Aufbau ohne Ausbildung erlaubt ?!

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Hey Leute,

Wie ist das, wenn ich jetzt für eine befreundete Band Licht machen soll: also aufbauen und dann während der Show bedienen - es ist alles vernünftigt Geriggt,gesaft und verkabelt - darf ich das überhaupt machen ? Ich habe keine Ausbildung als Veranstaltungstechniker, da ich angst habe, später keine festanstellung zu kriegen. Ist das rechtens, oder muss da eine Person dabei sein, die "Fachkraft für Veranstaltungstechnik" gelernt hat.

Ich meine man liest hier im Forum viel, dass i welche Leute supper Geräte und Traversensysteme haben, was ich ja auch gut finde, nur darf man das für offizielle zwecke ohne Ausbildung nutzen ?

Grüße :)
 
Eigenschaft
 
Hmm ich antworte mal wenn es kein anderer getan hat: also generell ist es so das man keine ausbildung zum aufbau der lichtanlagen benötigt. Jetzt kommt das aber: es muss jemand die anlage abnehmen ( wegen sicherheit und so ). Dies ist aber meist jemand vom veranstalter/veranstaltungsort...
 
da es keinen ausbildungszwang in deutschland gibt, darfst du LEIDER ziemlich viel

aber es ist wie so häufig, wenn nichts passiert: gut
wenn was passiert, dann wirds eklig...

mitlerweile achten aber ZUM GLÜCK immer mehr auftraggeber darauf, wem sie aufträge erteilen...
 
Normalerweise ist es so, dass ja zB. auch Auszubildende schon ganze Traversen behängen dürfen und die haben auch noch keine volle Ausbildung. Damit das ganze aber rechtlich abgesichert ist muss das meines Erachtens nach die Feuerwehr oder ein/e Fachmann/frau abnehmen. Ohne eine solche Kontrolle trägt wohl der Veranstallter die Verantwortung und im Ernstfall
wird die Versicherung warscheinlich nicht zahlen. Eine Ausnahme machen da Hebebühnen und fahrbare Traversen sowie alles andere wofür
man einen Schein benötigt. Die darf man in keinem Fall ohne solch einen Schein bedienen.
 
Normalerweise ist es so, dass ja zB. auch Auszubildende schon ganze Traversen behängen dürfen und die haben auch noch keine volle Ausbildung. Damit das ganze aber rechtlich abgesichert ist muss das meines Erachtens nach die Feuerwehr oder ein/e Fachmann/frau abnehmen.
Die Feuerwehr hat mit Traversen mal so garnichts am Hut, nein wirklich nicht, nichtmal ansatzweise.

Eine Ausnahme machen da Hebebühnen und fahrbare Traversen sowie alles andere wofür
man einen Schein benötigt. Die darf man in keinem Fall ohne solch einen Schein bedienen.
Die "fahrbare" Traverse ansich ist nicht das Problem, um D8 oder D8+ Motoren zu bedienen ist keine Pappe nötig, einen "Schein" braucht lediglich der, der den ganzen Krempel anschlägt und ggf. tothängt.

Auch schreibt niemand vor dass man Cherrypicker nur mit PAL-Card fahren darf, es reicht eine Unterweisung.

Ein Zitat aus der BGR500:
Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.

Und selbst das zählt lediglich für den gewerblichen Einsatz, der Privatmann darf die Kisten fahren ohne jemals davon gehört zu haben dass es solche Gerätschaften gibt.
Ob nun der Unternehmer in der fachlichen Lage ist diese Unterweisung durchzuführen ist wieder ein anderes Thema, Fakt ist aber das kein "Schein" nötig ist.
Den kann höchstens die Location verlangen (die ein oder andere große Messe hier in DE besteht z.B. auf die PAL-Card, das hat aber nach wie vor
nichts mit rechtlichen Vorschriften zu tun.

@ Threadersteller: Es wäre hilfreich zu wissen über welche Größenordnung (sowohl Gästezahl als auch technisches Equipment/Trussing) wir
uns überhaupt unterhalten. Letztendlich ist es aber wie über mir schon gesagt: Solange nichts passiert kräht kein Hahn nach, passiert
was bist du als ausführender Mann sowieso erstmal der Gelackmeierte.
 
@korg dass die Feuerwehr mit Traversen nichts zu tun hat ist klar, ich meinte eigentlich die Sicherheit der Veranstalltung im allgemeinem wie Fluchtwege, Löschmittel, vernünftige Isulierung usw.. Die kann dann schon mal ein Event dicht machen, wenn ihnen etwas sicherheitstechnisch nicht gefällt. Hab ich aber auch nicht deutlich genug geschrieben. ;)

Was die motorisierten Gerätschaften angeht kann ich nur nochmal schreiben, dass die Benutzung von eben solchen die einen
Schein *benötigen* nicht befugten Personen verboten ist. Ist der Schein also möglich aber *nicht benötigt* kann diese auch ein Laie
nach einer Unterweisung bedienen.

Wird das Event nicht wenigstens von einer Fachkraft oder ähnlichem abgenommen, muss der Veranstalter meiner Meinung nach haften, da er die Verantwortung trägt und die Versicherung zahlt dann wohl nicht. Bei einer privaten Veranstaltung muss zwar auch der Veranstalter haften, allerdings trägt hier
soweit ich weiß die Versicherung den Schaden.

Am besten, man besorgt sich eine Fachkraft zur Kontrolle und wenn das nicht möglich ist, muss man mit Unkosten rechnen, wenn doch etwas passieren sollte. Rechtlich verboten ist es aber zumindest Privat nicht.
Bei gewerblichen Veranstaltungen gibt es zwar Sicherheitsnormen, doch wer diesen nachkommt, solange es jemand tut,
ist denke ich egal.
 

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