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Bald Gig - Musik im Hintergrund

mYa
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Hallo,

bald ist ein Gig und vorher und in den Pausen wollen wir Musik laufen lassen. Gema-mässig ist das geklärt.

Aber jetzt die Frage: Woher die Musik.

Momentan sammle ich gute Lieder von MEINEN ORIGINAL-CDs (bzw. legal bei Amazon einzeln geloadet!) und möchte sie auf MP3 brennen und dort abspielen, WEIL wir nicht jede einzelne CD reinlegen, laufenlassen, rausnehmen, wechseln wollen. Darf ich das?
(Laptop ham wa kei Luscht, außerdem macht es letztendlich ja keinen unterschied ob ich den Kram aufn Rechner rippe und dort laufen lass oder einfachn Schritt weitergeh und brenne oder?)

Und wie sieht es aus mit Liedern von ORIGINALCDS von Freunden? Darf ich die bei mir rippen - also paar einzelne Lieder - und dann auf die MP3 brennen?

Und was ist mit CDs aus der Bücherei/Bibliothek?

Hab weng Angst ich mach was falsch und blech dann nacher!

Also die Frage, darf ich eine MP3 brennen mit:
- Liedern von Original-CDs die ich mir legal beschafft habe (also mit Hülle und so) + Downloads von Amazon
- Liedern von Original-CDs meiner Freunde
- Lieder von Original-CDs aus der Bibliothek!


Bei der Veranstaltung gibt es keinen Eintritt, falls das was zur Sache tun sollte!

Hoffe ihr dürft mich da "beraten" =)
 
Eigenschaft
 
Ja
Nein (aber dein Freund dürfte das...du verstehst?)
Nein

Da weißt aber, dass du die Lieder auch im Wave Format (ohne Qualitätsverlust) brennen kannst?
 
Okay, danke für deine Antwort.
Ja das mit Wave hab ich auch schon gedacht, aber ich glaub, das wird nicht sooo anspruchsvoll, dass man da den unterschied noch so hören wird. Werde einfach die Mp3 so qualitativ so hochwertig rippen wie möglich, das MUSS reichen :p:p

ps.: was mir grad eingefallen ist, wie sieht es mit Geschwistern und Eltern aus, darf ich deren CDs als MP3 brennen? Nur weil ich mich grade Frage, was es für einen Unterschied IM PRINZIP macht, ob ich jetzt meinen Kumpel frag, nach dem tollen Metallica Song oder meine Mutter nach Deep Purple ;)
(ja, das is nich ganz ernst gemeint)

pps.: wenn meine Bandmitglieder auch Lieder beitragen wollen von original-CDs, die darf ich dann nicht auf die MP3 brennen?
 
Zwischen dürfen und dürfen ist ein Unterschied.
Im Zweifelsfall müsste festgestellt werden, ob DU Eigentümer! der original CD bist (vervielfältigung zum persönlichen Bedarf). Wenn du diese vorlegst und sagst...
Mehr sage ich nicht zu diesem rein hypotetischen Fall nicht.

Ich zitiere einen Freund von mir
"Scheiß da nix, dann feilt da nix."
 
Sorry, Thomas, das ist nicht ganz richtig.

Vorab: Es gibt kein RECHT auf eine Privatkopie, die Erstellung ist lediglich gestattet.

Zu den Fragen: Es ist grundsätzlich gestattet, Privatkopien anzufertigen (egal welchen Formats), "solange das Original ordnungsgemäß erworben und kein Kopierschutz umgangen wurde". Wie und von wem der Originaltonträger erworben wurde, spielt keine Rolle (solange man vom Eigentümer die Erlaubnis hat, aber das ist keine urheberrechtliche Frage).

Insofern lauten nach meiner Auffassung die Antworten auf die Fragen:
Ja
Ja
Nein. Denn ich glaube nicht, dass die Bibliothek Dir das Erstellen einer Kopie gestatten würde.

Zu beachten ist, dass, egal wem die Originale gehören, bei der öffentlichen Wiedergabe als Pausenmusik bei Live-Musik ein Vervielfältigungszuschlag von 25% (+5% GVL) auf die Vergütungssätze der GEMA fällig werden.

Grüße
Marc
 
Danke für die Richtigstellung.
Reicht wirklich die Erlaubnis des Eigentümers zur vervielfältigung? Die habe ich ja bei jeder Tauschbörse?
 
Sorry, Thomas, das ist nicht ganz richtig.

Vorab: Es gibt kein RECHT auf eine Privatkopie, die Erstellung ist lediglich gestattet.

Zu den Fragen: Es ist grundsätzlich gestattet, Privatkopien anzufertigen (egal welchen Formats), "solange das Original ordnungsgemäß erworben und kein Kopierschutz umgangen wurde". Wie und von wem der Originaltonträger erworben wurde, spielt keine Rolle (solange man vom Eigentümer die Erlaubnis hat, aber das ist keine urheberrechtliche Frage).

Insofern lauten nach meiner Auffassung die Antworten auf die Fragen:
Ja
Ja
Nein. Denn ich glaube nicht, dass die Bibliothek Dir das Erstellen einer Kopie gestatten würde.

Zu beachten ist, dass, egal wem die Originale gehören, bei der öffentlichen Wiedergabe als Pausenmusik bei Live-Musik ein Vervielfältigungszuschlag von 25% (+5% GVL) auf die Vergütungssätze der GEMA fällig werden.

Grüße
Marc


Was den Kopierschutz angeht, ich hab da eine CD wo die Lieder nicht "normal" geripped werden können, da die CD eigentlich nen Player dabei hat, womit man die Lieder am PC anhören kann - da dieser aber ruckelt an meinem Rechner hab ich sie halt doch geripped - allerdings eigentlich nicht illegal, hab halt den Windows Media Player genommen anstatt Nero, weil der kanns! Jetzt könnte ich die Lieder ja quasi dann wieder auf die MP3 brennen.
Hab ich da einen Kopierschutz umgangen? Weil mir ist schon klar, warum da nen extra Player drauf ist, aber ich hab mir ja kein extra Programm geholt oder sonst was um da was zu umgehen, der Windows Media Player kann das halt einfach rippen?

Hab ich das richtig verstanden, ich zahl da 25% drauf, bloss weil ichs auf eine MP3 drauf gebrannt habe?

Das was Thomas fragt, würde mich auch interessieren!
 
Hab ich das richtig verstanden, ich zahl da 25% drauf, bloss weil ichs auf eine MP3 drauf gebrannt habe?

Soweit ich das in Erinnerung habe werden die unterschiedlichen Arten der Musikwiedergabe von der GEMA unterschiedlich vergebührt. Ist aber nicht dein Problem,, weil der Veranstalter die Abrechnung von der Gema erhält und bezahlen muss.
 
Danke für die Richtigstellung.
Reicht wirklich die Erlaubnis des Eigentümers zur vervielfältigung? Die habe ich ja bei jeder Tauschbörse?
Ja, auch eine Privatkopie unter Freunden ist (noch) erlaubt. Als Richtwert gilt sieben Kopien. Nur das öffentliche Anbieten dieser Kopie(n) ist verboten, siehe z.B.Topnews. Das mit den 7 Stück bezieht sich laut Wikipedia übrigens auf ein Gerichtsurteil von 1978, neuere Bestimmung gibt es meines Wissens nicht.

Was den Kopierschutz angeht, ich hab da eine CD wo die Lieder nicht "normal" geripped werden können, da die CD eigentlich nen Player dabei hat, womit man die Lieder am PC anhören kann - da dieser aber ruckelt an meinem Rechner hab ich sie halt doch geripped - allerdings eigentlich nicht illegal, hab halt den Windows Media Player genommen anstatt Nero, weil der kanns! Jetzt könnte ich die Lieder ja quasi dann wieder auf die MP3 brennen.
Hab ich da einen Kopierschutz umgangen? Weil mir ist schon klar, warum da nen extra Player drauf ist, aber ich hab mir ja kein extra Programm geholt oder sonst was um da was zu umgehen, der Windows Media Player kann das halt einfach rippen?
Immer wenn ein Medium (sei es eine CD oder ein DRM-"verseuchtes" MP3) einen Kopierschutz besitzt, darf dieser nicht umgangen werden, da es wie M-Zee schon gesagt hat kein Recht auf eine Privatkopie gibt. Auch wenn der Mediaplayer dies kann, darfst du es trotzdem nicht machen.
 
@ThomasA1000: Aus urheberrechtlicher Sicht brauchst Du nicht mal die Zustimmung des Eigentümers. In dieser Betrachtung reicht die Tatsache aus, dass das Original, von dem die Kopie unmittelbar angefertigt wird, ordnungsgemäß erworben wurde und eben die Sache mit dem Kopierschutz. Der Rest ist wohl eher eine zivilrechtliche Frage.

Ich war davon ausgegangen, dass mYa den Gig selbst veranstaltet. Ist das nicht so, hast Du selbstverständlich recht, dann hat er/sie (?) mit der GEMA selbst nichts zu tun.

Zur Frage bezüglich der MP3s: Die GEMA unterscheidet tatsächlich zwischen den Arten der Musikwiedergabe. In diesem Zusammenhang handelt es sich um Live-Musik mit Tonträgereinlagen. Da die Tonträger selbst vervielfältigt wurden (egal in welchem Format) wird der o.g. Zuschlag für die Lizenzierung des Vervielfältigungsrechts erhoben. Sogar auch dann, wenn das Original überspitzt gesagt neben dem Player und die selbsterstellte Kopie im CD Player liegt.

Bei Wiedergabe von MP3s wird so oder so der Vervielfältigungszuschlag erhoben, auch wenn die legal erworbenen Originaldateien öffentlich wiedergegeben werden. Der einfache Grund dafür ist, dass mit dem Erwerb bei iTunes etc. der GEMA-Anteil nur für die Vervielfältigung zur nicht öffentlichen Wiedergabe gezahlt wird, für die öffentliche Wiedergabe z.B. bei Veranstaltungen ist dieses Vervielfältigungsrecht nicht mit erworben. Das steht im Übrigen explizit in dem Tarif, mit dem die GEMA bei diesen Downloadportalen abrechnet.

Grüße
Marc
 

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