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Arrangements, Urheberrecht und GEMA

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ceber1
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Hallo Musiker-Kollegen,

ich möchte als Pianist etwas nebenher verdienen, möchte aber rechtlich auf der sicheren Seite dazu sein.

Zunächst gilt es die Frage zu klären, ob ich meine Versionen der Stücke öffentlich überhaupt aufführen darf bzw. sie auch bspw. auf YouTube einbinden darf.
Die Vorgehensweise ist bei mir eigentlich meistens so, dass ich mir die Chords von einem Song im Internet heraussuche, ihn anhöre und mir darauf meine Interpretation bzw. mein Arrangement mache. Verfeinert wird das Ganze dann noch nach und nach.
Am Ende des Tages ist es das Ziel, mit diesem (und natürlich weiteren, ähnlich arrangierter Stücke) aufzutreten.

Bei 1:1-Cover wie bspw. das Lied Waterfall von The Piano Guys bzw. Jon Schmidt ist das eindeutig: Zahl Gema und du darfst das spielen.
Wie verhält es sich aber bei den oben angegebenen Arragnements?
Ich habe jetzt unzählige Seiten durch die alle sagen, dass man hierfür theoretisch die Einwilligung des Urhebers einholen müsste.
So weit, so gut.
Aber:
a) Wieviele Arrangements für unterschiedliche Instrumente existieren auf YouTube von bspw. Candle in the wind? Klopften die wirklich alle bei Elton John an der Tür und fragten ob sie ihre Interpretatation öffentlich spielen dürfen?
Ich glaube dann ginge bei ihm (seinem Verlag etc.) die Tür nicht mehr zu. Wo ist also hier meine Wissenslücke?

b) Sollte es wirklich streng nach Gesetz so sein, dass die Tür von Elton John nicht mehr zugeht vor lauter Anfragen, wie kann es dann sein, dass es so viele YouTube-Covers gibt? Ich glaube beim besten Willen nicht, dass alle da bei den Urhebern angeklopft haben.

Die nächste Frage ist, wo zieht man die Grenze zwischen Cover und Bearbeitung?
z.B. Ich spiele River flows in you von Yiruma mir kommt es aber bspw. zu lang vor und ich kürze es ab oder spiele es in einer anderen Tonart.
Der Originaltitel ist dadurch doch garantiert zu erkennen, egal ob ich in 1x oder 2x wiederhole bzw. die Transpose in die nächste Tonart noch spiele oder nicht?

Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Besten Dank und viele Grüße
ceber1
 
Eigenschaft
 
Ein Cover ist eine möglichst exakte Reproduktion hinsichtlich Arrangement, Instrumentierung etc pp.

Alles Andere ist eine Bearbeitung und Bedarf der Genehmigung des Urhebers bzw. demjenigen der die Urheberrechte inne hat.

Und diese Perspektive von wegen "aber auf YouTube..." zu diskutieren ist mir mittlerweile zu müßig.
 
zwischen Cover und Bearbeitung liegt die "Schöpfungstiefe", wieviel hast Du beigetragen auf der kreativen Seite um als eigenes Arrangement zu gelten - Tonart wechseln und Teile weglassen gehört da sicherlich nicht dazu.

Außerdem hat Elton John das Problem sicherlich an seinen Verlag übertragen.
Wir hatten gerade in einem parallelen Thread ähnliches besprochen.

Rechtlich ist das knallhart definiert, was da der Urheber und die "Bearbeiter" damit machen ist ein Zweites.
Im populären Bereich isses tatsächlich so, daß die Urheber lieber abkassieren (GEMA!) als prozessieren. Aber darauf kann man sich nicht grundsätzlich verlassen...
 
Alles klar.
Dann weichen wir von YouTube mal ab und gehen Richtung live. Jetzt hab ich keine Ukulele zu over the rainbow sondern eine Gitarre.
Ist es Bearbeitung oder Cover?
Wenn es dir zu müßig ist, kannst du mir vielleicht dann nen Link zu einer Seite geben in der das Thema behandelt wurde? Ich wurde bislang nicht fündig lese aber gerne nach.

Weiterhin.... Wenn es der Zustimmung bedarf und ich bei Sony bspw anfrage.... Glaubt ihr wirklich das da eine Antwort kommt?

Edit: also ist das ein typischer Fall von Theorie und Praxis wie ich das sehe?
Ich habe heute spaßeshalber bei der Gema Hotline angerufen. Die Dame sagte mir bspw. das eine Kürzung bereits Bearbeitung sei.
Klar will man um Fall von Cover Songs möglichst nah ans Original ran. Und es soll sich ja auch original anhören. Aber wenn man jetzt eine anderwn Basslauf bspw bei Billie Jean reinsetzt und sonst gleich covert, ist es dann cover oder Bearbeitung?

Versteht ihr auf was ich raus möchte.... Gibt es eine Art Anleitung odet Richtlinie die ein paar Grenzen zwischen cover und Bearbeitung aufzeigt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem liegt tatsächlich bei einem 1/12 der GEMA-Ausschüttung.
Wenn der Urheber sagt: das ist ein Cover, kümmert mich nicht - bekommt er 100% der GEMA für seine Verwertung vom Titel.

Wenn er Dir eine Bearbeitung genehmigt, Du diese bei der GEMA angemeldet hast, bekommst Du 1/12 der Ausschüttung 11/12 gehen an den Urheber.

Ist halt alles ziemlich relativ. Mit YT kenne ich mich nicht so aus, wenn ich richtig erinnere, zahlen die irgendwie eine Pauschale an die GEMA??!
 
Genau. Die Dame am Gema Telefon hat gesagt das die mit yt einen Vertrag haben.
Somit... Binde ich auf YT eine Coverversion ein zahle ich keine Gema.
Dazu muss man halt definieren wo die Grenze zwischen Cover, kleine Münze und Bearbeitung ist. Oder es gibt vielleicht Beispiele sodass man mal ein Gefühl dafür bekommen kann.
Wenn ich Perfect von Ed Sheeran aufs Klavier arrangiere... Cover oder Bearbeitung?
Ich hab da echt kein Gefühl dafür.
 
Die Bezeichnung "Schöpfungstiefe" ist mir bis heute noch nie begegnet, wenn man danach sucht findet man Treffer, aber...

Die Schöpfungshöhe bezeichnet die Schwelle bzw. den Grad, den ein Werk erreichen muss, um als eigenständig und schützenswert zu gelten. Dieser Aspekt hat aber gar nichts mit dem Vorhaben des TEs zu tun, denn nichts von dem was er bisher beschrieben hat (kürzen, transponieren etc.) erfüllt auch nur annähernd die Anforderungen.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Das Thema YouTube, wenn man es so nennen möchte, wurde hier in unzähligen Threads wieder und wieder angesprochen und durchgekaut.

Bei einem Song, dessen Instrumentierung aus genau einem einzigen Instrument besteht, wie in deinem Beispiel, und dieses Instrument durch ein anderes Instrument, und dann auch noch ein sehr gleichartiges, wie in deinem Beispiel, ersetzt wird, wird es sich um eine Cover-Version handeln. Eine Bearbeitung betreffs der Instrumentierung liegt bspw. vor, wenn man Highway to Hell nicht von einer Band spielen lassen würde, sondern durch eine Drummachine mit elektronischen Sounds und Synthesizern anstatt der Gitarren.
 
Gibt es hierfür Beispiele bzw. Belege auf die du deine Aussage stützt? Mich würde es ja freuen wenn es so wäre. Aber wenn ich einen Song arrangiere... Was ist es dann? Beispiele hab ich ja oben genannt.
Bzw ich bringe noch ein Beispiel.
You'll be in my heart von Phil Colins.
Ich arrangiere es für Klavier. Cover oder Bearbeitung?
 
Ja, in der Realität ist es letztlich oft eine Frage von Theorie und Praxis.

Und nein, wenn Du bei Sony oder auch deutlich kleineren Vertretern anklopfst, wirst Du keine Antwort bekommen, was einer Absage gleichkommt.
 
Also sprich wo kein Kläger da kein Richter und solange die Urheber ihre Tantiemen bekommen passt das schon? Also für die Praxis.
Wie gesagt ich will ja das Ganze als Cover laufen lassen.
Das Highway to hell Beispiel gefällt mir schon recht gut.
Aber das Youll be in my heart Beispiel kommt fa ja schon ran. Deshalb...so verstehe ich das... Ist das eine Grauzone die noch nicht bearbeitet wurde und in der Praxis ja ganz gut geregelt ist, richtig?
 
Welche meiner Aussagen ist gemeint?

Und was arrangierst Du?

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mit meinem ersten Post in diesem Thread deutlich wurde, dass das was Du beschrieben hast (ein Stück kürzen, Tonart ändern, Instrumente hinzufügen/weglassen, anderer Basslauf, Ablauf ändern) eine Bearbeitung darstellt, die einer Genehmigung bedarf.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Du möchtest jetzt am liebsten lesen, dass alles OK ist was Du vorhast und Du dich um nichts kümmern musst, richtig? :D

Ich würde dir empfehlen dich an einen Anwalt für Medienrecht zu wenden. :)
 
Wenn ich wie oben beschrieben chords aus dem Internet ziehe, das Stück anhöre und daraus mein Arrangement für Klavier mache. Das meine ich. Wenn es Cover ist ist es kein Problem. Das ist aber dann das Thema mit der Schöpfungshöhe wo du ja geschrieben hast da werde ich mit kürzen transponieren und co nicht hoch genug kommen das es Bearbeitung ist - oder habe ich das falsch verstanden?
Und die Frage ob die Schöpfungshöhe hoch genug ist wenn ich nach oben genannter Vorgehensweise vorgehe ist noch nicht geklärt. Einerseits könnte es Bearbeitung sein andererseits hatten wir ja das Thema vonv Theorie und Praxis.
 
Wenn Du ein Stück eins zu eins nachspielst (auch wenn es mit einer anderen Instrumentierung geschieht) ist dies ein Cover.
Selbst wenn Du es umarrangierst bleibt es ein Cover, denn Du nutzt die Idee eines Anderen um eine eigene Interpretation zu machen.
Dafür gibt es viele Beispiele - wie wäre es mit "With a little help from my friends" in der Fassung von Joe Cocker - auch nach dieser Bearbeitung bzw. Interpretation liegen die Rechte bei den Beatles (bzw. bei demjenigen der sie gerade besitzt). Dies ist übrigens nicht zu verwechseln mit der Urheberschaft. Die ist nicht veräußerbar. Der Songschreiber (Autor) bleibt immer der Urheber, er kann aber die Vermarktung bzw die Nutzungsrechte veräußern oder abgeben.

Wenn Du Arrangements und Ideen von anderen herraushörst und diese nutzt um eigene Songs zu erschaffen, so ist dies legitim. Dies wird weltweit von vielen so gemacht (deswegen klingen nach einem Hit plötzlich viele Neuerscheinungen ähnlich). Man lässt sich also von anderen Inspirieren zu einem eigenen Werk. Die Kunst liegt nun darin, das man eben am Ende nicht wie das Original klingt, sondern etwas eigenes erschafft hat. Man also das herrausgehörte in seinen eigenen musikalischen Kontext überträgt und weiterverarbeitet. Wenn man zu nah am Original ist, kommen (zumindest bei kommerziellen Erfolg) mit Sicherheit die Klagen wegen Urheberrechtsverletzung (siehe auch z.B. "Stairway to heaven).

Also Songs nachspielen (egal in welcher Instrumentierung) sind Covers und entsprechend zu vergüten. Bei Konzerten kennt man ja die unsägliche GEMA Gebühren bzw. Auskunftsbögen.
Wenn man ein Cover (sozusagen als Hommage an den Künstler) auf CD brennen will braucht man eine Freigabe (letzter Stand meines Wissens :D) die auch mit Kosten verbunden sein kann.
Wenn man etwas am Arrangement und/oder am Text ändern will braucht man die Genehmigung des Autors.

Wenn man einen Song als Inspirationsquelle für eigene Songs nimmt, so sollte man tunlichst darauf achten nicht zu nah am Original zu sein - das kann teuer werden.

Ansonsten gilt wohl auch hier: Wo kein Kläger da kein Richter.

Übrigens, das Nachspielen von Songs dient ja nicht nur als Inspirationsquelle sondern ist für wahrscheinlich 90% aller Instrumentalisten (Klassiker mal rausgelassen :D) die Grundlage zur Erlernung ihres Instrumentes.

Gruß
 
Hmm... Ok.
Aber eins verstehe ich jetzt nicht: Einerseits schreibst du das es Cover ist wenn ich vorgehe wie oben beschrieben sprich es für mich arrangiere. Andererseits sagst du das Arrangement zu ändern bedarf einer Zustimmung. Wenn ich jetzt das Lied für Klavier arrangiere.... Was ist das dann? Bleiben wir beim Beispiel mit You'll be in my heart. Wie ist es in dem konkreten Fall?

Und eine neue Frage: Was hat es mit dem zu nah am Original sein auf sich? Ich möchte ja covern und so wie ich das verstanden habe wenn ich eine CD machen will mit den Coversongs von mir.... Wie komm ich dann an eine Erlaubnis? Es gibt ja zahlreiche Coverbands die Aufnahmen haben. Haben die alle eine Genehmigung vom Rechteinhaber?
 
Lass dich doch mal von der GEMA beraten.
Anrufen und Fragen.

Gruß
 
Für die ist alles Bearbeitung. Kürzung ist bspw. Bearbeitung, was in dem Thread ja aber anders teilweise anders gesehen wird.
 
Wenn ich wie oben beschrieben chords aus dem Internet ziehe, das Stück anhöre und daraus mein Arrangement für Klavier mache. Das meine ich. Wenn es Cover ist ist es kein Problem.

Das ist aber kein Cover mehr.



Das ist aber dann das Thema mit der Schöpfungshöhe wo du ja geschrieben hast da werde ich mit kürzen transponieren und co nicht hoch genug kommen das es Bearbeitung ist - oder habe ich das falsch verstanden?

Ja, das hast Du falsch verstanden.

Nochmal: Alles was Du beschreibst was Du vorhast zu tun, fällt unter Bearbeitung und bedarf einer Genehmigung, falls das Ergebnis veröffentlicht werden soll.

Das mit der Schöpfungshöhe bezieht darauf etwas zu erschaffen, was als EIGENSTÄNDIGES Werk gilt.

Bspw. Simon & Garfunkels Scarborough Fair

- einfach nachgespielt ist es ein Cover (ganz klar)

- wenn man davon eine Instrumental-Version hat und einfach nur eine Kickdrum im 4/4-Takt drunterklatscht, dann ist das schon eine Bearbeitung (ganz klar)

- wenn man davon eine Instrumental-Version hat, ein Sample herausschneidet, dieses wiederum zerteilt und in abgeänderter Reihenfolge die einzelnen Schnipsel zu einer neuen Melodie zusammensetzt, den Klang noch mit Filtern etc pp bearbeitet/verändert und das Ganze noch in einen Kontext aus eigenen Drums, Bass, Effekten usw. setzt und daraus einen EDM- oder HipHop-Track bastelt und am Ende vielleicht nur noch jemand, der bei der Produktion dabei war und mit ganz spitzen Ohren heraushört was Grundlage des Samples war, dann kann man davon ausgehen, dass eine notwendige Schöpfungshöhe erreicht wurde (und hier würden ggf Gerichte ins Spiel kommen, falls das von Urhebern, Rechteverwaltern etc angezweifelt wird)



Und die Frage ob die Schöpfungshöhe hoch genug ist wenn ich nach oben genannter Vorgehensweise vorgehe ist noch nicht geklärt. Einerseits könnte es Bearbeitung sein andererseits hatten wir ja das Thema vonv Theorie und Praxis.

Doch, das ist im Grunde schon geklärt. das Problem scheint mir eher zu sein, dass Du (wie viele Andere vor dir) das nicht wahr haben willst und deswegen immer wieder versuchst. da eine Lücke zu sehen. Und das "Thema" von wegen Theorie und Praxis ist dahingehend schwachsinnig, weil es für jeden Bereich des Lebens gilt. Man kann auch Kaugummis klauen oder Massenmord begehen, nur weil Andere das auch machen, ist es nicht erlaubt und es kommt immer darauf an, ob man erwischt wird oder nicht.



Wenn Du ein Stück eins zu eins nachspielst (auch wenn es mit einer anderen Instrumentierung geschieht) ist dies ein Cover.

Nein. Siehe den Hinweis bzgl. einer elektronischen Version eines akutsischen Stückes. Wenn Du Nachweise hast, dass dem nicht so ist, dann bitte her damit.



Selbst wenn Du es umarrangierst bleibt es ein Cover, denn Du nutzt die Idee eines Anderen um eine eigene Interpretation zu machen.

Nein.



Dafür gibt es viele Beispiele - wie wäre es mit "With a little help from my friends" in der Fassung von Joe Cocker - auch nach dieser Bearbeitung bzw. Interpretation liegen die Rechte bei den Beatles (bzw. bei demjenigen der sie gerade besitzt).

Natürlich liegen die Rechte weiterhin bei den Künstlern, die das zugrundeliegende Stück erschaffen haben oder ihren rechtlichen Vertretern, an diese sie ggf. auch das urheberrecht abgetreten haben. Du gebrauchst ja selbst das Wort "Bearbeitung".



Dies ist übrigens nicht zu verwechseln mit der Urheberschaft. Die ist nicht veräußerbar. Der Songschreiber (Autor) bleibt immer der Urheber, er kann aber die Vermarktung bzw die Nutzungsrechte veräußern oder abgeben.

Auch das ist nicht zutreffend. Was Du beschreibst gilt bspw. für ursprünglich in Deutschland angemeldete Werke, international gesehen gibt es abweichende Regelungen.



Wenn Du Arrangements und Ideen von anderen herraushörst und diese nutzt um eigene Songs zu erschaffen, so ist dies legitim. Dies wird weltweit von vielen so gemacht (deswegen klingen nach einem Hit plötzlich viele Neuerscheinungen ähnlich).

Nein.
Was nicht geschützt ist, sind Tonfolgen und Akkorde.



Also Songs nachspielen (egal in welcher Instrumentierung) sind Covers und entsprechend zu vergüten. Bei Konzerten kennt man ja die unsägliche GEMA Gebühren bzw. Auskunftsbögen.
Wenn man ein Cover (sozusagen als Hommage an den Künstler) auf CD brennen will braucht man eine Freigabe (letzter Stand meines Wissens :D) die auch mit Kosten verbunden sein kann.

Nein.



Wenn man etwas am Arrangement und/oder am Text ändern will braucht man die Genehmigung des Autors.

Selbst wenn Du es umarrangierst bleibt es ein Cover,

Du merkst, wie Du dir selbst widersprichst, oder?



Übrigens, das Nachspielen von Songs dient ja nicht nur als Inspirationsquelle sondern ist für wahrscheinlich 90% aller Instrumentalisten (Klassiker mal rausgelassen :D) die Grundlage zur Erlernung ihres Instrumentes.

Und? Irgendwelche Übungen im Hinterzimmerchen der eigenen Bude haben rein gar nichts mit einer Veröffentlichung zu tun.



Für die ist alles Bearbeitung. Kürzung ist bspw. Bearbeitung

Ganz einfach weil es so ist...



Ich werde mich jetzt wahrscheinlich nicht weiter im Thread äußern. Im Grunde steht alles in Post #2. Wer das in 2019 immer noch nicht wahrhaben möchte, der soll einfach machen, mich betrifft es ja nicht.
 
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Ich bleibe dabei - wenn ich ein Stück nachspiele ist es ein Cover.
Wenn ich ein Gitarrenstück auf Keyboard "umbaue" - also die Originalakkorde auf dem Key spiele, dann ist es immer noch die Idee eines anderen. Für mich also ein Cover.

Für den Bundesgerichtshof ist die Bearbeitung und Neueinspielung eines Originalwerkes eine Coverversion.
Die Musikindustrie im allgemeinen, bezeichnet als Coverversion die erneute Produktion und Veröffentlichung eines bereits veröffentlichten Musikstücks.
Wobei Veröffentlichung wohl schon die Aufführung ist. Aber da bin ich überfragt.

Bei einer Coverversion handelt es sich aber in der Regel nicht um eine Bearbeitung, sondern nur um eine Verwertung.

Beim Thema Bearbeitung geht es dann aber schon los - was ist eine Bearbeitung, die die Pflicht zur Einverständnisserklärung des Autors bedarf?
Einen Text ändern (auch Übersetzen) ist schon eine Bearbeitung, klar - aber eine andere Instrumentierung?
Bei einer eigenen schöpferischen Leistung am Werk liegt eine Bearbeitung vor. Wird diese nun veröffentlicht bestehen Vergütungsansprüche des Urhebers.
Es ist und bleibt schwierig und ganze Generationen von Gerichten bzw. Richtern hat sich damit schon beschäftigt.

Ich gehe da auf Nummer Sicher - wenn ich ein Stück auf der Bühne "Nachspiele" dann geht das über die GEMA-Anmeldung der Veranstaltung.
Wenn ich es ändern und auf CD bringen wollte, dann würde ich den Autor kontaktieren (sofern ich überhaupt einen Kontakt bekomme - das ist wohl der schwierigste Teil)


Gruß
 
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Was ich beim weiteren Durchforsten des Internets gefunden habe heißt auf gut Deutsch, jeder machts und keiner weiß so wirklich wie wo was.

Ich finde nur interessant, wie jeder immer Bammel vor Abmahnanwälten hat, überall ist Urheberrecht ein Thema und am Ende des Tages gibt es im Internet tausende Cover / Bearbeitungen von einem einzigen geschützten Lied. Und ich glaube nicht das mehr als eine handvoll ein Bearbeitungsrecht hat.
Weiterhin @gesch entbindet das Zahlen der GEMA soweit ich das verstanden habe nicht von der Pflicht der Einholung für eine Bearbeitung, sofern es eine ist.
Das ist auch der Grund warum ich so lange nach gebohrt habe, das Ergebnis hast du Signalschwarz mir schon genannt: Geh zu einem Medienanwalt und lass dich beraten.
So wie ich das sehe ist das Thema ja aber eh bald durch, dann haften die Plattformbetreiber für das Urheberrechtsthema oder das Video wird gar nicht mehr erst hochgeladen (heutige Abstimmung im EU-Parlament).
 

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