• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Band als GbR - Finanzamt - Hobbyband

nicknick
nicknick
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
22.09.21
Registriert
25.06.15
Beiträge
317
Kekse
658
Hi all,

es ist gerade wieder mal soweit - das X-te Mal bin ich in einer Band, die sich um das Thema FINANZAMT Sorgen macht.
Da kommt auch schnell immer der Spruch "frag Deinen Steuerberater .."

Ich als drittklassiger, nie erfolgreicher "Musiker" möchte dazu hier mal eine kleine Rechnung aufmachen
und damit meine Erfahrungen insbesondere der letzten 10 Jahre zusammen fassen.


Also erstmal ist per Gesetz jede (neugegründete) Band eine GbR - Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
(außer ihr gründet die Band explizit als GmbH oder so .., aber dann braucht Ihr hier nicht weiterlesen ..).
Rechtswirksam wird das ganze erst so richtig, wenn "die Band" ihre "Leistung" gemeinsam als Band
unter ihrem Namen anbietet, also irgendwo ihren ersten Auftritt hat.


Was will das Finanzamt ? Steuern einnehmen. Dann will ich mal grob kurz rechnen:

Abrechnung der Hobby-Band - GbR:
-----------------------------------------
Jahres-Einnahmen durch Auftritte = 2.000 € (Gagen, Hut rumreichen, .. hurra wenn's überhaupt so viel wird ..)
Ausgaben für Instrumente + PA = 20.000 € (Und bei 4 - 6 Musikern kommt diese Summe schnell zusammen)

=> Bis die Ausgaben durch Einnahmen gedeckt wären, müßtet Ihr also 10 Jahre lang 2.000 € verdienen.
Und hier fehlen noch sämtliche weitere steuerrelevante Ausgaben wie FAHRTKOSTEN, Miete, Verbrauchsmaterial etc. ...


Ein STEUERBERATER berät gerne Menschen, die mit ihrer Tätigkeit GEWINN erzielen.
Gemäß der Rechnung oben kommt Ihr aber nie auf einen grünen Zweig.
(Eine Rechnung schreibt der Steuerberater aber trotzdem ..)
Auch das FINANZAMT wird Euch gerne wieder wegschicken, Ihr macht nur Arbeit
und es sieht nicht danach aus daß Ihr die ABSICHT habt, Gewinn zu erzielen. ( .. feuchte Träume und Wolkenkuckucksheim mal außen vorgelassen .. )

Solange die Sache also - finanziell - so hoffnungslos aussieht wie oben errechnet,
spart Euch den Steuerberater und auch das Einreichen einer Steuererklärung für Eure GbR.
Macht viel Arbeit, schlimmstenfalls müßt Ihr auch noch Steuererstattungen vergangener Jahre zurück zahlen
wenn Ihr ungeschickt vorgeht und das Finanzamt Euch RÜCKWIRKEND als Hobby-Band einstuft.

Man kann eine gewerbliche Tätigkeit nämlich auch "als HOBBY" betreiben.


Diese Einstufung scheinen 1. viele Steuerberater und 2. etliche Finanzbeamte nicht zu verstehen oder gar zu kennen.
Wer ist schon so blöd und betreibt eine gewerbliche Tätigkeit über Jahre, ohne die Absicht, Gewinn zu erzielen ?
( Z.B. eine Cover-Band wird i.d.R. als Gewerbetreibender eingestuft, es fehlt an der eigenen künstlerischen Leistung )

Wer ist "so blöd" und dabei auch noch glücklich ? Wir (Hobby-) Musiker !


Und am Ende noch mein DRINGENDER Rat:
Sammelt TROTZDEM alle Ausgabenquittungen und Rechnungen, über viele Jahre.
Sammelt Terminkalender mit Proben-Tagen und Entfernungskilometer (Fahrtkostennachweis).
Sammelt Belege für Proberaum-Miete ...
Sollte Euch das Finanzamt in's Visier nehmen und Euch "Steuerhinterziehung" vorwerfen,
z.B. mit Eurer online gestellten Liste aller Eurer Auftritte der vergangenen Jahre,
dann könnt Ihr euren Rechnungsstapel hervorkramen und nachweisen,
daß Eure Ausgaben über Jahre höher waren als Eure Einnahmen.


Und nein, ich selber bin vom Finanzamt nicht hochgenommen worden. Alles gut.
Ich bin aber seit über zehn Jahren entweder in GbRs oder als "selbstständiger Musiker"
beim Finanzamt gemeldet. Und sogar "als Musiker" versichert.
Und es hat - außer viel Arbeit - nix gebracht. Weder mir noch dem Finanzamt.


Für alle Musiker und Bands, die erfolgreicher sind und halbwegs von der Musik leben können und wollen,
oder zumindest ein beachtliches Zweit- oder Nebeneinkommen generieren, gilt das hier geschriebene natürlich NICHT !
 
Eigenschaft
 
Man kann eine gewerbliche Tätigkeit nämlich auch "als HOBBY" betreiben.

Diese Einstufung scheinen 1. viele Steuerberater und 2. etliche Finanzbeamte nicht zu verstehen oder gar zu kennen.
Wer ist schon so blöd und betreibt eine gewerbliche Tätigkeit über Jahre, ohne die Absicht, Gewinn zu erzielen ?

Wie kommst du darauf, dass FA-Mitarbeiter dieses Einstufung nicht kennen?

I.d.R. trifft das Gegenteil zu: Es gibt zig Gerichtsurteile, gerade WEIL die FA-Mitarbeiter von einem Hobby ausgehen und der Steuerpflichtige genau das nicht will. Es gibt nämlich sehr viele Gewerbetreibende, die mit anderen Tätigkeiten durchaus steuerpflichtiges Einkommen erzielen.

Daher ist bei vielen Steuerpflichtigen das Ziel, gerade ihr eigentliches Hobby als Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht beim FA durchzuboxen, statt sich darüber zu freuen, dass die einen auf Igno nehmen. Oft spielt da auch die Option zum Vorsteuerabzug eine nicht zu unterschätzende Rolle. Da werden dann gerne - mit Hilfe eines Steuerberaters - Abschreibungen sowie Anschaffungszeitpunkte so optimiert, dass nach 3 Jahren Verlust mal ein Jahr mit einem klitzekleinen Gewinn dabei ist.

Insofern lautet mein Rat an jeden, der gewerblich musiziert und noch andere Einkommen hat, tatsächlich mal mit einem Steuerberater zu reden. So teuer ist eine Erstberatung meist nicht.

Wer neben dem "Musiker-Gewerbe" keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, sollte sich auch erkundigen, ob keine Krankenversicherungspflicht entsteht. Denn ein Gewerbe gilt nicht als "Nebenberuf", sofern man keinen "Hauptberuf" hat - Hausfrau/Hausmann oder 450-Euro-Job zählen nicht als "Hauptberuf".
 
Daher ist bei vielen Steuerpflichtigen das Ziel, gerade ihr eigentliches Hobby als Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht beim FA durchzuboxen, statt sich darüber zu freuen, dass die einen auf Igno nehmen. Oft spielt da auch die Option zum Vorsteuerabzug eine nicht zu unterschätzende Rolle. Da werden dann gerne - mit Hilfe eines Steuerberaters - Abschreibungen sowie Anschaffungszeitpunkte so optimiert, dass nach 3 Jahren Verlust mal ein Jahr mit einem klitzekleinen Gewinn dabei ist.

Das ist ein Steuersparmodell. Nicht von der Hand zu weisen. Kann man machen.

Aber ich habe ja auch mit Absicht aus der Sicht einer "Hobby-Band" geschrieben.
Meine Erfahrung ist daß die allermeisten meiner Mit-Musiker
das Thema Steuern und Finanzamt scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Aber die allermeisten meiner Mit-Musiker sind ja auch Arbeitnehmer, Angestellte.
Hauptberuflich Selbstständige sind da natürlich viel offener für das Thema ..
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Erfahrung ist daß die allermeisten meiner Mit-Musiker
das Thema Steuern und Finanzamt scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

Nicht-Musiker auch. :D

Aber die allermeisten meiner Mit-Musiker sind ja auch Arbeitnehmer, Angestellte.
Hauptberuflich Selbstständige sind da natürlich viel offener für das Thema ..

Ich meinte ja gerade nicht die hauptberuflichen Musiker, die haben nämlich mit dem "Hobby-Paragrafen" i.d.R. kein Problem - wenn sie es doch bekommen sollten, sind es Berufsmusiker, die ziemlich darben.
Im Gegensatz zu den "Hobby-Musikern", die einen Hauptberuf haben (egal ob angestellt oder selbstständig (halt als was anderes als selbstständiger Job, nicht als Musiker).

Da schlägt das Fa gerne mit dem Hobby-Begriff zu, wenn die Verluste langjährig die Gewinne übersteigen und man die Verluste mit dem Hauptjob verrechnet. Es geht ja nicht darum, ob man die Zahlen aus dem Gewerbe angibt (das muss man meines Wissens sogar dann, wenn man dauernd Verluste macht, kann mich aber täuschen), sondern ob man die Verluste daraus steuerlich geltend macht. Keine Ahnung, ob man sich als Hobbyist von der Erklärungspflicht befreien lassen kann, könnte aber wegen Deinem Aufwandargument durchaus sein.

Dein "Tipp" Belege möglichst aufzuheben, ist im Grunde auch kein Tipp: Es gibt ja gesetzliche Aufbewahrungsfristen, die man eh einhalten muss. Dazu zählen nicht nur Rechnungen (egal ob ausgestellt oder erhalten), sondern auch mit dem Gewerbe im Zusammenhang stehender kaufmännischer Schriftverkehr (auch Mails!).

Wer weiss, vielleicht scheffelst du ja mit deinem Hobby Millionen :engel: und willst dem Fa nur nicht auffallen???

Edit / Ergänzung: Solange Du deine Verluste nicht geltend machst und das freiwillig zum Hobby erklärst, findet das FA das toll. Bis sie dich mal prüfen, dann gehen sie erstmal davon aus, dass du in Wahrheit Gewinne verschwiegen hast und die pfeifen auf Hobby, bis sie wirklich nix finden.
 
...Rechtswirksam wird das ganze erst so richtig, wenn "die Band" ihre "Leistung" gemeinsam als Band
unter ihrem Namen anbietet, also irgendwo ihren ersten Auftritt hat....
daß Du Dich damit mal nicht ins eigene Fleisch schneidest... - viel häufiger sind wohl Verbindlichkeiten, die der Gbr plötzlich am Hals hängen und im Zweifel auf die Mitglieder umgelegt werden.
Freude denen, die da ohne Vertrag und Absprachen dastehen...
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
...Und am Ende noch mein DRINGENDER Rat:
Sammelt TROTZDEM alle Ausgabenquittungen und Rechnungen, über viele Jahre.
Sammelt Terminkalender mit Proben-Tagen und Entfernungskilometer (Fahrtkostennachweis).
Sammelt Belege für Proberaum-Miete ...
Sollte Euch das Finanzamt in's Visier nehmen und Euch "Steuerhinterziehung" vorwerfen,
z.B. mit Eurer online gestellten Liste aller Eurer Auftritte der vergangenen Jahre,
dann könnt Ihr euren Rechnungsstapel hervorkramen und nachweisen,
daß Eure Ausgaben über Jahre höher waren als Eure Einnahmen....
gut, daß Du das nochmals wiederholst, wird seit 20 Jahren hier im Forum ständig gepredigt.
 
Es geht ja nicht darum, ob man die Zahlen aus dem Gewerbe angibt (das muss man meines Wissens sogar dann, wenn man dauernd Verluste macht, kann mich aber täuschen), sondern ob man die Verluste daraus steuerlich geltend macht. Keine Ahnung, ob man sich als Hobbyist von der Erklärungspflicht befreien lassen kann, könnte aber wegen Deinem Aufwandargument durchaus sein.

Genau das haben wir bei dem "Hobby"-Gewerbe meiner Frau gerade "durch":

Sie hat vor vielen Jahren brav ein Gewerbe angemeldet (sie ist hauptberuflich Angestellte) und hat anfangs ordentlich investiert.
Dann kam über Amazon und Ebay derselbe Kram zum kleinsten Preis aus China in Massen herein.
Mit diesen Preisen konnte meine Frau nur noch Verluste erzielen.
Daraufhin hat sie die "Massenproduktion" eingestellt und macht nur noch was ihr Spaß macht,
also überwiegend Einzelstücke, und soweit möglich, hier und da Waren, die ihre Kosten einigermaßen hereinspielen.
Und bis heute liegt ein Großteil der Rohwaren und das teuer angeschaffte Werkzeug rum.

Dann haben wir - erfolgreich - dem Finanzamt dargelegt daß das Geschäftsmodell zusammengebrochen ist
und sie mit den ursprünglichen Waren nix mehr verdienen kann. Daraufhin wollte das Finanzamt wissen
wann sie denn ihr Gewerbe abgemeldet hat
. Nun, das geht nicht. Solange sie Waren anbietet, die als "neu"
angeboten werden (selbst hergestellt), ist sie Gewerbetreibende. Z.B. auf Ebay.
Aber weil es so schön ist, macht sie weiter. Ein Hobby eben. Aber mit Gewerbeschein.

Ich hatte den Eindruck, der Finanzbeamte hatte KEINERLEI VERSTÄNDNIS dafür daß man ein Gewerbe ohne Gewinn weiterbetreiben will ... :weird:

Da sie jetzt beim Finanzamt keine Gewinne mehr ausweist, aber auch keine Verluste geltend macht,
ist sie nicht verpflichtet, irgendeine Erklärung beim Finanzamt abzugeben.

ABER: natürlich könnte eines Tages das Finanzamt kommen und Fragen stellen.
Deshalb ja mein "Tipp" an die Musiker (wie Du sagtest: PFLICHT): alle Belege aufbewahren falls doch eine Prüfung erfolgt.


Wer von unseren Mit-Musikern hat denn verstanden daß wir eine Selbstständige Tätigkeit betreiben ?
Mit allen juristischen und finanz-rechtlichen Konsequenzen ..
( "Ist doch nur ein Hobby" ... )
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange das Gewerbe läuft gibt es tatsächlich Aufbewahrungspflichten und die Pflicht, diese Unterlagen dem FA auf Verlangen ordentlich, vollständig etc. vorzulegen. Bei Zahlbelegen nennt man das ordnungsgemäße Buchführung (auch wenn man nur Einnahme-/Überschussrechnung macht oder ein Kassenbuch führt). Bei Mails geht das soweit, dass sich da im Web Infos finden, dass die Daten fürs FA quasi einfach zu öffnen sein müssen. Die Vorschriften sind da teilweise echt absurd.

Googeln hilft Dir (Deiner Frau) da schon mal weiter, wenn ihr keinen Steuerberater habt.

Der "Clou" ist ja: Verkaufst Du z. B. olle Kinderklamotten zu oft auf Ebay, unterstellen sie dir Gewerbe. Hast Du ein Gewerbe und machst mit den ollen Kinderklamotten auf Ebay unterm Strich miese, meinen die du seist doof. Aber irgendwann prüfen werden sich dich im Zweifel dennoch.

Im Zweifel machst Du es immer falsch.

Mir ist z.B. mal folgende Schote passiert (hat jetzt nix mit Steuern zu tun, aber mit Behörden):
Hatte meine Firma zuhause und bin in eine neue Stadt gezogen, alles brav ab- und angemeldet: FA, Gewerbeschein, Perso, Autopapiere, IHK, Berufsgenossenschaft etc. pp. Dann bin ich innerhalb dieser Stadt umgezogen (also natürlich auch meine Firma). Brav beim Einwohnermeldeamt umgemeldet, FA neue Anschrift mitgeteilt, etc. Nur das Gewerbe habe ich nicht umgemeldet (dachte: wieso? mach ja das gleiche weiter und die Stadt sowie das FA haben ja meine neue Anschrift). Jahre später hab ich das Gewerbe abgemeldet. Die Dame guckt in meinem Ausweis, guckt auf meine alte Gewerbeanmeldung: "War das Gewerbe zuletzt auch an der Anschrift aus ihrem Ausweis?" Ich: "Ja klar." Sie: "Das kann mit Ordnungsgeld bis xxxx Euro belegt werden (ich meine mich an die Summe 5.000 zu erinnern), aber ich drück nochmal beide Augen zu."

Geil ist es auch, wenn Du als freischaffender Designer für Deine Kunden nicht nur die Entwürfe machst, sondern für die auch den Druck übernimmst (Bei mir kriegen sie alles aus einer Hand!"):
Dann bist du für die Kommune automatisch Gewerbetreibender. Also wird Gewerbesteuer fällig, der volle Umsatzsteuersatz (toll, wenn man vorher 7% abgerechnet hat und rennt dann Jahre später seinen Kunden hinterher, weil man noch 12% nachfordern muss), etc. pp.
Das heißt aber noch lange nicht, dass die Künstlersozialkasse nicht dennoch der Auffassung ist, dass Deine Tätigkeit überwiegend künstlerischer Art ist und Du damit KSK-pflichtig. Und die fordern dann natürlich ebenfalls nach, kannst also Deinen alten Kunden erneut hinterher rennen.
Ist nicht mir passiert, aber meinem Grafiker, der es dann vorzog, auszuwandern (kein Scherz).

Ein Gewerbeschein für 10,00 oder 20,00 € ist schnell besorgt, aber da hängt ebenso schnell ein ganzer Rattenschwanz an Verpflichtungen dran und wie immer gilt auch da:
Unwissenheit schützt nicht. Sie kann aber ziemlich teuer werden.
 
Geil ist es auch, wenn Du als freischaffender Designer für Deine Kunden nicht nur die Entwürfe machst, sondern für die auch den Druck übernimmst (Bei mir kriegen sie alles aus einer Hand!"):
Dann bist du für die Kommune automatisch Gewerbetreibender. Also wird Gewerbesteuer fällig, der volle Umsatzsteuersatz (toll, wenn man vorher 7% abgerechnet hat und rennt dann Jahre später seinen Kunden hinterher, weil man noch 12% nachfordern muss), etc. pp.
Dasselbe für uns Musiker:

Das Finanzamt sagt:
Eigene Band, eigene Songs, kreativ => okay, Künstler
Eigene Band, Cover-Musik => Gewerbetreibender

Eigene Band, eigene Songs, kreativ, mit PA-Verleih für den folgenden DJ, auf Rechnung => Gewerbetreibender

Also aufpassen ..
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Finanzamt: "Aha, Band also. Was spielen Sie?" - "Jazz" - "Hier sind 5 Euro, kaufen Sie sich in der Cafeteria 'ne Currywurst und einen Kaffee". :rolleyes:
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 5 Benutzer
Tja, ist eine Menge Wahres geschrieben worden, aber auch einiges falsch dargestellt, oder zumindest nicht unbedingt richtig. Völlig klar ist, dass ich mir bei Gagen von 2000EUR im Jahr keine Sorgen machen muss. Wer‘s ganz korrekt macht, meldet seinen persönlichen Anteil an den Einnahmen mit der eigenen Steuererklärung, rechnet ggf. noch Ausgaben ab und gut. Wenn man über 17500EUR Umsatz (nicht Gewinn nach Abzug der Ausgaben!) kommt, und dies auch kein einmaliger Ausrutscher war, sondern auch für die kommenden Jahre wahrscheinlich ist, ist man umsatzsteuerpflichtig. D.h. jetzt müsst Ihr die GbR beim FA anmelden, müsst zukünftig auf den Rechnungen Mehrwertsteuer ausweisen, und diese dann auch an das FA abführen. Ob dies monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgt, legt das FA fest. Ob voller (19%) oder halber (7%) ausgewiesen wird, liegt an der Art der Dienstleistung. Bei musikalischer Darbietung sind es 7% (weisen wir auch als Coverband in der Höhe aus), andere Dienstleistungen wie Bühnenaufbau, Beschallung, Tontechnik, Verleih werden mit 19% versteuert. Wenn man dies beim FA als künstlerische Tätigkeit durchbekommt, was ja z.B. Für Sounddesigner, Lichttechniker, Tonregisseur argumentiert werden kann, muss man evtl. auch nur 7% ausweisen und abführen.
Im Gegenzug könnt Ihr nun von Ausgabebelegen, die Steuer wieder gegenrechnen und bei der Umsatzsteuervoranmeldung von den abzuführenden Steuern wieder abziehen. Voraussetzung: auf dem Rechnungsbeleg ist die Steuer ausgewiesen und sie ist an das angemeldete Gewerbe adressiert.

Die Gegenrechnung, die @nicknick oben gemacht hat, von wegen 20000 Ausgaben vs 2000 Einnahmen hinkt, da Ausgaben nur in dem Jahr angegeben werden können, in dem abgerechnet wird. Ist natürlich blöd, weil das Equipment, das ich mir letztes Jahr gekauft habe, um damit dieses Jahr durchzustarten, kann ich dieses Jahr nicht mehr absetzen. Allerdings können Geräte und Instrumente über der GWG Grenze von 410 netto über mehrere Jahre abgeschrieben werden. D.h ein Keyboard von 2000EUR schreibe ich z.B. mit 500EUR/Jahr über 4 Jahre ab, mindere so meine Steuerlast auf mehrere Jahre verteilt.
Nichtsdestotrotz ist das Sammeln von Belegen, Kosten, Terminen, also alles was man gewinnmindernd geltend machen kann, Pflicht, um im Nachhinein Schadenbegrenzung zu betreiben, wenn‘s einen erwischt.
 
Ist natürlich blöd, weil das Equipment, das ich mir letztes Jahr gekauft habe, um damit dieses Jahr durchzustarten, kann ich dieses Jahr nicht mehr absetzen.
Das ist nicht ganz richtig. Frag mal Deinen Steuerberater. Der weiß wie aus Privatvermögen Betriebsvermögen wird.
Und zu welchem Abschreibungswert man bereits vorhandenes Privatvermögen nachträglich in das Betriebsvermögen einbringt.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Die Gegenrechnung, die @nicknick oben gemacht hat, von wegen 20000 Ausgaben vs 2000 Einnahmen hinkt
Es war eine grobe Rechnung von mir ob sich der Aufwand überhaupt lohnt, zum Finanzamt zu gehen.
Daß das abschreibungstechnisch hinten und vorne im Detail falsch ist, ist mir klar.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Völlig klar ist, dass ich mir bei Gagen von 2000EUR im Jahr keine Sorgen machen muss.
Na, dann hast Du ja des Pudels Kern in meinem Beitrag erkannt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

also mir raucht jetzt der Kopf. Lese jetzt seit 2 Stunden verschiedenste Beiträge, bekomme aber für mich keine Antwort raus.
Wenn mir jemand mit Ahnung einen wink mit dem Zaunpfahl geben könnte, da wäre ich sehr dankbar.

Kurzes Vorwort:
Ich spiele seit 20 Jahren Gitarre, in mehreren Bands.
Seit 4 Jahren betreiben wir ziemlich erfolgreich eine Cover-Tribute Band.

Jetzt meine Fakten:
Wir erspielen im Jahr so 15.000 bis 25.000 Euro
Bisherige Ausgaben: PA usw. ca. 5000Euro (im ersten Jahr)
Rechnungen für sämtliches Equipment haben wir.

Was muss ich alles anmelden? Wo muss ich es anmelden?


Auch wenn euch das trivial erscheint oder der Meinung seit dass ich einfach nur mehr lesen sollte, würde ich es begrüßen wenn konstruktive Posts kommen.
Ich sehe das als Musikerforum und bin der Meinung hier doofe Fragen stellen zu dürfen.

VG
Meikel
 
Hallo Meikel,

vorab wie üblich: dies ist weder eine Rechts- noch eine Steuerberatung.

Deinen Post interpretiere ich so, dass bisher zumindest Du, wahrscheinlich aber auch Deine Kollegen, die Gagen quasi als "Taschengeld" eingestrichen habt und wohl weder ein Gewerbe angemeldet habt, noch die Einnahmen sowie Ausgaben steuerlich erklärt habt.

Sofern ich richtig liege, dürftet ihr mit eurer Gewerbeanmeldung in Verzug sein. Ob sich aus den Einnahmen in einem oder mehreren Jahren evtl. auch eine Steuerpflicht ergeben hat, hängt natürlich davon ab, welche Ausgaben den Einnahmen gegenüber standen.

Da Ihr im Zweifel auch mit den Steuern in Verzug seid, lautet mein Rat, Euch auf jeden Fall schnellstmöglich mit einem Steuerberater zusammenzusetzen. Der wird Euch sagen, was er an Unterlagen und Infos von Euch benötigt.

Um eine Gewerbeanmeldung kommt ihr eh nicht herum. Ob das Ärger gibt (erhobenen Zeigefinger garantiert, wenn es echt blöd läuft, ein Ordnungsgeld), weil ihr vier Jahre in Verzug seid, hängt vom entsprechenden Menschen beim Gewerbeamt ab. Auch da würde ich mir vorher den Rat des Steuerberaters einholen, manchmal kennen die da ja jemanden oder er nennt Euch einen Anwalt, der Euch zu dem Termin begleitet, damit der Schlimmeres abbiegen kann.

Die Tipps hier sind für Dich wahrscheinlich zwar aufschlussreich, kommen aber im Grunde zu spät.

Statt hier zu lesen also lieber zum Telefon greifen und Termin machen. Und bis zum Termin schon mal alles auflisten, was an Ausgaben da war (Fahrten zu Vorbesprechungen bei Veranstaltern und zu den Gigs nicht vergessen! Und auch nicht Kleinkram wie Saiten, Felle, Drumsticks, etc., nicht nur die großen Sachen!). Lasst Euch auch erklären, wie es mit den Fahrten zur Bandprobe aussieht, ob die als Kosten geltend gemacht werden können. Ihr habt in den ersten Jahren ja bestimmt sehr viel geprobt...

Je nachdem wie viele Ihr seid (vielleicht gibt es ja auch 1-2 Roadies aus dem Bekanntenkreis/der Familie, denen ihr jeweils eine Kleinigkeit gegen Quittung ausbezahlt habt?) und was da alles an Kosten zusammenkommt, geht ihr da steuerlich evtl. unbeschadet heraus. Solltet ihr doch nachzahlen müssen, kostet jeder Monat, den ihr ins Land streichen lasst, Zinsen. Daher der Hinweis schnellstmöglich.
 
Um eine Gewerbeanmeldung kommt ihr eh nicht herum.
Ich stimme Dir, Summerhunter, weitgehend zu. Erfolgreiches Kopf-in-den-Sand-stecken über Jahre.

Aber eine Gewerbeanmeldung ?

Bisher kenne ich das nur so daß man als GbR eine Steuererklärung abgibt.
Eine Musiker-Personengesellschaft (hier : GbR) muß kein Gewerbe anmelden (Mein Kenntnisstand resp. aus meiner Erfahrung).
=> freiberufliche Tätigkeit.
(da anscheinend keine andere Rechtsform gewählt wurde, ist diese Coverband automatisch eine GbR ..)

Und eine Coverband ist - wegen dem nachgespielten Liedgut - aus der Sicht des Finanzamtes gewerblich tätig, nicht künstlerisch.
=> Gewerbesteuerpflicht : Natürliche Personen sowie Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag in Höhe von 24.500€ pro Kalenderjahr.
(Etwas verwirrend: es ist eine gewerbesteuerpflichtige freiberufliche Tätigkeit ...)

Damit ist DAS Thema durch. Für DIESE Coverband.


ANSONSTEN: Cr_Meikel, wenn Du nach einen Steuerberater suchst, der sollte schon Ahnung haben von Musik-Bands. Siehe oben.
Wenn nicht dann kann da schon einiges an Unsinn herauskommen.

Vielleicht hilft Dir bei der Suche die für Dein Gebiet zuständige (=> Google) Steuerberaterkammer.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Zum Thema Gewerbe:

https://www.musiker-board.de/threads/musikband-als-gewerbe-anmelden.423769/#post-5170920
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Summerhunter, Hallo NichNick,

vielen Dank für Eure Antworten. Dies hat mir Licht ins Dunkel gebracht.
Zu meiner Entschuldigung muss ich sagen dass ich diese Aufgabe nun übernommen habe.
So wie es aussieht wurde sich da nicht wirklich drum gekümmert.

Ich werde mir jetzt einen Steuerberater holen und das fix klären. Mit dem Finanzamt soll man es sich nicht verscherzen.

Wenn ich was detailiertes weiß kann ich es ja mal posten für die Nachwelt.

Vielen Dank für die nüchternen konstruktiven Antworten, ganz ohne Aggressionen wie teil in anderen Boards.

Erfolgreiches Kopf-in-den-Sand-stecken
Das möchte ich garnicht bestreiten und Du hast da vollkommen recht. Man muss sich immer auch um die Pflichten kümmern, nicht nur um seine Rechte!

In diesem Sinne, vielen Dank.
Thread kann geschlossen werden!
 
@nicknick, mach dich nochmal schlau: Eine gewerbliche freiberufliche Tätigkeit (also quasi beides) gibt es meines Wissens nicht, das wäre ja paradox.

Die Tatsache, dass das FA zur Gewerbesteuer veranlagt ist doch "Hinweis" genug, dass man auch ein Gewerbe betreibt, also anmelden müsste. Betrifft ja auch die Umsatzsteuer: Freiberufler ermäßigter Satz, Gewerbetreibender voller Satz.
 
Bringt nicht Umsatzsteuerpflicht und Gewerbesteuer durcheinander! Umsatzsteuerpflichtig werde ich, wenn ich mehr als 17.500EUR Umsatz mache pro Jahr, also die Einnahmen, und Ausgaben bleiben hier unberücksichtigt. Einkommenstsuer wird erst ab 24.500EUR Gewinn, also nach Abzug der Kosten fällig.
Ein Gewerbe anmelden muss ich also erst, wenn ich gewerbesteuerpflichtig werde. Solange es eine Nebentätigkeit ist, selbst wenn ich über die 17500EUR Umsatz komme, brauche ich noch kein Gewerbe anmelden. Außerdem meldet man ein Gewerbe bei der Gemeinde an, die auch die Gewerbesteuer erhebt, und nicht beim Finanzamt. Das FA kümmern sich nur um die Umsatzsteuer.

und @Summerhunter : Du liegst auch mit Deinen Aussagen etwas daneben. Warum soll ein Freiberufler nicht gewerlich tätig sein? Und auch der Punkt, dass Freiberufler ermäßigte Umsatzsteuer und Gewerbetreibende den vollen Satz abführen stimmt nicht. Ich hatte das oben in #10 erläutert.
 
@nicknick, mach dich nochmal schlau: Eine gewerbliche freiberufliche Tätigkeit (also quasi beides) gibt es meines Wissens nicht, das wäre ja paradox.

Die Tatsache, dass das FA zur Gewerbesteuer veranlagt ist doch "Hinweis" genug, dass man auch ein Gewerbe betreibt, also anmelden müsste. Betrifft ja auch die Umsatzsteuer: Freiberufler ermäßigter Satz, Gewerbetreibender voller Satz.
so ein Murks habe ich selten gelesen :rolleyes:
@dr_rollo alles richtig erklärt :great:
 
@dr rollo, scheint dann wohl in NRW anders zu sein:

https://www.nrw-ea.de/de/gewerbe-anmelden

Da steht eindeutig, dass auch nebenberufliche Tätigkeiten anzumelden sind. Von einer umsatzgrenze ist dort nicht die Rede im Hinblick auf die Anmeldepflicht.

Und laut Auskunft meines damaligen Finanzamtes steht eine Gewerbesteuerpflicht einer Anerkennung als Freiberufler grundsätzlich entgegen, da man eben kein Gewerbe freiberuflich ausüben kann, sondern nur eine "freiberufliche Selbstständigkeit", die dann eben kein "Gewerbe" ist. Genau aus dem Grund hatte mein früherer Arbeitgeber zwei Firmen: eine gewerbesteuerpflichtige Werbeagentur und eine "freiberufliche" Designagentur. Diese unterlag dann nicht der Gewerbesteuer, weil sie kein Gewerbebetrieb war. Selbstverständlich galt für die Designagentur auch die ermäßigte Umsatzsteuer.

Siehe auch https://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe oder hier: https://www.steuertipps.de/lexikon/g/gewerbesteuer

Von der Höhe der Freibeträge hatte ich nichts in meinem Postings geschrieben, die sind mir bekannt und ich hatte die von nicknick erwähnte Erhebung von Gewerbesteuer (damit dürfte sowohl der Umsatzsteuer- als auch der Gewerbesteuerfreibertag überschritten sein, sonst würde sie nicht erhoben) nur als eindeutiges Indiz dafür genannt, dass eine Gewerbesteuerpflicht einer freiberuflichen Tätigkeit entgegensteht. Ich hatte auch nirgends geschrieben, dass man das Gewerbe beim Finanzamt anmelden muss.

Die Gewerbesteuer wird im Übrigen, obwohl die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (heißt in anderen Gemeinden evtl. anders) zu erfolgen hat und die aus der Gewerbesteuer fließenden Einnahmen in die Gemeindekasse fließen, sehr wohl vom Finanzamt erhoben (=eingezogen): https://www.gruenderszene.de/lexikon/begriffe/gewerbesteuer?interstitial_click



Ich finde es fatal, wenn hier Aussagen wie

Ein Gewerbe anmelden muss ich also erst, wenn ich gewerbesteuerpflichtig werde. Solange es eine Nebentätigkeit ist, selbst wenn ich über die 17500EUR Umsatz komme, brauche ich noch kein Gewerbe anmelden.

getätigt werden, da solche Aussagen basierend auf den mir zur Verfügung stehenden Quellen und auch den Auskünften meines Steuerberaters, der mich seit 1998 betreut, scheinbar nicht korrekt sind.

Genau aus diesem Grund weise ich bei meinen Postings zu solchen Themen immer wieder darauf hin, dass meine getätigten Aussagen auf meiner persönlichen Erfahrung basieren und keinerlei Rechts- oder steuerliche Beratung darstellen, da dies auch gar nicht legal wäre. Ich wollte nicht derjenige sein, der jemand anderen durch solche Aussagen "in Sicherheit" wiegt und vom Gang zum entsprechenden Fachberater abhält, weil es ja scheinbar nicht nötig erscheint.

Daher nochmals, in fett: Bei solchen Fragen immer zum Fachanwalt oder Steuerberater!


Die Frage, inwieweit eine Tätigkeit als Musiker in einer Coverband nicht vielleicht doch eine freiberufliche und eben keine gewerbliche Tätigkeit ist, steht auf einem völlig anderen Blatt und ist durchaus diskussionswürdig, dann jedoch mit dem zuständigen Finanzamt.


Da dies nicht das erste Mal ist, dass von mir belegbar korrekte Aussagen als falsch dargestellt werden, werde ich mich zu solchen Fragestellungen in Zukunft nicht mehr äußern. Habe keine Lust, ständig Dinge belegen zu müssen, die man ganz leicht ergoogeln kann.
 
Hallo,

das bedeutet dann zusammengefasst:
Gewerbe = Einkommensteuerpflichtig wenn Gewinn > 24.500€ liegt -> Muss bei Gemeinde angemeldet werden
nebenberufliche Tätigkeiten = Umsatzsteuerpflichtig wenn Umsatz > 17.500Euro liegt -> Finanzamt

Das Ganze gilt ja pro Person?


Sollte ich jetzt vorab zum Finanzamt gehen, alle Umsätze, Ausgaben vorlegen und mir Bescheinigen lassen dass alles passt, oder warten dass evtl. eine Prüfung einberufen wird?

Vielen herzlichen Dank schon mal für Eure Zeit, und hackt nicht aufeinander rum. Genau das wollte ich nicht. Stay cool

VG
Michael
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben