Verlässt man die Band, so stellt sich die Frage wie man mit seinem Songmaterial umgeht, welches man für die Band komponiert hat. Zumal dann, wenn man nicht möchte, dass die Songs von der Band weiter verwendet werden. Das Spannungsfeld ist ein wenig die selbst gemachte Vorproduktion vs. der Veröffentlichung durch die Band. Grundsätzlich ist es aber in Deutschland erlaubt beim Auftritt ein bei der GEMA angemeldetes Cover zu spielen. Im Rahmen der Anmeldung bei der GEMA müsste die jeweilige Schöpfungshöhe der beteiligten Musiker bereits erfolgt sein. Allerdings sind in diesem Fall die Stücke nicht bei der GEMA gemeldet ...