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Auflösung Hobbyband

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Emu1
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Hallo, hat jemand Erfahrung mit:

Hobbyband wurde aufgelöst. 2 von 3 Mitgliedern dieser aufgelösten Band machen unter anderem Namen weiter.
Der 3. Musiker der nicht dabei ist, hat den Namen der vorigen Band erst vor kurzem nach Auflösung der Band schützen lassen.
Dürfen die anderen 2 Musiker trotzdem noch alte CD der aufgelösten Band verkaufen?
Danke.
 
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Zunächst eine Rückfrage: Wo und wie meint der fiktive 3. Musiker denn, sich den Namen dieser fiktiven Hobbyband "schützen" lassen zu können? Der hat sich doch wohl nicht ernsthaft eine (fiktive) Marke eintragen lassen. oder? ;)

Bzgl. der fiktiven CD dieser fiktiven Hobbyband würde es einen Unterschied machen, ob diese CDs schon fertig produziert wären oder ob die restlichen zwei Musiker diese noch herstellen wollen. Im ersteren Fall gäbe es nämlich (ungeachtet des UrHR) möglicherweise Ansprüche gesellschaftsrechtlicher Art, den 3. Musiker zur Zustimmung zum Vertrieb zu verpflichten. Es ginge ja letzendlich um eine sinvolle Verwertung des Gesellschaftvermögens, wenn irgendwo 2000 CDs rumliegen und man die jetzt einstampfen müsste, nur weil jemand beleidigt ist...

In diesen fiktiven Hobbybands wird heutzutage ja mit blanker Klinge gekämpft... ;)
 
Hallo,
vielen Dank für Deinen Beitrag.
Beleidigt ist das richtige Wort.
Er hat sich tatsächlich die Marke eintragen lassen beim Patent-und Markenamt.
Die CDs sind im Zeitraum von 20 Jahren produziert worden und die "neuen" BAnd wird bei Konzerten eben nach diesen CD gefragt. Der "3." droht jedoch ständig mit Rechtsanwalt falls man diese CD mit eben diesem Namen veräußert. Nach der Trennung wurde natürlich keine CD mehr mit diesem Namen produziert.
Er verbietet auch, dass sie erwähnen, dass es Musiker aus der "Ex" Band sind.
Schon enttäuschend.
Möchte noch hinzufügen, die restlichen CD wurden unter den 3 Musikern aufgeteilt.
Gruß


Köttel;5344907 schrieb:
Zunächst eine Rückfrage: Wo und wie meint der fiktive 3. Musiker denn, sich den Namen dieser fiktiven Hobbyband "schützen" lassen zu können? Der hat sich doch wohl nicht ernsthaft eine (fiktive) Marke eintragen lassen. oder? ;)

Bzgl. der fiktiven CD dieser fiktiven Hobbyband würde es einen Unterschied machen, ob diese CDs schon fertig produziert wären oder ob die restlichen zwei Musiker diese noch herstellen wollen. Im ersteren Fall gäbe es nämlich (ungeachtet des UrHR) möglicherweise Ansprüche gesellschaftsrechtlicher Art, den 3. Musiker zur Zustimmung zum Vertrieb zu verpflichten. Es ginge ja letzendlich um eine sinvolle Verwertung des Gesellschaftvermögens, wenn irgendwo 2000 CDs rumliegen und man die jetzt einstampfen müsste, nur weil jemand beleidigt ist...

In diesen fiktiven Hobbybands wird heutzutage ja mit blanker Klinge gekämpft... ;)
 
Na dann würde ich auf jeden Fall mich nochmal zusammen setzen bzw. probieren an euren Ex-Bandkollegen heran zu treten und die Sache vernünftig klären. Wenn er auch noch CD's hat kann ich mir nicht vorstellen das er die nur verschenkt, sondern das der Ein oder Andere Geldschein bei ihm im Portemonaie landet...
 
Ich möchte auf das hier weiterhin geltende Verbot von Rechtsberatung hinweisen:
Es können hier lediglich fiktive und nicht konkrete Fälle "eingeschätzt" werden!

Gruss
TheMystery
 
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Ich möchte auf das hier weiterhin geltende Verbot von Rechtsberatung hinweisen:
Es können hier lediglich fiktive und nicht konkrete Fälle "eingeschätzt" werden!

Ja, in der Tat. Natürlich gehe ich von einer rein fiktiven Fallgestaltung aus.

Die (fiktiven) restlichen Musiker haben noch einige Pfeile im Köcher, die nicht unbedingt alle funktionieren müssen, aber als Drohkulisse recht gut taugen. Hier einige skizzenhafte Ideen:

  1. Widerspruch gegen die Markeneintragung, denn die Band hat ja schon de facto die Marke 20 Jahre benutzt. Ist aber fristgebunden.
  2. Im Übrigen dürfte die Eintragung der (eigentlich gemeinsamen) Marke gesellschaftsrechtlich treuwidrig sein. Unterlassungsansprüche?
  3. Auseinandersetzung der Band-GbR. Dazu gehört auch die Aufteilung und wirtschaftlich sinnvolle Verwertuing des Gesellschaftsvermögens, zu dem ja auch die bereits produzierten CDs gehören. Wenn der 3. nicht den intendierten Verkauf wünscht (was ja zu Lasten der GbR ginge) und auch kein berechtigtes Interesse daran hat, kann er die CDs ja zum Netto-VK von der GbR kaufen... :)
  4. Ansonsten prüfen, ob das bisherige Verhalten des 3. nicht gegen weitere gesellschaftsrechtliche Truepflichten verstößt. Vielleicht ist der (fiktiven) Band-GbR ja sogar ein Schaden entstanden?
Fazit: Auch ihm kann man das Leben ganz schön sauer machen...

Sicher ist es immer sinvoll, sich "nochmal zusammenzusetzen". Das ist erfahrungsgemäß aber nur dann erfolgsversprechend, wenn man auch ein bisschen Munition hat.

Dann mal viel fiktives Glück an die fiktive Band! ;)
 
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Köttel;5346415 schrieb:
Ja, in der Tat. Natürlich gehe ich von einer rein fiktiven Fallgestaltung aus.

Die (fiktiven) restlichen Musiker haben noch einige Pfeile im Köcher, die nicht unbedingt alle funktionieren müssen, aber als Drohkulisse recht gut taugen. Hier einige skizzenhafte Ideen:

  1. Widerspruch gegen die Markeneintragung, denn die Band hat ja schon de facto die Marke 20 Jahre benutzt. Ist aber fristgebunden.
  2. Im Übrigen dürfte die Eintragung der (eigentlich gemeinsamen) Marke gesellschaftsrechtlich treuwidrig sein.


  1. http://de.wikipedia.org/wiki/Gorgoroth#Aufspaltung_der_Band_und_Streit_um_den_Bandnamen
 
Vielen Dank für Eure fiktiven Beiträge!
 

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