Der Stand ist meines Wissens folgender:
Alles, was jemand neu schafft, gehört ihm (Urheberschaft). Das ist grundsätzlich so und bedarf keiner besonderen Handlung.
Der Nachweis ist mitunter nicht einfach, wenn sich denn zwei streiten sollten. Generell gilt dabei der Grundsatz: wer nachweisen kann, dass er es zeitlich zuerst geschaffen hat, hat die Nase vorne (da logisch gesehen nur der jüngere vom älteren abgeschaut haben kann und nicht umgekehrt).
So gesehen ist die Veröffentlichung auf einer Plattform wie dieser ein sehr guter Nachweis, da Datum und (behauptete) Urheberschaft (user) markiert sind und glaubhaft belegt werden können. Wenn man Texte o.ä. postet, verschickt etc. ist es natürlich schlau, seinen Namen (ob jetzt user oder realer Name) und Datum darunter zu setzen.
Mit einer Veröffentlichung erhöht man natürlich die Möglichkeit, dass andere Leute die eigenen Sachen kennen lernen und sich von eigenen Ideen bedienen bzw. inspirieren lassen. Das ist grundsätzlich so, wenn man die Schwelle des heimatlichen Herdes verläßt und sich in die Gefilde der Öffentlichkeit begibt (Auftritt, Web-Site, Veröffentlichungen). Ob das dann auch stattfindet bzw. in welchem Ausmaß ist eine Frage, die schwer zu beantworten ist. Momentan fällt es ja auch leicht, sich zu irgendeinem Thema ein paar powerpoints, Haus- oder Facharbeiten oder sonstige Veröffentlichungen und schlauen Gedanken zu besorgen, indem man ein paar Begriffe in google eintippt. Relevant wird es erst, wenn das tatsächlich passiert, man es mitbekommt, der jeweilig inspirierte sich nicht an die Quelle, aus der er sich bedient wendet. Wenn das dann einige Bekanntheit erlangt, kann es auch geldlich um Einiges gehen. Dann wird es interessant und bleibt Richtern vorbehalten, zwischen Plagiat und Inspiration etc. zu unterscheiden. Auch zwischen bekannten Personen und Bands gab es da schon Auseinandersetzungen.
Gerne wird Urheberschaft mit Veröffentlichungsrechten verwechselt. Autor bzw. Urheber bleibt man grundsätzlich (und so dies belegbar ist, sind diese auch "gesichert"). Über die Verwertungsrechte wird geregelt, dass der Urheber/die Urheberin auch in geregelter Weise (Tarife, Verwertungsarten und -reichweite, Eintreiben der Gebühren und Auszahlen der Tantiemen) von den Veröffentlichungen partizipiert. Die bekannteste Verwertungsgesellschaft in Deutschland ist die GEMA. Die sichert diese Verwertungsrechte allerdings nur für ihre Mitglieder und gegen Gebühr.
x-Riff
Übrigens: Gefält mir gut, der song. Vom Text bekomme ich nur vom Hören zu wenig mit. Wenn Du Anregungen bekommen möchtest, dann macht das Posten natürlich dann Sinn, wenn song und Text noch im Entstehen sind. Wie "fertig" sie dazu sein sollen, entscheidest Du selbst. Wenn es beispielsweise überhaupt um die songidee geht, würde ich das auch eher in einer frühen Phase machen, weil es auch meiner Sicht wenig Sinn macht, etwas aufwändig umzusetzen, wenn man noch gar nicht sicher ist, wie gut die Idee überhaupt ist ...