Antischnäppchen Rackmixer

Nein, muss man natürlich nicht. Aber man kann's ja mal probieren, ob jemand dieses Angebot annimmt, weil er/sie es sofort haben will. Das Teil hat eine Lieferzeit von 4 bis 5 Wochen, und darauf weist der Verkäufer auch ausdrücklich hin. Der Preis beinhaltet den Aufschlag für "keine Wartezeit".....
Und "neu" kann es durchaus sein, einmal ausgepackt heißt ja nicht gleich "gebraucht".
Also - wo ist das Problem?
 
Der Preis beinhaltet den Aufschlag für "keine Wartezeit".....
200,- über UVP. Damit liegt Gewinnerzielungsabsicht vor und es ist steuerwürdig. Außerdem dürfte der "Händler" ist UST gezogen haben, das Teil abschreiben und so noch einen Steuergewinn einstreichen, weil der Käufer die UST nicht bekommt, ohne eine VK-Rechnung. Wer das kauft, hat einen an der Murmel!

Die aktuelle Lieferzeit ist übrigens noch 2-3 Wochen, wenn man etwas sucht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
ich finde es an sich auch als unverfroren, so ein Angebot zu machen. aber da gibt es einige ähnlich gelagerte Angebote in derlei Online-Flohmärkten. z.B wenn einer ein Teil, das schon länger im Gebrauch war, deutlich über den damaligen Einkaufspreis angeboten wird, weil die aktuellen Neupreise so stark gestiegen sind. Finde ich auch nicht richtig. Aber es besteht kein Verbot für Wucherangebote auf diesem Sektor. Aber niemand muss das Angebot auch annehmen und den überhöhten Preis bezahlen. Noch dazu dass ja bei Privatverkauf die Gewährleistung erloschen, soweit ich weiß und wenn es wirklich eine Privat Person ist, dann kann man auch einen Vorsteuerabzug vergessen. Und, was auch nicht unwichtig ist, Beschädigungen am Gerät (was heißt schon "wie neu") oder im Gerät sind dann auch dinge auf die man sitzen bleiben kann. Ob der Verkäufer das Finanztricksereien macht oder nicht, wäre mir egal, das ist eh etwas, um das sich das Finanzamt kümmern wird. Zumal der anscheinend Geräte im größeren Stil verkauft. Das fällt dann irgendwann ohnehin auf.

Ich kaufe grundsätzlich nichts gebraucht dass man mehr oder weniger um den selben Preis auch neu haben könnte. Da ist mir das Sicherheitsnetz beim Kauf vom Händler um einiges lieber.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
bißchen unverschämt würde ich sagen. Ein Yamaha DM 3 mit Dante ® hat auch Lieferzeit, aber damit noch Geschäfte zu machen, nur weil man ein Ohringer Wing trotz Lieferzeit bekommen hat...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Nein, muss man natürlich nicht. Aber man kann's ja mal probieren...
...Und "neu" kann es durchaus sein, einmal ausgepackt heißt ja nicht gleich "gebraucht".
Also - wo ist das Problem?
Klar kann man alles "probieren", wenn man jemanden findet, bei dem der Geldbeutel und die "Gier" gemeinsam groß genug sind 😄😏. Aber die "Behauptung -> Neu" ist halt garnicht überprüfbar/beweisbar... Vermutlich hat der Verkäufer nicht durch bloßes Auspacken und konzentriertes Angucken erkannt, dass ihm der Mixer doch nicht gefällt und er sein altes Setup doch behalten will, sondern eher durch "Rumprobieren bis zum Nichtgefallen", wenn es überhaupt so ist! Wenn ich nen Fehlkauf mache, dann muss ich mich mit nem Abschlag zufrieden geben, der hoffentlich dann möglichst klein ist, aber meine eigene Schuld (zumal man bei vielen Händlern ja eh Rückgaberecht hat, auch NACH DEM AUSPACKEN). Da dann 200.- AUFSCHLAG zu probieren, mag möglich sein, aber "anständig" finde ich das nicht... aber wiegesagt, wenn er jemanden findet für den Preis... soll er machen... ich bin einfach anders gestrickt und würde mich für sowas schämen 😳. Immerhin wendet er ja auch noch die Privatverkaufsregeln "keine Rücknahme, keine Garantie" explizit an. Und tatsächlich hat ein "Privatverkauf" mit Gewinn schon ein "Gschmäckle" aus Finanzamt-Sicht... da muss er schon aufpassen.... Egal, mir war's nur bei meiner eigenen Suche nach so einem Mixer in's Auge gesprungen und musste aus meiner Sicht (überschaubare Gier und Geldbeutel nur für realistische Sachen offen) einfach Lachen 🤣...
Er verkauft übrigens auch mehrere neue ungetragene Schuhe recht hochpreisig 😁. Hat er die auch nur ausgepackt, angeschaut und dann hat ihm der Geruch nicht gefallen? 😷
Übrigens... gerade eben gefunden... Geht doch!
https://www.musicstore.de/de_DE/EUR...dium=cpc&ProgramUUID=XczAqJarDqMAAAFoe3KP7Dyd
 
Zuletzt bearbeitet:
musste aus meiner Sicht (überschaubare Gier und Geldbeutel nur für realistische Sachen offen) einfach Lachen 🤣...
Genau die richtige Reaktion!
Falls das bei meinem ersten Post nicht deutlich genug rüberkam: Ich unterstütze diesen Verkäufer in seinem Tun nicht im Geringsten, finde dieses Angebot moralisch fragwürdig und eher lächerlich.
Allerdings ist es eben einfach so, dass Menschen immer wieder auf solche Angebote reinfallen, weil sie sich nicht informieren wollen oder können, und denen ist nach meiner persönlichen (und daher begrenzten) Erfahrung auch nicht wirklich zu helfen. Für sittenwidrigen "Wucher" liegt die Latte sehr hoch, da sind wir im vorliegenden Fall deutlich entfernt davon.
Also haben wir unterm Strich ein überteuertes Angebot, das man nicht annehmen muss. Hoffentlich erkennen die potenziellen Interessenten das auch - zurück bleibt im Idealfall ein Verkäufer, der's halt "probiert" hat und gescheitert ist.
Wenn ich nen Fehlkauf mache, dann muss ich mich mit nem Abschlag zufrieden geben
So allgemein gesagt stimmt das meiner Meinung nach nicht. Hier beim "WING", das neu erhältlich ist, mag das zutreffen.
Es passt aber nicht mehr, wenn es um Artikel geht, die eben nicht (mehr) ohne weiteres erhältlich sind oder deren Preis "durch die Decke gegangen" ist. Der Preis wird durch Angebot und Nachfrage geregelt (so das allgemeine Verständnis), und da werden dann Preise für gebrauchte Sachen aufgerufen, die den ehemaligen Neupreis weit übersteigen, der legendäre "originale Tube Screamer" beispielsweise. Oder man hat etwas zum Schnäppchenpreis ergattert - warum sollte man da einen Abschlag vornehmen?
Übrigens... gerade eben gefunden... Geht doch!
... bis "voraussichtlich 31.01.2025" sind's auch 4 Wochen, so wie bei den anderen Online-Händlern ;)
Neu" ist halt garnicht überprüfbar/beweisbar...
Absolut richtig! Wer da Zweifel hat, muss beim Händler kaufen und auf Originalverpackung bestehen.
liegt Gewinnerzielungsabsicht vor und es ist steuerwürdig
Das ist ggf. ein Problem des Verkäufers, denn nur ihm würde das Finanzamt (zu Recht) auf die Finger klopfen. Für den Käufer ist es irrelevant (der ärgert sich ggf. über den überhöhten Preis)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
... bis "voraussichtlich 31.01.2025" sind's auch 4 Wochen, so wie bei den anderen Online-Händlern ;)
Witzig, als ich die Seite verlinkt hatte stand da noch "Lieferzeit 1-3 Tage" 😁. Haben sie jetzt geändert vor Kurzem... also kochen auch nur mit Wasser... aber der Preis ist gut, da würde ich ggf. dann doch warten... Der Kleinanzeigen-Verkäufer will ja auch noch glaube ich 24.- € Versandkosten on Top!
 
denn nur ihm würde das Finanzamt (zu Recht) auf die Finger klopfen
... wenn es die Möglichkeit hat, das zu tun, was nicht der Fall ist, weil die Person in den Kleinanzeigen meistens nicht vollnamentlich auftritt und die Plattform inzwischen in den NL zu sitzen scheint, wo das deutsche FA so ohne Weiteres keinen Zugriff hat. D.h. es reicht, wenn man 10 Sachen auf KA vertickt und dann abtaucht. Einschränkenderweise muss man aber sagen, dass er anbietet, die Rechnung mitzugeben, wodurch er sich diesbezüglich leicht angreifbar machen würde. Daher scheint mir da keine Betrugsabsicht vorzuliegen. Eher Naivität.

Der Trick ist ja eigentlich der, einen weitgehend privat nutzbaren Artikel zu kaufen, Vorsteuer zu ziehen und ihn abzuschreiben, allerdings direkt privat weiterzuverticken. Mit PCs wird das derzeit massiv gemacht, wie man lesen kann:

Die finden unter Gamern reißenden Absatz.

Allerdings muss man auch hier feststellen, dass man die Gewinne daraus nicht versteuern muss, wenn man das privat macht. Nur wer sein Gerät absetzt und ins Betriebsvermögen überführt, muss es auch formgerecht wieder ausbuchen. Das scheinen einige aber nicht zu machen:

Diese UST-Tricks sind mithin der Grund, warum es demnächst verpflichtende e-Rechnungen und Meldungen solcher Rechnungen gibt:
Beitrag im Thema 'Neue E-Rechnung: als Freiberufler/Solo-Selbstständiger noch Zeit? Was, wenn Rechnung an Firma?'
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben