder "Kleinunternehmen" ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), die am Jahresende belegt, ob Gewinn erzielt worden ist, der versteuert werden muss, oder nicht.
Und selbst wenn - gerade am Anfang durch vermutlich vermehrte Ausgaben für Anschaffungen - unter'm Strich nicht viel Gewinn zu versteuern wäre, würde ich doch, wie Beyme auch schon angeführt hat, auf jeden Fall penibel Buch führen. Das ist alleine schon empfehlenswert, weil das im Nachhinein immer sehr aufwendig ist, Belege zusammen zu suchen, Probe- und Auftrittstermine zu rekonstruieren ("was haben wir da noch mal an Gage bekommen?").
Wichtig ist auch, dass ihr Euch einig seid, nicht dass einer meint, er braucht es nicht, z.B. Studenten, die ja keine Einkünfte haben und daher gegenüber dem Azubi gar keine Steuererklärung einreichen. Spätestens, wenn Ihr die ersten Quittungen unterschreibt, oder Rechnungen/Belege ausstellt, agiert Ihr als Band. einer unterschreibt diese stellvertretend mit seinem Namen, und muss ggf. die Namen der anderen herausgegeben, wenn das FA kommt.

BTW: 40-60EUR pro Auftritt im Dienstleistungssektor ist definitiv unter Preis. Berücksichtigst Du noch an- und Abfahrt, sowie Auf- und Abbau, liegst Du bei einem Stundenlohn deutlich unter 10EUR. Wenn Ihr auch nur einen einigermaßen professionellen Anspruch habt, an das, was ihr abliefern wollt/sollt, ist minimum 50EUR pro Kopf pro Stunde Spielzeit üblich. Wir gehen sogar so weit, dass wir sagen, wenn die Gigs nicht mindestens 5 Stunden Spielzeit haben, berechnen wir An/Abfahrt sowie Auf/Abbau pauschal mit einer Stunde extra.
 
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Hallo,

im Beispiel haben wir eine Tanzkapelle mit 3,5 Mitgliedern, die 2,5 mal im Monat jeweils 50 Euro, also pro Mitglied 125 Euro einnehmen.
Was wir dagegen nicht wissen: was geben diese Musikanten aus, damit sie die Einnahmen überhaupt erhalten können (Kauf und Instandhaltung von Instrumenten, Proberaum, Fahrtkosten, Dienstkleidung, besondere Nahrung, Supervision, Homepage, Telefon ...).
Wenn man dann 125 minus X nimmt, erfährt man den Gewinn. Ist der positiv, darf man das dem Finanzamt mitteilen, wenn man nicht weiß wie, fragt man seinen Steuerberater, dafür ist der ja da, ist er negativ, dann kann man es auch für sich behalten und noch einen Schnaps bestellen.

Sollte beim Schnaps ein Kontrolleur auftauchen, würde ich dem ganz offen erzählen, was so eine Gipsy Los Paulos oder so eine Louie Classique oder der Stradivari so kostet, dann gießt der sich auch gleich einen hinter die Binde.

Wenn die Kapelle sich nicht so ganz klar ist, wie es mit dem Gewinn tatsächlich (also nicht vereinbart oder daherphantasiert) aussieht, dann kann sie (also jeder Musikant für sich, das erscheint mir sinniger, aber das kann man auch als Kapelle zusätzlich machen, was die Sache verkompliziert) ja die Belege sammeln und das eben mal ausrechnen. Dann hat man auch etwas in der Hand, was man wo einreichen kann, wenn es denn mal jemand sehen will.

Grüße
Jürgen
 

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