American DJ Micro Royal Galaxian Laser

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Ein neuer kleiner Laser für Parties und kleine Discotheken ist der American DJ Micro Royal Galaxian



Wäre schön, wenn wir dazu einen Erfahrungsbericht bekommen könnten
 
Eigenschaft
 
Hi,

ich möchte nicht die Begeisterung über den kleinen und auch günstigen Laser trüben. Aber ich habe mir unter dem angegeben Link die Beschreibung durchgelesen und zwei Dinge fallen mir auf:
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1. Die Leistung
- Roter Laser: 80mW (650nm)
- Blauer Laser: 60mW (450nm)

2. Die Anmerkung
Wichtig: Dieser Lasereffekt ist für DJs und privaten Gebrauch geeignet, er eignet sich nicht für den kommerziellen Betrieb
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Für mich passt das überhaupt nicht zusammen. Die angebenen Laser-Leistungen bedeuten es sind Laser der Klasse 3B. Diese Laser können einen erheblichen Schaden im menschlichen Auge anrichten (unbedenklich ist alles < 1mW). Der Hinweis auf die Einhaltung der FDA Vorschriften (USA) reicht m. E. nicht aus, allein wer kennt diese schon (als ehemaliger LSB kenne ich sie auch nicht). Hier müsste also erklärt sein welche Sicherheitsmechanismen erfgriffen wurden um Augenschäden zu vermeiden. Laser in Händen von nicht Fachkundigen sind immer eine Gefahr. In Europa bzw. Deutschland gilt m. W. immer noch die DIN EN 60825 - x und in Bezug auf die Unfallverhütung die BGV B2. Sollte es für diesen Laser eine allgemeine Betriebserlaubnis, z.B vom TÜV, für jedermann geben, so wäre diese m.E. mit anzugeben. Ohne weitere Details zum Thema Lasersicherheit halte ich diesen Laser für nicht unbedenklich, was die Beschreibung aber suggeriert.

Gruss Helmut
 
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Ohne weitere Details zum Thema Lasersicherheit halte ich diesen Laser für nicht unbedenklich, was die Beschreibung aber suggeriert.
Ich weiß nicht, ob zu dem Zeitpunkt an dem du deinen Beitrag geschrieben hast auch schon folgendes auf der Produktseite von thomann stand, aber ich finde das an sich sehr vorbildlich:

thomann schrieb:
Achtung: Dieses Gerät beinhaltet einen Laser ab der Klasse 3R (entsprechend der Klassifizierung nach DIN EN 60825-1:2007)

Bitte beachten Sie unbedingt unsere Hinweise zum Laserschutz im ";Smart Navigator"; im unteren Bereich dieser Seite, bevor Sie den Artikel in den Warenkorb legen!

Zwar stimmt beim Vergleich der Leistungen des Geräts mit denen für die Laserklassen in der PDF die Einstufung "3R" nicht (es müsste "3B" sein), aber ansonsten findet man solche umfangreichen Hinweise selten.

In der PDF schreibt thomann unter Anderem:
thomann schrieb:
Der Unternehmer/Betreiber hat vor der Inbetriebnahme einen Sachverständigen als Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen und den Betrieb der Lasereinrichtung der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde anzuzeigen. Bei öffentlichem Einsatz muss die gesamte Laseranlage vor der Benutzung von einem Sachverständigen (z.B. TÜV) abgenommen werden.

LG :)
 
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Ich weiß nicht, ob zu dem Zeitpunkt an dem du deinen Beitrag geschrieben hast auch schon folgendes auf der Produktseite von thomann stand, aber ich finde das an sich sehr vorbildlich
da bin ich nicht sicher, vielleicht habe ich es überlesen. Es ist auf jeden Fall schon besser als nichts zu schreiben, da bin ich bei dir.
Mich stört einfach der Satz: "Wichtig: Dieser Lasereffekt ist für DJs und privaten Gebrauch geeignet, er eignet sich nicht für den kommerziellen Betrieb"
Private und DJ's sind ja wohl am ehesten die Leute, die die Gefahren von Lasern, im Vergleich zu Lichttechnikern, am wenigsten erkennen. Und genau denen wird die Ungefährlichkeit suggeriert.
Wenn man den Laserschutzhinweis liest, dann klärt sich das ja auf. Aber wer von den üblich Verdächtigen liest und versteht das ?
Es gibt hier im Forum aus der Vergangenheit genügend Threads, wo sich Minderjährige 3B Laser gekauft haben und dann mit irgendeiner Frage hier aufschlagen. Das mag für den Umsatz der Vertreiber nicht gut sein und ich wiederhole mich aber Show-Laser ist etwas für Profis.

Gruss Helmut
 

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