dr_rollo
Mod Keyboards und Musik-Praxis
Situation (wie sie sicher häufig vorkommt): Eine Coverband hat ein paar Songs aus ihrem Repertoire aufgenommen
Wo muss sie jetzt bestimmte Regeln beachten, um nicht mit der GEMA, GVL und Co in Konflikt zu geraten?
a. sie erstellt CDs, um so Veranstaltern kostenlos Promo-Material zur Verfügung zu stellen
b. sie verschenkt diese CDs an Fans
c. sie bietet diese CDs nach Konzerten den Besuchern zum Selbstkostenpreis an
d. sie stellt diese Aufnahmen von Coversongs als Streaming auf ihrer Webseite zum Zwecke der Werbung zur Verfügung
Ich hab versucht, Antworten auf diese Fragen auf den GEMA Seiten, über Google und auch hier zu finden, werde aber nicht wirklich fündig.
Punkt 1: Anscheinend ist es ein Unterschied, ob eine Band mit Coversongs live auftritt und dadurch Geld verdient. Dort wird vom Veranstalter eine entsprechende veranlagte GEMA-Gebühr abgeführt und fertig. Niemand schreibt der Band vor, welche Songs sie nicht covern darf, egal ob 1:1 nachgespielt oder in welchem Maße auch immer bearbeitet.
Punkt 2: In dem Moment, wo man diese Songs kostenpflichtig veröffentlicht, egal ob als CD oder als Download, muss nach meinem bisherigen Verständnis eine Erlaubnis zur Bearbeitung vom Rechteinhaber, i.d.R. ein Verlag eingeholt werden. Dies scheint nach meinem bisherigen Recherchen auch beim Upload zu Youtube oder ähnlichen Portalen der Fall sein, selbst wenn das Anhören (egal ob Streaming oder Download) dort ohne Kosten verbunden ist. Vermutlich gilt das auch für eine frei zugängliche private oder durch die Band gehostete Webseite!?
Wo muss sie jetzt bestimmte Regeln beachten, um nicht mit der GEMA, GVL und Co in Konflikt zu geraten?
a. sie erstellt CDs, um so Veranstaltern kostenlos Promo-Material zur Verfügung zu stellen
b. sie verschenkt diese CDs an Fans
c. sie bietet diese CDs nach Konzerten den Besuchern zum Selbstkostenpreis an
d. sie stellt diese Aufnahmen von Coversongs als Streaming auf ihrer Webseite zum Zwecke der Werbung zur Verfügung
Ich hab versucht, Antworten auf diese Fragen auf den GEMA Seiten, über Google und auch hier zu finden, werde aber nicht wirklich fündig.
Punkt 1: Anscheinend ist es ein Unterschied, ob eine Band mit Coversongs live auftritt und dadurch Geld verdient. Dort wird vom Veranstalter eine entsprechende veranlagte GEMA-Gebühr abgeführt und fertig. Niemand schreibt der Band vor, welche Songs sie nicht covern darf, egal ob 1:1 nachgespielt oder in welchem Maße auch immer bearbeitet.
Punkt 2: In dem Moment, wo man diese Songs kostenpflichtig veröffentlicht, egal ob als CD oder als Download, muss nach meinem bisherigen Verständnis eine Erlaubnis zur Bearbeitung vom Rechteinhaber, i.d.R. ein Verlag eingeholt werden. Dies scheint nach meinem bisherigen Recherchen auch beim Upload zu Youtube oder ähnlichen Portalen der Fall sein, selbst wenn das Anhören (egal ob Streaming oder Download) dort ohne Kosten verbunden ist. Vermutlich gilt das auch für eine frei zugängliche private oder durch die Band gehostete Webseite!?
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