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Zitat von Krypta Beatz Beitrag anzeigen
also zunächst möchte ich gerne wissen: was muß ich alles anmelden?
Ich gehe mal davon aus, dass Du erst einmal "vernünftig" einsteigen möchtest - also finanziell überschaubar. Da könnte man das i.d.R. auch noch der sog. "Liebhaberei" zuordnen. Sollte Deine VÖ ein Hit werden und Du erheblich nachpressen lassen müssen, würde der gesamte Rattenschwand mit Gewerbeanmeldung etc. noch folgen können.
Willst Du es aber gleich gewerblich angehen, dann zu Deiner Stadtverwaltung/Ordnungsamt und ein Gewerbe anmelden (Tonträgerunternehmen z.B.). Kostet nicht viel! Finanzamt - klar!
Selbständiger bist Du deswegen nicht. Dazu müsste Deine Geschäftsidee schon wirklich der Brummer sein, bevor Du diesen Weg beschreiten solltest. Ein (Klein-)Gewerbe nebenbei tut es für die Test-/Einstiegsphase auch.
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wo kann ich meinen namen sichern?
Wurde schon zig-mal hier im Board behandelt - falls es Dir z.B. um den Schutz Deines evtl. Labels oder Künstlernamens als Wortmarke geht. SuFU benutzen oder z.B. hier (
https://www.musiker-board.de/vb/musik...rke#post749268 ) nachlesen!
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gibt es vielleicht eine rundum info da ich wahrscheinlich noch 1000 fragen hätte!!?
Dazu wäre wichtig zu wissen, ob Du als freiberuflicher Künstler antreten willst oder - wie oben z.T. angenommen - ggf. ein eigenes Label auch mit fremden Künstlern starten möchtest.
Aber einen sehr guten Überblick bietet die Broschüre "Steuertipps für Künstler" unseres Bayerisches Finanzministeriums (
http://www2.stmf.bayern.de/imperia/m..._kuenstler.pdf ). Arbeite das mal durch und poste dann ggf. noch offene Fragen!
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außerdem ist auch ganz wichtig: in manchen musikstücken habe ich samples von filmmusik benutzt, darf ich diese auf meinen songs mit veröffentlichen? oder wo kann ich das klären mit den samples?
Da tauchst Du gleich in zwei Näpfe ein. Zum einen musst Du die Soundtrackautoren wg. der Rechteeinholung kontaktieren (Urheberrecht) und zum anderen tangiert das auch die Leistungsschutzrechte (Filmverlag). Recherche: Falls der Titel der/des Songs bekannt, dann z.B. in der GEMA-Repertoiredatenbank (
http://www.gema.de/repertoiresuche/ ) oder - falls nicht - z.B. bei den Credits des Films nachsehen, welcher Verlag angegeben ist (notfalls über die Filmverleihfirma die Adressen recherchieren).
Sobald Du aber verwertungsrechtlich geschütztes Material mit in Deine Songs einbaust, lädst Du Dir automatisch die GEMA-Lizenzgebühren auf die Schultern (falls Du nicht auch selbst bereits GEMA-Mitglied bist und ohnehin zahlen mußt)!!!!!
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da ich auch andere künstler (aus amerika) auf meinen songs singen lasse und ich die songs für ein album sammel das ich veröffentlichen möchte habe ich ein paar fragen rund um dieses thema an sie da ich nicht weiß wo ich mich sonst informieren kann.
VORSICHT:
a) sind diese Künstler bei einer der drei US-Verwertungsgesellschaften Mitglied? Hier kann Dir über die Hintertür die GEMA-Lizenzgebühr in Deine Kalkulation rutschen (analog der Filmsample-Situation!!)
EDIT: falls diese US-Künstler auch als Autoren aktiv werden oder eigenes, ggf. geschütztes Material einbringen/publizieren!
b) sind diese US-Künstler bei irgendeiner Company vertraglich gebunden? Falls ja, checken, ob die eine Freigabe haben, um mit Dir bzw. auf Deinen Songs künstlerisch tätig zu werden (das berühmte: Hans Wurst is courtesy of BlaBla).
Hoffe, Du hast damit fürs erste etwas zum kauen. Sollten weitere Details auftauchen, dann poste einfach wieder.
Deine Posts sind immer genial
Also:
also zunächst möchte ich gerne wissen: was muß ich alles anmelden? wo kann ich meinen namen sichern? muß ich mich als selbsständig eintragen lassen, wenn ja wo und wie? was muß ich alles beachten?
Ich hab mein Label als GbR (sprich: Gesellschaft bürgerlichen Rechts) angemeldet. Das kostet dich maximal 40 Euro (20 Euro bearbeitungsgebühr pro Gesellschafter.), 2-3 Amtsgänge und etwas Nerven um die Bögen vom Finanzamt auch in dreifacher Ausfertigung auszufüllen. Die GbR ist NICHT die einzige Möglichkeit ein Label anzumelden, aber ich besitze nicht das Grundkapital von 25,000 Euro für eine Gmbh und mein Chef hat seine Agentur auch erfolgreich als GbR laufen.
Eine GbR benötigt mindestens zwei Gesellschafter, du benötigst also einen weiteren, volljährigen Geschäftspartner. Bei mir hat das netterweise mein Vater übernommen, der pfuscht mir nicht ins Handwerk und stellt auch keine Ansprüche^^
Du gehst also zur Stadtverwaltung und sagst, dass du ein Gewerbe anmelden willst, in Form einer GbR. Dazu musst du einen formlosen Vertrag einreichen, der die Geschäftsform regelt. Da kann dann zum Beispiel drinstehen:
Gbr Vertrag
§ l
Die Herren Y und X errichten eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zum Zweck der Veröffentlichung und dem Vertrieb von Tonträgern. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in X und heißt X GbR.
§ 2
Die Gesellschaft beginnt am 6.Oktober 2006 und wird zunächst auf zwei Jahre geschlossen. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwei Jahre, wenn sie nicht spätestens sechs Monate vor Beendigung gekündigt wird. Zur Kündigung ist jeder Gesellschafter befugt. Die Kündigung ist mittels eingeschriebenen Briefs jedem der Mitgesellschafter gegenüber zu erklären.
Eine Kündigung der Gesellschaft zu einem früheren Termin ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 3
Die Gesellschafter leisten folgende Beiträge:
Y: Öffentlichkeitsarbeit, Vertrieb, Organisation, Finanzen
X: Organisation
§4
Die Geschäftsführung und Vertretung wird dem Gesellschafter X allein übertragen. Er ist berechtigt, alle Handlungen, die gewöhnlich zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlich sind, mit Wirkung für die Gesellschaft vorzunehmen.
Der Gesellschafter B ist ferner ermächtigt, die Gesellschaft in vorstehendem Umfang Dritten gegenüber zu vertreten; er darf die Gesellschafter jedoch lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen haftbar machen. Jedwede weitergehende Verpflichtung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller Gesellschafter.
§ 5
Der geschäftsführende Gesellschafter zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet. Er stellt nach Ablauf eines Geschäftsjahres eine Jahresabschluss auf über den die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit entscheidet.
§ 6
Jeder Gesellschafter ist am Gewinn und Verlust zur Hälfte beteiligt.
§ 7
Jedem Gesellschafter steht das Recht zu, sich persönlich über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten, die Geschäftsbücher und die Papiere der Gesellschaft einzusehen und sich aus ihnen eine Übersicht über den Stand des Gesellschaftsvermögens anzufertigen.
§ 8
Kündigt ein Gesellschafter, so scheidet er aus der Gesellschaft aus, ohne dass die Gesellschaft aufgelöst wird. Die verbleibenden Gesellschafter sind berechtigt, die Gesellschaft fortzuführen und verpflichtet, dem ausgeschiedenen Gesellschafter das gemäß § 9 zu ermittelnde Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen.
Das gleiche gilt, wenn in der Person eines Gesellschafters ein Umstand eintritt, der den anderen Gesellschafter das Recht zur fristlosen Kündigung gibt, sowie beim Tod eines Gesellschafters.
§ 9
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht die notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist X
Du bekommst dann eine Gewerbeerlaubnis und ein paar Wochen später Post vom zuständigen Finanzamt. Die schicken dir einen Bogen, den du am besten mit einem Steuerberater ausfülltst, ich hab mir jedenfalls von unserem helfen lassen, weil der unsere Einkommensverhältnisse am besten kennt. Wenn du aber bezüglich des Bogens konkrete Fragen hast, dann kann ich dir bestimmt auch per PM helfen.
Danach teilt das Finanzamt dir noch ne Steuernummer für die GbR zu und dann bist du offiziell
Wir planen gerade unsere erste Veröffentlichung bzw. die erste Pressung für die Band The Dope aus Bayern, danach kommt dann erst mal die GVL Mitgliedschaft, damit wir auch nen Labelcode bekommen.
Ich stimme Bernd zu, einfach weiterposten!