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Hallo INge, das liegt daran, dass die Schweiz schon seit einigen Jahren die Mitnahme eigengenutzer Musikinstrumente zollrechtlich sehr vorbildlich geregelt hat. Man kann also sein Akkordeon problemlos in die Schweiz mitnehmen. Bei der Rückkehr nach Deutschland bin ich mir da jetzt nicht so sicher - hier sollte man notfalls belegen können, dass das Instrument im Wirtschaftsraum der EU versteuert wurde. Sonst könnte der Zoll Einfuhrumsatzsteuer berechnen. Zugegebenermaßen ist dies zwar etwas "konstruiert" aber wenn es ein neuwertiges Instrument ist könnte sowas schon mal passieren.Und genau ein Mal wurde ich, bei der Einreise in die Schweiz, gefragt, was das auf dem Beifahrersitz sei. Auf die Antwort, ein Akkordeon, nickte die Zöllnerin, die Sache war erledigt.