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Aus dem Radio aufgenomme Tracks öffentlich spielen

H
Heath
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Hallo,

mich würde mal interessieren, ob es erlaubt ist, aus dem Radio aufgenomme Tracks, auf öffentlichen Veranstaltungen zu spielen. Bei der GEMA gibt es einen Tarif, der 30 % mehr kostet und mit dem man auch gebrannte CDs spielen darf. Trifft das auch hier zu?

Auf der Website der GEMA steht darüber leider nichts und Wikipedia würde ich ich diesem Fall nicht vertrauen, da mir 300 Euro wirklich zu viel wären.

dank schon mal im vorraus.
 
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Hallo Heath,

ich kenne zu diesem Thema die Position und Regelungen der GEMA nicht.

Mein Rechts-Empfinden sagt mir allerdings folgendes:

Aus dem Radio mitgeschnitten = NICHT offiziell gekauft.

Mit einer Auswertung einer solchen Musikaufnahme wäre ich also sehr vorsichtig.
Um genau zu sein: ich persönlich würde damit auf öffentlichen Veranstaltungen gar
nichts machen, außer, sie so schnell wie möglich wieder löschen und den iTunes
Store oder sonstiges aufzusuchen.

Ich vermute, dass die GEMA, als finanzieller Vertreter vieler Urheber, WENN sie solche
Einsätze erlaubt, entsprechend mehr Geld dafür haben will. (Die besagten 30%
oder sonstige Erhöhung).
Das wäre das einzig logische, was mir dazu in den Sinn kommt.
Zudem verbunden mit der Frage: "Wenn jemand Musik öffentlich aufführen möchte,
sollte ausgerechnet derjenige KEINE Musik kaufen?" ... das ergibt für mich nicht so
wirklich Sinn.

Übrigens kann man die GEMA anrufen. Die haben eine sehr freundliche Telefonzentrale.
Und bei SOLCHEN Fragen können die auch helfen (bei anderen Fragen möglicherweise
nicht ... aber das wäre jetzt ein anderes Thema). Hier der direkte Kontakt:

http://www.gema.de/page/kontakt/

➔ ... Und dieses Forum hier freut sich sicherlich, wenn alle hier etwas schlauer werden
dürfen und die Antwort der GEMA hier als 'Ergebnis' gepostet wird. :)

Alles Gute und beste Grüße
Nils

P.S.: Übrigens bezieht sich die Rechtsprechung meines Wissens nach immer darauf, dass
eine gewisse Anzahl "Kopien zum privaten Gebrauch" legal sei.
Das würde bedeuten, WENN es diese 30% Regelung der GEMA gibt, bei der man gebrannte
CDs abspielen darf ... dann wäre das rechtlich meiner Meinung nach sowieso eine Grauzone
beziehungsweise wahrscheinlich eine Notlösung der GEMA oder sonstiges.

Ich persönlich würde sagen: Nur Musik, die vom Original-Tonträger oder Original-MP3
abgespielt wird, sollte man legal aufführen dürfen.
Denn "Spielen auf einer öffentlichen Veranstaltung" überschreitet ... selbstverständlich ...
den "privaten Rahmen".
 
Bei der öffentlichen Wiedergabe von Tonträgern mit Selbstaufnahmen erhebt die GEMA bei Veranstaltungen einen Zuschlag von 50%. Dieser Zuschlag lizenziert das in Anspruch genommenen Vervielfältigungsrecht, das dann relevant wird, wenn die Wiedergabe oder Aufführung von privaten Aufnahmen öffentlich wird.

Die geschilderten 30% sind eine besondere Vereinbarung zwischen dem Hotel- und Gaststättenverband und der GEMA und gelten nur in Diskotheken, wenn der Betreiber einen Pauschalvertrag über die Musiknutzungen im Rahmen des Diskothekenbetriebs abgeschlossen hat. Erstreckt sich der Vertrag auch auf die Wiedergabe von selbstgebrannten CDs, MP3s etc., wird hier ausnahmsweise nur ein 30%iger Zuschlag erhoben.

Insofern ist die öffentliche Wiedergabe selbstvervielfältigter Tonträger unter Erwerb des entsprechenden Vervielfältigungsrechts absolut legal möglich.

Ich gebe jedoch zu Bedenken, dass bei der Selbstaufnahme von Radio- oder Fernsehsendungen auch Rechte der Sendeanstalt sowie ggf. des/der Produzenten berührt werden. Hier geht es in erster Linie um die Verwandten Schutzrechte (Leistungsschutzrechte) nach §§70 ff UrhG. Insbesondere ist in jedem Fall § 87 UrhG berührt und eine Klärung der Rechte dieses Paragraphen mit dem Sendeunternehmen erforderlich.

Viele Grüße
Marc
 
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Wenn das so ist, dann bleibe ich lieber bei gekauften Medien.

Weis vielleicht noch jemand, welchen Kodec und welche Qualität iTunes und Musicload anbietet?
 

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