Als außerordentlicher Student auf die Uni

wolf90
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Hallo Leute!

Hab mal ne Frage: Ich nehme seit 2 Jahren GU bei einer klassischen Lehrerin die Musical studiert hatte und sehr viele weitere gute Referenzen hat, eine sehr tolle Lehrerin!!! Leider zieht sie nach Luxenburg und es gibt leider keine guten klassik/musical Lehrer in meiner Nähe. Nun ist die erste Frage ob Ihr denkt/Erfahrung habt vom Umstieg von Klassik GU auf Pop GU da es hier doch ein zwei gute gibt (ich singe hauptsächlich Pop mit Gitarenbegleitung, aber das ging bissher problemlos mit den Lehrinhalten).
Meine GL hat mir geraten als Außerordentlicher Studi auf die (international geachtet) Musikuni bei uns zu gehen. Außerordentlich deshalb, weil ich Theorie nur die Grundkentnisse und ein bisschen Fortgeschritten, für die Aufnahmeprüfung reichts nie. Jedenfalls wollte ich fragen ob da auf der Uni im GU auch viel Praxis gemacht wird also nicht nur "sinnlose" Theorie um die nächste Prüfung zu bestehen. Denn dann wäre das eine Option für mich. Hoffe jemand hat da Erfahrung.


Achja die Uni ist die Anton Bruckner Universität in Linz, vielleicht kennt die ja sogar jemand/war dort

Danke schonmal

Lg
 
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Hallo,

auch wenn das Wort "Theorie" im Text vorkommt, ist das eher keine Frage zu Technik und Theorie. Ich verschiebe dich mal.

Jedenfalls wollte ich fragen ob da auf der Uni im GU auch viel Praxis gemacht wird also nicht nur "sinnlose" Theorie um die nächste Prüfung zu bestehen. Denn dann wäre das eine Option für mich. Hoffe jemand hat da Erfahrung.

EDIT:
Kein künstlerischer Studiengang besteht ausschließlich aus "sinnloser" Theorie. Praxis ist immer ein wesentlicher Teil.

Als außerordentlich Studierender bist du nicht auf den Lehrplan angewiesen, sondern kannst deinen Schwerpunkt selbst wählen, da du ja eben kein reguläres Studium absolvierst. Wenn dich praxisorientierte Seminare interessieren, dann besuchst du einfach nur jene. Du hast am Schluss mW dann aber auch keinen Hochschul-Abschluss, wirst also kein Bachelor oder Master of Arts. Ein außerordentliches Studium hat dann eher den Stellenwert einer Fortbildung. Man kann es auch nutzen, um eine ordentliche Studienberechtigung zu erlangen. Aber dann kämst du wiederum um die Theorie nicht rum und für so einen langwierigen Weg bist du eigentlich auch schon zu alt.

Ich würde mich da ehrlich gesagt aber bei der Uni selbst erkundigen. Die haben sogar ein Telefon: 0043 - 732 - 70 1000 - 0. Es geht hier immerhin um deine berufliche Zukunft, nicht darum, was du morgens vorm Singen zum Frühstück essen solltest. Da würde ich mich nicht auf ein paar Userkommentare aus dem Internet berufen.

Auf der Website findest du etliche PDF-Downloads mit Studienbeschreibungen, sogar ein Beispieltest zur Theorie ist dabei (ist soooooo schwer nicht).

Meine GL hat mir geraten als Außerordentlicher Studi auf die (international geachtet) Musikuni bei uns zu gehen.

Wenn ihr bei euch eine international geachtete Musikuni mit Fach Gesang habt, wie kann es dann sein, dass du keinen Klassik/Musical-Lehrer findest? Da müsste es doch nur so wimmeln.

ob Ihr denkt/Erfahrung habt vom Umstieg von Klassik GU auf Pop GU da es hier doch ein zwei gute gibt (ich singe hauptsächlich Pop mit Gitarenbegleitung, aber das ging bissher problemlos mit den Lehrinhalten).

Das lässt sich nicht generell beantworten. Es kommt drauf an, wie geprägt du schon vom klassischen Gesang bist. Wenn du trotzdem überwiegend Pop gesungen hast, sollte die Umstellung vermutlich keine allzu großen Probleme machen.

Zudem du ja sowieso keine Wahl hast. Außer gar keinen GU mehr.
 
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Ja du hast recht, anrufen wäre vermutlich das beste.
Ich hoffe die bieten auch berufsbwgleitende Kurse an.
Also diese Bachelor und Master of Arts brauch ich nicht, mir gehts lediglich um die Verbesserung meiner Fähigkeiten.

Ja also klassik und Musiklehrer gibt es schon einige, aber ich will ja einen guten Lehrer nicht irgend einen gg und meine ehemalige GL meint es gibt nicht so viele die sie empfehlen könnte (habe persönlich auch schon schlechte Erfahrungen mit Lehrern gehabt)


Danke für die ausführliche Antwort!
 
Mich würde es sehr wundern, wenn ausgerechnet die teuerste Unterrichtsform (Einzelunterricht) als Gaststudent möglich wäre. Meiner Meinung nach, hast du nur die Möglichkeit, entweder die Aufahmeprüfung zu schaffen oder den gewünschten Lehrer (der u. U. durchaus ein Uniprof sein kann) privat zu engagieren.
 
Mich würde es sehr wundern, wenn ausgerechnet die teuerste Unterrichtsform (Einzelunterricht) als Gaststudent möglich wäre.

Da kann man von ausgehen. Habe ich aber auch so gar nicht gedeutet. Der zweite Absatz bezog sich glaube nicht auf das Studium, sondern das Problem, eine neue GL zu finden. Der Startthread behandelt ja zwei einzelne Themen.
 
Ich hatte "außerordentlicher Studi" als eine Art Gasthörer verstanden. Je nach Uni und Studienfach darf man Vorlesungen besuchen. Schon bei Übungen (z. B. Tonsatz, Gehörbildung, Stichwort "Praxis") dürfte es Einschränkungen geben.
 
Ich hatte "außerordentlicher Studi" als eine Art Gasthörer verstanden.

Das ist bei Bruckner-Uni ziemlich klar geregelt:

(1) Die Zulassung als außerordentliche Studierende oder außerordentlicher Studierender
kann erfolgen:

a. für ein zentrales künstlerisches Fach,
b. für einen Lehrgang oder
c. für einzelne Lehrveranstaltungen, Studienschwerpunkte oder Studienzweige.

Man legt dort auch Prüfungen ab.
 
Das scheint sich allgemein nur auf Abschlussprüfungen (Master, Bachelor) zu beziehen.

An der TU Wien heißt es:

Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die Sie als ao. Studierende/r positiv absolvieren, sind auf ein ordentliches Studium (Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium) NICHT anrechenbar. Ausgenommen sind nur Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen, die als ao. Studierende/r vor der vollständigen Ablegung der Reifeprüfung oder der Studienberechtigungsprüfung absolviert wurden.

Heißt: Man kann schon Prüfungen machen. Man hat nur nichts davon. ;)

Bei der Anton-Bruckner-Uni heißt es, wer als außerordentlich Studierender eine Lehrgangs-Prüfung versemmelt, ist für fünf Jahre gesperrt. Demnach müssten ja bestimmte Lehrgangs-Prüfungen abgelegt werden dürfen.
 

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