herrtill
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Hallo zusammen,
auf die Gefahr hin, das meine Frage schon einmal gestellt worden ist, ich es aber nicht finden konnte, wende ich mich nun an die Community hier.
Die Ausgangssituation ist folgende:
Wir spielen mit unserem Musikverein viel Unterhaltungsmusik, aber auch auch konzertant. Aus unserer Gemeine (sind ein Dorfverein) kam nun der Wunsch uns auch auf Spotify und Co zu finden.
Also habe ich recherchiert.
Nach vielen Telefonaten, hat sich für uns herausgestellt, dass wir mit der GEMA nicht in Kontakt treten müssen, sondern das die Plattformen für uns tun (also Spotify und co.). Es geht letztendlich also nur darum, ob wir mit den Versionen, die wir aufnehmen Geld verdienen können (auch wenn dies nicht unser primäres Ziel ist).
Solange sich unsere Aufnahmen also um Cover Versionen handelt sind wir rechtlich im Rahmen (solange die Versionen bei der GEMA gemeldet und unter der korrekten Nennung der Copyright-Inhaber)
Nun arrangieren wir ja nicht selbst und kaufen die Musik bei den gängigen Verlagen direkt ein (z.B. Rundel).
Die gängigen Blasmusik Werke, die von den Verlagen verlegt werden, also sie die Bild- und Bearbeitungsrechte haben, sind damit relativ einfach abgedeckt und Rücksprache ist aufgrund der Größe der Verlage auch recht einfach möglich.
Nun stellt sich mir allerdings die Frage wie es mit den größeren Werken aussieht. Wir spielen viel Unterhaltung und damit kommen wir relativ schnell in Kontakt mit Sony und co. Zwar beziehen wir hier die Noten auch über z.B. Rundel, allerdings haben diese nur die Druckrechte erhalten. Auch finde ich bei der GEMA meist keinen Eintrag der Bearbeitung. Wie müsste ich also hierbei korrekt vorgehen? Führt da ein Weg an den großen Verlagen und Rechteinhabern vorbei? Oder kann ich davon ausgehen, dass wenn das Arrangement abgedruckt werden darf, wir das auch so aufnehmen dürften? (Falls ein Beispiel benötigt wird: Cinderella's Dance für Blasorchester bei rundel.de) Letztendlich steht das Copyright darunter und der Hinweis, dass der Abdruck genehmigt wurde.
Ich hoffe diese Frage ist nicht zu spezifisch
Viele Grüße
auf die Gefahr hin, das meine Frage schon einmal gestellt worden ist, ich es aber nicht finden konnte, wende ich mich nun an die Community hier.
Die Ausgangssituation ist folgende:
Wir spielen mit unserem Musikverein viel Unterhaltungsmusik, aber auch auch konzertant. Aus unserer Gemeine (sind ein Dorfverein) kam nun der Wunsch uns auch auf Spotify und Co zu finden.
Also habe ich recherchiert.
Nach vielen Telefonaten, hat sich für uns herausgestellt, dass wir mit der GEMA nicht in Kontakt treten müssen, sondern das die Plattformen für uns tun (also Spotify und co.). Es geht letztendlich also nur darum, ob wir mit den Versionen, die wir aufnehmen Geld verdienen können (auch wenn dies nicht unser primäres Ziel ist).
Solange sich unsere Aufnahmen also um Cover Versionen handelt sind wir rechtlich im Rahmen (solange die Versionen bei der GEMA gemeldet und unter der korrekten Nennung der Copyright-Inhaber)
Nun arrangieren wir ja nicht selbst und kaufen die Musik bei den gängigen Verlagen direkt ein (z.B. Rundel).
Die gängigen Blasmusik Werke, die von den Verlagen verlegt werden, also sie die Bild- und Bearbeitungsrechte haben, sind damit relativ einfach abgedeckt und Rücksprache ist aufgrund der Größe der Verlage auch recht einfach möglich.
Nun stellt sich mir allerdings die Frage wie es mit den größeren Werken aussieht. Wir spielen viel Unterhaltung und damit kommen wir relativ schnell in Kontakt mit Sony und co. Zwar beziehen wir hier die Noten auch über z.B. Rundel, allerdings haben diese nur die Druckrechte erhalten. Auch finde ich bei der GEMA meist keinen Eintrag der Bearbeitung. Wie müsste ich also hierbei korrekt vorgehen? Führt da ein Weg an den großen Verlagen und Rechteinhabern vorbei? Oder kann ich davon ausgehen, dass wenn das Arrangement abgedruckt werden darf, wir das auch so aufnehmen dürften? (Falls ein Beispiel benötigt wird: Cinderella's Dance für Blasorchester bei rundel.de) Letztendlich steht das Copyright darunter und der Hinweis, dass der Abdruck genehmigt wurde.
Ich hoffe diese Frage ist nicht zu spezifisch
Viele Grüße