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Band ist keine gemeldete Firma/GbR -> Auftritt gegen Gage = Schwarzarbeit?!

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Hallo,

ich hab mich jetzt einige Stunden durch das Rechtsforum gewühlt um die Frage zu klären, ob es überhaupt seitens einer Band legal wäre, "Gagen" zu fordern bzw. anzunehmen und bin ehrlich gesagt ein wenig ratlos und verwirrt. Um dem Ganzen mal ein wenig Klarheit zu verleihen, habe ich folgenden unmöglichen und völlig realitätsfernen Fall konstruiert :D

Es existiert eine Band "ABC", die weder ein Gewerbe angemeldet noch eine GbR offiziell hat eintragen lassen, sie existiert also nach BGB eher als "stillschweigende" GbR, da sie nunmal gemeinsam in einem gemeinsamen Probenraum Musik praktiziert.

Die Band besteht aus Zivis, Studenten, Auszubildenen, einer der Musiker wird in den kommenden 5 Monaten einer herkömmlichen hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen.

Diese imaginierte Band jedenfalls hat weniger als 30 Auftritte im Jahr, für die sie je zwischen 200€ und 500€ Gage verlangt.
Meines Erachtens zufolge sind Steuererklärung oder anderweitige Inkenntnis-Setzung des Finanzamt über die erfolgten "Einnahmen", die im Grunde nur getätigte Ausgaben (Spesen, Werbung, Mietkosten, Technik- und Instrumentenwartung etc. pp.) decken, obsolet, da diese "Gewinn"summe noch unter den Steuer(?)freibetrag fällt. o.ä. Richtig?

Nun wirft Musiker X auf, dass die Forderung nach Geld unter dem Begriff "Gage" illegal ist, da dies ein rechtlicher Begriff der Entlohnung einer Leistung/Arbeit sei, die dem FA zu melden wäre und was ja bei der von allen Beteiligten ausgeübten "Musikertätigkeit" nicht der Fall ist, sozusagen also der Begriff hier von seitens der Band "missbraucht" wird und ggf. falsche Tatsachen beim potentiellen Kunden impliziert werden, möchte man es also böse ausdrücken, der "Kunde" "betrogen" wird.
Richtig?

Eine andere Sache hingegen sei es, so behauptet Musiker X, wenn man den Begriff der "Gage" durch den der "Aufwandsentschädigung" entsetzt, welche jede private Person berechtigt ist für einen geleisteten Aufwand/eine erbrachte Leistung (?) zu fordern und, da es dem Namen nach nur die Kosten des entstehenden Aufwandes deckt, dem Finanzamt nicht mitgeteilt werden muss.

Hat Musiker X in diesem Fall also recht und die Band "ABC" wäre durch einen einfachen Tausch eines Wortes in ihrem Gastspielvertrag sorgenfrei oder macht die Band sich hier ganz unbegründeterweise Gedanken?


Eine Erläuterung dieses rein hypothetischen Falles wäre äußerst hübsch, denn zwischen Ust ja, Ust nein, Steuerfreibetrag, Gewinn erzielende Absichten, Steuererklärung, Ust geltend machen, Gbr, Gewerbe, Kleinunternehmen und Schwarzarbeit ja, Schwarzarbeit nein sehe ich langsam nicht mehr durch.. :gruebel:
 
Eigenschaft
 
viele Frage, im einzelnen alle schon mal beantwortet hier im Forum...

GbR seit ihr grundsätzlich (automatisch) , wenn ihr euch ansonsten keine andere Rechtsform gewählt habt - das ist unabhängig von jeglicher Anmeldung. (*)

Freibetrag wurde erst vor kurzem hier diskutiert (bitte Suchfunktion verwenden), das ist immer das Gesamtjahreseinkommen, das knapp 8000.- PRO JAHR nicht übersteigen darf - wenn demnächst ein "Verdiener" dabei ist, kann er da Probleme haben. Vielleicht auch mal checken, ob da das z.B. das Bafög oder vergleichbares angerechnet wird...

ich (sehr persönlich) würde eine ganz exakte Buchführung machen, Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen, alle Belege sauber chronologosch abheften und 10 Jahre aufbewahren - sollte das FA jemals mit Forderungen kommen, dann müßt ihr nachweisen, daß keine Gewinnerzielungsabsicht bestand und ihr auch keinen Gewinn erzielt habt.

Bei 30 Gigs pro Jahr solltet ihr ein Auge drauf haben, daß ihr nicht umsatzsteuerpflichtig werdet, im Zweifelsfalle einen Steuerberater einschalten.

Ansonsten könnt ihr als Band (=GbR) Rechnungen, Quittungen, Belege ausstellen - was soll daran illegal sein. Die Unterlagen braucht ihr sogar um im Zweifel nachzuweisen, daß ihr keinen Gewinn erzielt habt.


Edit:
(*) die GbR ist streng personengebunden, sobald sich ein Personalwechsel ergibt, erlischt die eine GbR und eine neue entsteht - das sollte natürlich auch in der Buchhaltung ersichtlich sein. Sprich es sollte auch immer eine aktuelle Namensliste (am besten mit Adressen, Geburtsdaten, etc.) beiliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:
sollte das FA jemals mit Forderungen kommen, dann müßt ihr nachweisen, daß keine Gewinnerzielungsabsicht bestand und ihr auch keinen Gewinn erzielt habt.

Das ist der entscheidende Punkt! Solange man nicht nachhaltig unternehmerisch (=mit gewinnerzielungsabsicht) tätig wird und die Gagen immer nur Aufwendungen für Instrumente und Proberaum usw. decken, sind alle Einnahmen meiner persönlichen meinung nach (da hier ja keine rechtsberatung stattfindet) für die Einkommensteuer nicht relevant und müssen nicht mal angegeben werden. Wie WilliamBasie schon sagte, für den Zweifelsfall aber alle Unterlagen aufbewahren.
 
Hi,

sind alle Einnahmen meiner persönlichen meinung nach (da hier ja keine rechtsberatung stattfindet) für die Einkommensteuer nicht relevant und müssen nicht mal angegeben werden.

Nur zur Richtigstellung:

Der Steuerzahler entscheidet in Deutschland de jur NICHT darüber welche Einkünfte er dem Finanzamt gegenüber machen MÖCHTE und welche er NICHT MACHEN MÖCHTE.

Offiziell ist es verpflichtend alle Angaben über Einkünfte und deren Nachweise sowie deren Verwendung vollständig gegenüber den Finanzbehörden zu machen. Dann entscheidet DAS FINANZAMT darüber wie dies bewertet wird.

Grüße

convoice
 
Man könnte auch einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und dort regeln, dass bei einem Gesellschafterwechsel die GbR nicht aufgelöst, sondern mit dem neuen Bandmember fortgeführt wird.

Bzgl. Gewinnerzielungsabsicht: es ist recht schwer dem Finanzamt klar zu machen, dass diese nicht besteht. Das Finanzamt betrachtet dabei nämlich einen hypothetischen Zeitraum von zehn Jahren. Nur wenn in diesem Zeitraum keine Gewinne zu erwarten sind, kann die Tätigkeit als Liebhaberei gewertet werden. Dann lassen die einen auch in Ruhe. Bis dahin kommt man nicht umhin, Einnahmen und Ausgaben zu erklären. Eine einfache Einnahmen- / Ausgabenrechnung genügt meistens.
Zu versuchen, allem konkrete Ausgaben gegenüberzustellen, ist auf Dauer wahrscheinlich anstrengender als eine ordnungsgemäße Abrechnung.
 
... Man könnte auch einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und dort regeln, dass bei einem Gesellschafterwechsel die GbR nicht aufgelöst, sondern mit dem neuen Bandmember fortgeführt wird ...
Kann man bei der GbR nicht, die beginnt immer wieder von vorne, wenn die Mitglieder wechseln, selbst wenn nur einer ausscheidet und keiner dazukommt, gibts ne neue GbR.

... Bzgl. Gewinnerzielungsabsicht: es ist recht schwer dem Finanzamt klar zu machen, dass diese nicht besteht ...
Die allermeisten Hobby-Bands (und von diesen reden wir hier!), haben deutlich mehr Ausgaben als Einnahmen - die Finanzbeamten sind dankbar, wenn sie keine Verlustzuweisungen aus der GbR in den Steuererklärung der Mitglieder haben, da absehbar ist, daß sich das nie ändern wird.
Das ist ein ewiger Rattenschwanz, irgendwann wird die GbR auf Hobby zurückgestuft und alle Steuerbescheide aller Jahre von jedem einzelenen Mitglied werden neu berechnet, die Verluste werden rausgeschmissen - was üblicherweise zu Steuernachzahlungen führt. Ein Kreislauf, der niemandem nutzt und dem FA unnötig Arbeit macht.

Das alles gilt natürlich nicht, wenn die Band Gewinne erzielt.
 
Kann man bei der GbR nicht, die beginnt immer wieder von vorne, wenn die Mitglieder wechseln, selbst wenn nur einer ausscheidet und keiner dazukommt, gibts ne neue GbR.

Das ist schlicht falsch! Du hast das oben schonmal mit voller Überzeugung behauptet, aber es ist nicht so. In einem Rechtsforum, auch wenn es keine verbindliche Beratung ist, sollte man sich etwas zurückhalten, wenn man in der Materie nicht sicher ist. Jedenfalls sollte man sein Halbwissen nicht mit voller Überzeugung als unumstößlich richtig "verkaufen".
 
Merowinger hat recht. Zu Wiliam Basies Ehrenrettung ist allerdings hinzuzufügen, dass die Änderung eines bestehenden Gesellschaftsvertrages grundsätzlich der Zustimmung aller(!) Gesellschafter bedarf. So ist der Beitritt eines Gesellschafters (vgl. § 727, I BGB) in aller Regel als Änderung zu qualifizieren.

Änderungen im Gesellschafterbestand lösen die GbR nicht zwingend auf. Es ist auch nicht unzulässig, Regeln für Gesellschafterbestandsänderungen im Gesellschaftsvertrag zu statuieren. Wer mag, kann dies im einschlägigen Kommentar zu § 705 ff. BGB (Palandt, 69. Auflage, Verlag C.H. Beck, München 2010) nachvollziehen.

EDIT Die gesetzlich bestimmte Auflösung der GbR ist aus den §§ 726 ff. BGB ersichtlich. So löst z.B. der Tod eines Gesellschafters die GbR auf, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt anderes (§ 727,I BGB).
 
Zuletzt bearbeitet:
ok, meine Komentare sind deutlich älter (aus den frühen Achtzigern...:redface:), ursprünglich wurde die GbR als "einfache" Gesellschaftsform geschaffen - um eben ziemlich problemlos ohne jede Regelung und ohne Verträge für "alltägliche" Zusammenschlüsse zu gestalten.

...Frage im Gegenzug: wieviele Bands haben einen Gesellschaftervertrag? liegt das schon im einstelligen Promillebereicht?
Also ist das ziemlicher Fakt, wie ich es oben geschrieben habe - ich gebe zu, ich war mir nicht bewußt, daß Ausnahmen möglich sind.
 
...Frage im Gegenzug: wieviele Bands haben einen Gesellschaftervertrag? liegt das schon im einstelligen Promillebereicht?
Also ist das ziemlicher Fakt, wie ich es oben geschrieben habe - ich gebe zu, ich war mir nicht bewußt, daß Ausnahmen möglich sind.

Man muss das ja nicht schriftlich regeln. Eine entsprechende Fortsetzungsklausel könnte man mündlich schließen, etwa, indem die Band verabredet, dass man in jedem Fall weitermachen will, wenn jemand aussteigt.
In der Praxis wirst du aber Recht haben - man trifft sich erstmal, spielt ein paar Songs nach und einer kommt auf die Idee, einen gemeinsamen Notenblock für 53 Cent zu kaufen (sind die so billig?). Und schon liegt evtl. eine GbR vor, ohne dass man sich dessen bewusst ist. Stress gibt es dann, wenn Drummer Peter einen 2638 Songs umfassenden Backkatalog in Eigenarbeit morgens auf dem Klo geschrieben hat und Gitarrist Udo, der Bandchef, den Peter plötzlich nicht mehr lieb hat und ihm die Schlüssel für den Proberaum und den Öffner für das Probenbier abnimmt...
 

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