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Band umstrukturiert, GEMA bleibt?

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Fiddler
Fiddler
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Hy,

durch den Ausstieg einiger Mitglieder und Einstieg einiger neuer, haben wir uns entschlossen auch den Bandnamen zu ändern.

Aus der "alten" Band ist nur noch der Gitarrist übrig, alle anderen sind quasi neu (bis auf ein paar Ausprobierproben).

Wir würden das alte Songmaterial gerne beibehalten, allerdings nach einer "Verjüngungskur", die Songs weden nachher sicherlich anders klingen, jedoch mit gleichem Text.

Einige der Stücke sind bei der GEMA gemeldet. Was passiert jetzt mit denen? Erlischt der Schutz mit dem Ende der Band?
Sind die Stücke weiterhin geschützt? Dürfen wir sie ändern?
Abmelden bei der GEMA?

Danke schonmal

Fabian
 
Eigenschaft
 
wenn die Stücke bei der GEMA gemeldet sind, werden sie behandelt, als würdet ihr covern. Für Änderungen braucht ihr halt niemanden fragen, weils ja eure eigenen sind. Die GEMA-pflicht bzw. Urheberschaft bleiben bestehen
 
das heißt, wir müssen zahlen, wenn wir unsere eigenen Songs ins Internet stellen, oder was?

Wie ist das mit Portalen wie Track4, also Seiten mit Bandprofilen und Mp3???

Und bei Auftritten auch? Bzw. muss der Veranstalter zahlen?

Kommt man aus dem GEMA Vertrag wieder raus???
 
Fiddler schrieb:
das heißt, wir müssen zahlen, wenn wir unsere eigenen Songs ins Internet stellen, oder was?
Ja, aber das musstet ihr theoretisch vor der Umstrukturierung auch schon. Sieh mal hier:
https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=91733
https://www.musiker-board.de/vb/showthread.php?t=83000
Wie ist das mit Portalen wie Track4, also Seiten mit Bandprofilen und Mp3???
Unterschiedlich -das steht jeweils in den AGBs von diesen Portalen. Für gemapflichtiges Repertoire muss immer gezahlt werden, ob von euch oder vom Portalbetreiber.
Und bei Auftritten auch? Bzw. muss der Veranstalter zahlen?
Ja, so wie vorher auch schon ;)
Kommt man aus dem GEMA Vertrag wieder raus???
DAS ist mal eine wirklich interessante Frage - würde mich auch interessieren!
 
Fiddler schrieb:
das heißt, wir müssen zahlen, wenn wir unsere eigenen Songs ins Internet stellen, oder was?
GEMA=zahlen.

Es spielt keine Rolle ob eigene oder nicht.

Gruß,
Alexandra
 
dann kommt nur Abmeldung in Frage.

Das ist doch ein Riesen-Mist mit der GEMA. Was bringt das eigentlich? Wenn man jetzt nicht gerade jede Woche 5 mal gecovert wird?
 
zu track4: Dort sind auch nur GEMA-freie Stücke erlaubt. Ist aber auch schon länger so.

Wie man aus der GEMA heraus kommt, würde mich auch ernsthaft interessieren
 
strassi schrieb:
Wie man aus der GEMA heraus kommt, würde mich auch ernsthaft interessieren


Die ordentliche oder außerordentliche GEMA-Mitgliedschaft endet lt. $9 der GEMA-Satzung:
"1. durch schriftliche dem Vorstand gegenüber abzugebende Austrittserklärung
des Mitgliedes.
Die Austrittserklärung muß beim Vorstand mindestens sechs Monate vor
Ablauf des Geschäftsjahres eingegangen sein. Sie wird wirksam zum Ende des
jeweiligen Geschäftsjahres. Die Beendigung der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft hat keinen Einfluß auf die im Berechtigungsvertrag vereinbarteDauer der Rechtsübertragung. Nach Beendigung der ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft wird der Berechtigte für die Dauer des Berechtigungsvertrages als angeschlossenes Mitglied geführt.

Will heißen, man kann zwar seine GEMA-Mitgliedschaft zum Jahresende kündigen, aber die Werke bleiben weiterhin unter der Verwertung der GEMA (betrifft auch das Eingangsposting!!) - bis zum Ende des Berechtigungsvertrags (auch hier Kündigungsfrist beachten!):

GEMA-Text hierzu: "Der BerechtV endet mit Kündigung, Rückruf oder Konkurs.
Für Angehörige der EU-Mitgliedstaaten sieht der BerechtV eine dreijährige Vertragsdauer vor, wobei sich der Vertrag um jeweils drei Jahre verlängert, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf gekündigt wird (§ 16 BerechtV i.V.m. § 3 Ziffer 2 der Satzung)."

Also immer schön darauf achten, dass Berechtigungsvertrag und Mitgliedschaft gekündigt werden.

lg
 
danke, wie immer sehr aufschlussreich :great:
 
Nochmal, was bringt einem die GEMA? Als normale Songschreibende Band ohne hohe Coverfrequenz.

Geschützt sind die Songs durch die Gema ja noch lange nicht, oder?
 
GEMA bringt euch solange nichts, wie ihr nur ein paar Gigs habt usw. und die Mitgliedsbeiträge höher sind als die Tantiemen, die ausgeschüttet werden.

Es macht erst Sinn, wenn eure Songs öffentlich gespielt werden (Radio usw oder durch andere Bands gecovert) oder ihr Unmengen von CD´s vertreibt.
Man kann das nie genau sagen, ist ein Rechenexempel. Solange ihr eure eigenen Songs nur hier und da spielt, macht eine GEMA-Mitgliedschaft keinen Sinn.

Richtig, geschützt sind die Songs durch die GEMA-Mitgliedschaft auch nicht.
 
Ist es nicht auch so das nicht die Bands bei der GEMA gemeldet sind sondern die einzelnen Musiker? Es dürfte damit doch egal sein unter welchem Bandnamen man ein Lied spielt. Es kommt nur darauf an WER es spielt.

Oder sehe ich das falsch????
 
genau, es zählt der einzelne Musiker. Wenn eine Band einen Song bei der GEMA anmeldet, bekommen auch nur die Musiker ihren Anteil davon, die angemeldet sind.
Wenn du beispielsweise GEMA-Mitglied bist und mit der Band x einen Song angemeldet hast, bekommst du die Tantiemen anteilmäßig. Der Rest wäre verloren. Spielst du das gleiche Stück mit Band Y, dann wäre es wie ein Cover und du bekämst wiederum deinen Anteil.

Wie genau der Anteil aussieht, wage ich nicht zu sagen. Ich meine es wäre bei einer 4-köpfigen Band bei einem angemeldeten Musiker dann 1/4 - bin mir aber nicht so ganz sicher. Ich gehe einfach mal davon aus :)
 
A
  • Gelöscht von Wil_Riker
  • Grund: Inhalt vom User selbst entfernt
www.gema.de schrieb:
Eine Band kann nicht insgesamt die Mitgliedschaft beantragen. Jedes komponierende oder textende Bandmitglied muß einen gesonderten Aufnahmeantrag stellen.
Daher ist der Vertragspartner in diesem Fall nicht die Band, sondern die Personen, die damals die Mitgliedschaft als Komponist/Textdichter beantragt haben. Und die leben ja alle noch, oder? Es dürfte auch nicht so einfach sein, der gema einen persönlichen Konkurs glaubhaft zu machen - aber vielleicht reicht ja die Vorlage des ALG-II-Bescheids? :rolleyes:

Das hier finde ich übrigens echt krass:
Viele Anfänger in der U-Sparte haben kaum eine andere Möglichkeit, sich im Markt zu etablieren, als selbst Veranstaltungen ihrer Darbietungen zu organisieren. Sind sie GEMA-Mitglieder, kommt dann ein jähes Erwachen, da sie als Veranstalter auch dann für die Bezahlung der an die GEMA zu zahlenden Nutzungsentgelte haften, wenn sie ausschließlich eigenes Repertoire aufführen. Dies für sich wäre keine so große Belastung, wenn dann die in Veranstaltereigenschaft gezahlten Beträge reduziert um die GEMA-Verwaltungspauschale an diese Musiker in Urhebereigenschaft zurückfließen würden. Dies ist aber nicht der Fall, da nur in Ausnahmefällen, die für Anfänger nicht in Betracht kommen, das Inkasso der GEMA der Auszahlung entspricht. Führt eine Band eine eigene Club-Tournee durch und zahlt an die GEMA rd. € 800,00 kann sie nur damit rechnen, dass die komponierenden Bandmitglieder rd. € 60,00 von der GEMA erhalten. Infolge des Verteilungssystems der GEMA gehen mithin € 740,00 an andere Mitglieder.
:eek:
http://www.medienanwalt.org/essays/rechtsfragen.htm
 

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