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RynerZufall
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Hallo Forum! Bislang bin ich stiller mitleser gewesen, sehe aber nun den Bedarf ein eigenes, fiktives Beispiel zu diskutieren.
Ich danke im Vorraus für eure Meinungen!
Zunächst das fiktive Beispiel:
Nehmen wir an es existiert eine Band, bestehend aus A, B, C und D - wobei C und D neue Mitglieder der Band sind. Es wurde ein Album produziert und veröffentlicht, sowie im Jahr 2013 ca. 30 Konzerte gespielt bei denen, je nach Rahmen, Einnahmen von "Spritgeld" bis 700€ incl. Verkauf von Merchandise und CDs erzielt wurden.
Es besteht Gewinnerzielungsabsicht obwohl B, wie auch C in einem 100%igen Angestelltenverhältnis stehen.
Die Band wird von A und B als GbR betrieben. Es existiert ein Gesellschaftervertrag zwischen A und B, die GbR ist Vorsteuerabzugsberechtigt und versteuert ihre, sich derzeit nahe an der Verlustgrenze bewegenden Gewinne.
In einem aktuellen Schriftwechsel mit dem Finanzamt erhielten A und B nun die Nachfrage:
"in welcher Zusammensetzung die GbR auftritt" und ob "zusätzliche Personen verpflichtet werden".
Diese Frage wurde anschließend von A und B wissentlich (!) falsch beantwortet und seitdem herrscht panik.
Nun fordern die Musiker A und B die Mitglieder C und D auf: 1) der GbR beizutreten und 2) dafür die notwendige Gewerbeanmeldung durchzuführen.
Musiker C ist nun der Meinung, dass er ja eigentlich schon automatisch Gesellschafter der GbR sein müsste. Weiterhin scheint C ebenfalls mit der uneingeschränkten persönlichen Haftung mit
dem Privatvermögen zu hadern und fragt sich ob es sinvolle alternativen für Ihn oder die Musikgruppe gibt.
Musiker D scheint weder in der Haftung der GbR noch in sonstigen Sachen Probleme zu sehen...nach dem Motto: "das wird schon so funktionieren..."
Aus diesem fiktiven Beispiel sind nun folgende Fragen abgeleitet:
1) Müsste Musiker C der GbR beitreten und die dafür notwendige Gewerbeanmeldung durchführen?
2) Setzt sich Musiker D vllt nicht genug mit dem Thema auseinander und ist sich der konsequenzen nicht bewusst?
3) Gäbe es für Musiker C eine alternative Möglichkeit weiterhin mit der Gruppe zu musizieren und aufzutreten ohne Gesellschafter der GbR zu werden?
Vielen Dank!
Ryner
Ich danke im Vorraus für eure Meinungen!
Zunächst das fiktive Beispiel:
Nehmen wir an es existiert eine Band, bestehend aus A, B, C und D - wobei C und D neue Mitglieder der Band sind. Es wurde ein Album produziert und veröffentlicht, sowie im Jahr 2013 ca. 30 Konzerte gespielt bei denen, je nach Rahmen, Einnahmen von "Spritgeld" bis 700€ incl. Verkauf von Merchandise und CDs erzielt wurden.
Es besteht Gewinnerzielungsabsicht obwohl B, wie auch C in einem 100%igen Angestelltenverhältnis stehen.
Die Band wird von A und B als GbR betrieben. Es existiert ein Gesellschaftervertrag zwischen A und B, die GbR ist Vorsteuerabzugsberechtigt und versteuert ihre, sich derzeit nahe an der Verlustgrenze bewegenden Gewinne.
In einem aktuellen Schriftwechsel mit dem Finanzamt erhielten A und B nun die Nachfrage:
"in welcher Zusammensetzung die GbR auftritt" und ob "zusätzliche Personen verpflichtet werden".
Diese Frage wurde anschließend von A und B wissentlich (!) falsch beantwortet und seitdem herrscht panik.
Nun fordern die Musiker A und B die Mitglieder C und D auf: 1) der GbR beizutreten und 2) dafür die notwendige Gewerbeanmeldung durchzuführen.
Musiker C ist nun der Meinung, dass er ja eigentlich schon automatisch Gesellschafter der GbR sein müsste. Weiterhin scheint C ebenfalls mit der uneingeschränkten persönlichen Haftung mit
dem Privatvermögen zu hadern und fragt sich ob es sinvolle alternativen für Ihn oder die Musikgruppe gibt.
Musiker D scheint weder in der Haftung der GbR noch in sonstigen Sachen Probleme zu sehen...nach dem Motto: "das wird schon so funktionieren..."
Aus diesem fiktiven Beispiel sind nun folgende Fragen abgeleitet:
1) Müsste Musiker C der GbR beitreten und die dafür notwendige Gewerbeanmeldung durchführen?
2) Setzt sich Musiker D vllt nicht genug mit dem Thema auseinander und ist sich der konsequenzen nicht bewusst?
3) Gäbe es für Musiker C eine alternative Möglichkeit weiterhin mit der Gruppe zu musizieren und aufzutreten ohne Gesellschafter der GbR zu werden?
Vielen Dank!
Ryner
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