Gast 2738
Gesperrter Benutzer
Hallo,
ich hab mich jetzt einige Stunden durch das Rechtsforum gewühlt um die Frage zu klären, ob es überhaupt seitens einer Band legal wäre, "Gagen" zu fordern bzw. anzunehmen und bin ehrlich gesagt ein wenig ratlos und verwirrt. Um dem Ganzen mal ein wenig Klarheit zu verleihen, habe ich folgenden unmöglichen und völlig realitätsfernen Fall konstruiert
Es existiert eine Band "ABC", die weder ein Gewerbe angemeldet noch eine GbR offiziell hat eintragen lassen, sie existiert also nach BGB eher als "stillschweigende" GbR, da sie nunmal gemeinsam in einem gemeinsamen Probenraum Musik praktiziert.
Die Band besteht aus Zivis, Studenten, Auszubildenen, einer der Musiker wird in den kommenden 5 Monaten einer herkömmlichen hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen.
Diese imaginierte Band jedenfalls hat weniger als 30 Auftritte im Jahr, für die sie je zwischen 200€ und 500€ Gage verlangt.
Meines Erachtens zufolge sind Steuererklärung oder anderweitige Inkenntnis-Setzung des Finanzamt über die erfolgten "Einnahmen", die im Grunde nur getätigte Ausgaben (Spesen, Werbung, Mietkosten, Technik- und Instrumentenwartung etc. pp.) decken, obsolet, da diese "Gewinn"summe noch unter den Steuer(?)freibetrag fällt. o.ä. Richtig?
Nun wirft Musiker X auf, dass die Forderung nach Geld unter dem Begriff "Gage" illegal ist, da dies ein rechtlicher Begriff der Entlohnung einer Leistung/Arbeit sei, die dem FA zu melden wäre und was ja bei der von allen Beteiligten ausgeübten "Musikertätigkeit" nicht der Fall ist, sozusagen also der Begriff hier von seitens der Band "missbraucht" wird und ggf. falsche Tatsachen beim potentiellen Kunden impliziert werden, möchte man es also böse ausdrücken, der "Kunde" "betrogen" wird.
Richtig?
Eine andere Sache hingegen sei es, so behauptet Musiker X, wenn man den Begriff der "Gage" durch den der "Aufwandsentschädigung" entsetzt, welche jede private Person berechtigt ist für einen geleisteten Aufwand/eine erbrachte Leistung (?) zu fordern und, da es dem Namen nach nur die Kosten des entstehenden Aufwandes deckt, dem Finanzamt nicht mitgeteilt werden muss.
Hat Musiker X in diesem Fall also recht und die Band "ABC" wäre durch einen einfachen Tausch eines Wortes in ihrem Gastspielvertrag sorgenfrei oder macht die Band sich hier ganz unbegründeterweise Gedanken?
Eine Erläuterung dieses rein hypothetischen Falles wäre äußerst hübsch, denn zwischen Ust ja, Ust nein, Steuerfreibetrag, Gewinn erzielende Absichten, Steuererklärung, Ust geltend machen, Gbr, Gewerbe, Kleinunternehmen und Schwarzarbeit ja, Schwarzarbeit nein sehe ich langsam nicht mehr durch..
ich hab mich jetzt einige Stunden durch das Rechtsforum gewühlt um die Frage zu klären, ob es überhaupt seitens einer Band legal wäre, "Gagen" zu fordern bzw. anzunehmen und bin ehrlich gesagt ein wenig ratlos und verwirrt. Um dem Ganzen mal ein wenig Klarheit zu verleihen, habe ich folgenden unmöglichen und völlig realitätsfernen Fall konstruiert
Es existiert eine Band "ABC", die weder ein Gewerbe angemeldet noch eine GbR offiziell hat eintragen lassen, sie existiert also nach BGB eher als "stillschweigende" GbR, da sie nunmal gemeinsam in einem gemeinsamen Probenraum Musik praktiziert.
Die Band besteht aus Zivis, Studenten, Auszubildenen, einer der Musiker wird in den kommenden 5 Monaten einer herkömmlichen hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen.
Diese imaginierte Band jedenfalls hat weniger als 30 Auftritte im Jahr, für die sie je zwischen 200€ und 500€ Gage verlangt.
Meines Erachtens zufolge sind Steuererklärung oder anderweitige Inkenntnis-Setzung des Finanzamt über die erfolgten "Einnahmen", die im Grunde nur getätigte Ausgaben (Spesen, Werbung, Mietkosten, Technik- und Instrumentenwartung etc. pp.) decken, obsolet, da diese "Gewinn"summe noch unter den Steuer(?)freibetrag fällt. o.ä. Richtig?
Nun wirft Musiker X auf, dass die Forderung nach Geld unter dem Begriff "Gage" illegal ist, da dies ein rechtlicher Begriff der Entlohnung einer Leistung/Arbeit sei, die dem FA zu melden wäre und was ja bei der von allen Beteiligten ausgeübten "Musikertätigkeit" nicht der Fall ist, sozusagen also der Begriff hier von seitens der Band "missbraucht" wird und ggf. falsche Tatsachen beim potentiellen Kunden impliziert werden, möchte man es also böse ausdrücken, der "Kunde" "betrogen" wird.
Richtig?
Eine andere Sache hingegen sei es, so behauptet Musiker X, wenn man den Begriff der "Gage" durch den der "Aufwandsentschädigung" entsetzt, welche jede private Person berechtigt ist für einen geleisteten Aufwand/eine erbrachte Leistung (?) zu fordern und, da es dem Namen nach nur die Kosten des entstehenden Aufwandes deckt, dem Finanzamt nicht mitgeteilt werden muss.
Hat Musiker X in diesem Fall also recht und die Band "ABC" wäre durch einen einfachen Tausch eines Wortes in ihrem Gastspielvertrag sorgenfrei oder macht die Band sich hier ganz unbegründeterweise Gedanken?
Eine Erläuterung dieses rein hypothetischen Falles wäre äußerst hübsch, denn zwischen Ust ja, Ust nein, Steuerfreibetrag, Gewinn erzielende Absichten, Steuererklärung, Ust geltend machen, Gbr, Gewerbe, Kleinunternehmen und Schwarzarbeit ja, Schwarzarbeit nein sehe ich langsam nicht mehr durch..
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