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ceber1
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Hallo Musiker-Kollegen,
ich möchte als Pianist etwas nebenher verdienen, möchte aber rechtlich auf der sicheren Seite dazu sein.
Zunächst gilt es die Frage zu klären, ob ich meine Versionen der Stücke öffentlich überhaupt aufführen darf bzw. sie auch bspw. auf YouTube einbinden darf.
Die Vorgehensweise ist bei mir eigentlich meistens so, dass ich mir die Chords von einem Song im Internet heraussuche, ihn anhöre und mir darauf meine Interpretation bzw. mein Arrangement mache. Verfeinert wird das Ganze dann noch nach und nach.
Am Ende des Tages ist es das Ziel, mit diesem (und natürlich weiteren, ähnlich arrangierter Stücke) aufzutreten.
Bei 1:1-Cover wie bspw. das Lied Waterfall von The Piano Guys bzw. Jon Schmidt ist das eindeutig: Zahl Gema und du darfst das spielen.
Wie verhält es sich aber bei den oben angegebenen Arragnements?
Ich habe jetzt unzählige Seiten durch die alle sagen, dass man hierfür theoretisch die Einwilligung des Urhebers einholen müsste.
So weit, so gut.
Aber:
a) Wieviele Arrangements für unterschiedliche Instrumente existieren auf YouTube von bspw. Candle in the wind? Klopften die wirklich alle bei Elton John an der Tür und fragten ob sie ihre Interpretatation öffentlich spielen dürfen?
Ich glaube dann ginge bei ihm (seinem Verlag etc.) die Tür nicht mehr zu. Wo ist also hier meine Wissenslücke?
b) Sollte es wirklich streng nach Gesetz so sein, dass die Tür von Elton John nicht mehr zugeht vor lauter Anfragen, wie kann es dann sein, dass es so viele YouTube-Covers gibt? Ich glaube beim besten Willen nicht, dass alle da bei den Urhebern angeklopft haben.
Die nächste Frage ist, wo zieht man die Grenze zwischen Cover und Bearbeitung?
z.B. Ich spiele River flows in you von Yiruma mir kommt es aber bspw. zu lang vor und ich kürze es ab oder spiele es in einer anderen Tonart.
Der Originaltitel ist dadurch doch garantiert zu erkennen, egal ob ich in 1x oder 2x wiederhole bzw. die Transpose in die nächste Tonart noch spiele oder nicht?
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Besten Dank und viele Grüße
ceber1
ich möchte als Pianist etwas nebenher verdienen, möchte aber rechtlich auf der sicheren Seite dazu sein.
Zunächst gilt es die Frage zu klären, ob ich meine Versionen der Stücke öffentlich überhaupt aufführen darf bzw. sie auch bspw. auf YouTube einbinden darf.
Die Vorgehensweise ist bei mir eigentlich meistens so, dass ich mir die Chords von einem Song im Internet heraussuche, ihn anhöre und mir darauf meine Interpretation bzw. mein Arrangement mache. Verfeinert wird das Ganze dann noch nach und nach.
Am Ende des Tages ist es das Ziel, mit diesem (und natürlich weiteren, ähnlich arrangierter Stücke) aufzutreten.
Bei 1:1-Cover wie bspw. das Lied Waterfall von The Piano Guys bzw. Jon Schmidt ist das eindeutig: Zahl Gema und du darfst das spielen.
Wie verhält es sich aber bei den oben angegebenen Arragnements?
Ich habe jetzt unzählige Seiten durch die alle sagen, dass man hierfür theoretisch die Einwilligung des Urhebers einholen müsste.
So weit, so gut.
Aber:
a) Wieviele Arrangements für unterschiedliche Instrumente existieren auf YouTube von bspw. Candle in the wind? Klopften die wirklich alle bei Elton John an der Tür und fragten ob sie ihre Interpretatation öffentlich spielen dürfen?
Ich glaube dann ginge bei ihm (seinem Verlag etc.) die Tür nicht mehr zu. Wo ist also hier meine Wissenslücke?
b) Sollte es wirklich streng nach Gesetz so sein, dass die Tür von Elton John nicht mehr zugeht vor lauter Anfragen, wie kann es dann sein, dass es so viele YouTube-Covers gibt? Ich glaube beim besten Willen nicht, dass alle da bei den Urhebern angeklopft haben.
Die nächste Frage ist, wo zieht man die Grenze zwischen Cover und Bearbeitung?
z.B. Ich spiele River flows in you von Yiruma mir kommt es aber bspw. zu lang vor und ich kürze es ab oder spiele es in einer anderen Tonart.
Der Originaltitel ist dadurch doch garantiert zu erkennen, egal ob ich in 1x oder 2x wiederhole bzw. die Transpose in die nächste Tonart noch spiele oder nicht?
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
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