LoboMix
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Bezug ist die Aussage des Zitats im folgenden Beitrag
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Bitte verwechsle nicht Lehrer an allgemeinbildenden Schulen mit dem Lehrpersonal an (öffentlichen) Musikschulen. Erstere sind im Regelfall Beamte, Musikschullehrer nie. Für erstere sind die Schulferien im Prinzip tatsächlich Ferien, letztere haben als Angestellte im öffentlichen Dienst nominell nur 30 Urlaubstage. Damit übersteigen die Schulferien die Anzahl der tarifvertraglich zustehenden Urlaubstage, nennt sich "Ferienüberhang". Wie der auszugleichen ist, kann jede Kommune selber bestimmen. An unserer Musikschule haben wir die Regelung, dass wir in den Unterrichtswochen außerhalb der Schulferien eine pauschale Zeit über die vertraglich festgelegte Stundenzahl unentgeltlich mehr arbeiten (anteilmäßig berechnet anhand des vertraglichen Umfangs der Stelle, also z.B. nur 50% der Mehrzeit bei einer halben Stelle). Damit gelten wir die überzähligen Ferientage in den Unterrichtswochen durch Vor- und Nacharbeit über das Jahr ab.Aber der Lehrer hat alle Schulferien frei, das ist doppelt so viel wie der gesetzliche Urlaub. Er bekommt das bezahlt.
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