Bueddie
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Hallo,
angenommen, eine Partyband möchte ein Remix eines alten Schlagers (50er Jahre) neu arrangieren. Dieser Song soll als Partyversion aufgenommen und veröffentlicht werden.
Nun meine Frage ans Kollektiv:
1. Ist dies eine Bearbeitung oder eine Umgestaltung im Sinne des Urheberschutzgesetztes?
2. Ist es sinnvoll, um dieses Neuarrangement zu schützen, eine Mitgliedschaft bei der GEMA anzustreben? Dies ist allerdings, nach meinen bisherigen Recherchen, nur möglich wenn man selbst Komponist und/oder Textdichter ist. In diesem Fall wäre man der Arrangeur oder Bearbeiter.
3. Bei wem müßte man die Genehmigung zu diesem Projekt beantragen. GEMA, Urheber?
Wäre nett, wenn ich ein paar nützliche Meinungen zu diesem fiktiven Vorhaben bekommen würde.
Vielen Dank im Voraus
LG
Jürgen
angenommen, eine Partyband möchte ein Remix eines alten Schlagers (50er Jahre) neu arrangieren. Dieser Song soll als Partyversion aufgenommen und veröffentlicht werden.
Nun meine Frage ans Kollektiv:
1. Ist dies eine Bearbeitung oder eine Umgestaltung im Sinne des Urheberschutzgesetztes?
2. Ist es sinnvoll, um dieses Neuarrangement zu schützen, eine Mitgliedschaft bei der GEMA anzustreben? Dies ist allerdings, nach meinen bisherigen Recherchen, nur möglich wenn man selbst Komponist und/oder Textdichter ist. In diesem Fall wäre man der Arrangeur oder Bearbeiter.
3. Bei wem müßte man die Genehmigung zu diesem Projekt beantragen. GEMA, Urheber?
Wäre nett, wenn ich ein paar nützliche Meinungen zu diesem fiktiven Vorhaben bekommen würde.
Vielen Dank im Voraus
LG
Jürgen
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