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Alte digitalisierte Notenbücher nachdrucken

  • Ersteller Christian_Hofmann
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Christian_Hofmann
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Hallo zusammen,

eine kurze Frage betreffend der rechtlichen Bewertung. Vorab ich gehe davon aus das niemand Jurist ist und werte jede Antwort nur als persönliche Laienmeinung sofern nicht anders angegeben. ;)

Ich habe aktuell das Problem dass ich die letzten Monate versucht habe an einige physikalischen Notenbücher aus dem Jahre 1810 bis 1890 zu kommen. Diese Bücher nutze ich aus diversen Quellen wo alte Bücher digitalisiert wurden. Darunter auch von einigen Universitäten. Daher gehe ich davon aus das auf diesen zugänglichen Material kein Urheberrecht mehr existiert. Nun würde ich mir gerne diese digitalisierten Bücher als Buch mit Bindung drucken lassen. Genügend Anbieter dafür gibt es Online ja die so etwas bezahlbar machen. Nun stelle ich mir aber die Frage ob dieses Vorhaben so rechtlich okay ist.

Wie ist eure Einschätzung, es geht ausschließlich darum mir diese Nachdrucke ins Regal zu stellen und daraus zu studieren.
 
Eigenschaft
 
Eine (Online-)Druckerei wird keine Meldung machen und es wird auch sicherlich niemand bei Dir vorbeikommen, um dein Bücherregal zu inspizieren.
 
Diese Bücher nutze ich aus diversen Quellen wo alte Bücher digitalisiert wurden. Darunter auch von einigen Universitäten. Daher gehe ich davon aus das auf diesen zugänglichen Material kein Urheberrecht mehr existiert.
Das wäre ein Fehlschluss.

Nun würde ich mir gerne diese digitalisierten Bücher als Buch mit Bindung drucken lassen.
Das wäre ja keine kommerzielle Nutzung. Musst 'mal in Urheber-Recht schauen; ein Startpunkt wäre das Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ , wichtig sind die auslegenden Urteile (z.B. über dejure.de). Das UrhG formuliert Ausnahmen, deren Auslegung durch Richter Du in Urteilen zum UrhG überprüfen solltest.
 
Ich weiß das das Thema Urheberrecht extrem komplex ist. Aber fassen wir mal zusammen, ich gehe zu einem Buchbinder mit meinem USB Stick auf dem eine 240 Jahre alte Veröffentlichung liegt, der druckt mir das gewünschte Dokument aus, bindet es, kassiert seine 30 Euro und ich nehme das Buch mit und studiere es Zuhause in Ruhe. Davon wissen nur ich und der Buchbinder. Dann wäre es für mich ja unerheblich ob ich dies nach geltenden Recht machen dürfte da es praktisch ja eher eine theoretische Frage wäre die erst zu klären wäre wenn eine dritte Person die einen Anspruch theoretisch begründen könnte davon Wind bekommt und der Meinung ist ich hätte seine Rechte verletzt.

Da ich nicht vorhabe irgendwelches Material öffentlich zu spielen wäre die Wahrscheinlichkeit dafür wohl sehr viel geringer als einen Sechser im Lotto zu haben ohne Lotto zu spielen. Richtig?
 
Meiner Meinung nach ja.
 

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