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Airplayberechtigung

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soju
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Hallo zusammen,

eine mir bekannte Sängerin will Radiosender, Webradios etc. per Email mit mp3-Files bemustern.
Dass die Titel auch gesendet werden können, braucht es, wie sie erfahren hat, eine "Sendegenehmigung" oder "Airplayberechtigung" (wie auch immer das genannt wird).
Sie ist jetzt am überlegen, wie sie den entsprechenden Schrieb aufsetzt ...

Die Titel (GEMA-gemeldet) sind letztes Jahr auf einer CD erschienen, die auch mit einem Labelcode versehen wurde. Bei der CD waren verschiedene Leute beteiligt (Produzent, Gastmusiker, Songwriter, etc.).

Reicht es, bei dem Schrieb auf den Tonträger mit Labelcode und GEMA-Meldung der Songs (notfalls mit entsprechenden Werkskennnummern) zu verweisen?

merci im voraus, viele Grüße
soju
 
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wenn die stücke bei der gema gemeldet sind, vertritt diese automatisch das aufführungsrecht, und das umfasst auch die ausstrahlung in rundfunk, fernsehen und internet.

ich bezweifel eher ob die sender die mp3 auch spielen, die musikarchive bestehen oft aus anderen formaten. der radiosender für den ich arbeite hat zB alles in mpeg2, und ein verlustbehaftetes format in ein anderes umzuwandeln macht den klang natürlich nicht besser ;-)
und cds sind natürlich auch viel praktischer wenn man sie irgendwohin mitnehmen will, zB in die musikredaktionssitzung... ;-)
 
Hola,

>>ich bezweifel eher ob die sender die mp3 auch spielen<<
Bei "terristrischen" Radiosendern ist das bestimmt mehrheitlich richtig. Aber anscheinend ist für Webradiobetreiber praktischer, wenn sie die Songs gleich als mp3 bekommen.

Auf der GEMA Website hab ich noch folgendes gefunden:
"Für das Veranstalten von Webradio mit Musik benötigen Sie die Musikurheberrechte der Komponisten, Textdichter und deren Verleger (GEMA) sowie die Leistungsschutzrechte der Interpreten und der Tonträgerindustrie (GVL).
Musikurheberrechte erhalten Sie von der GEMA. Für die Leistungsschutzrechte wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)"

Also braucht man neben der GEMA auch die GVL für die Airplayberechtigung --> und das wird mit dem Labelcode "erledigt", oder?
 
Hallo Soju,

zu deiner Frage drei Sachen:

Vorab: Das Wort "Airplayberechtigung" gibt es nicht.
Ich sehe momentan zwei Möglichkeiten, das Wort zu interpretieren:

1) Wahrscheinlich meinst du die Berechtigung, den Titel zu spielen. Richtig?
Für das Spielen des Titels genügt dem Radiosender ... zumindest formal(!),
ein Labelcode und eine gut formulierte Email an den Radiosender.
Die Gema-Werknummer kannst du mitliefern, wenn du den Sendern die Arbeit
zur Erstellung ihrer Sendelisten erleichtern möchtest.
Tipp: Telefoniere einfach mal mit ein paar Radiosendern.
(Und ich meine nicht Emailen!) Per Telefon findest du schnell heraus, was die
genau brauchen und vor allem, wie so 'die Stimmung' ist.
... Denn du wirst schnell merken, dass du bei den meisten Sendern sehr
viel Überzeugungsarbeit leisten musst, wenn du dort als Newcomer
mit kleinem Label gespielt werden willst. Aber: es geht! :)
Tipp: Wenn du so genannte 'Radio IDs' einsprichst und
persönliche Versionen der Titel lieferst, erhöhst du die Wahrscheinlichkeit,
gespielt zu werden
stark!
Eine Radio ID nennt man so etwas wie: "Hallo hier ist [Sänger sagt seinen
Namen] und ich wünsche allen Hörern von [Name der Radiostation]*
alles Gute und eine tolle Zeit."
(... Oder natürlich ein noch speziellerer Gruß, der Bezug auf den Musiktitel,
die Sendung, den Moderator etc. nimmt. So etwas hörst du von Profis
auf jeder Radiostation ...)
Tipp: Die Radio ID sollte vor der Sprache noch einige
Sekunden Musik, als Moderationszeit für den Moderator lassen.
Dann kannst du per FTP-Upload individuelle Versionen der Titel
hochladen, damit du den Email-Eingang der Radiosender nicht verstopfst! ...
Zudem bieten viele Sender nur den Kontakt per Kontaktformular
auf der Webseite. Das bedeutet, es ist tendenziell besser, den Radiosendern
Links zu den Titeln zu senden und nicht das MP3 direkt.

2) Eine "Airplayberechtigung", wie du es nennst, könnte aber auch
bedeuten: 'Teilnahme an den Airplay-Charts'. Meinst du das?
Für Details zur Teilnahme an diesen Charts, frag am besten direkt
eine der beiden Agenturen, die diese Charts nach der Systembeschreibung
in Deutschland erstellen. Das sind:
http://www.musictrace.de/products/casttrace.en.htm
http://www.nielsenmusiccontrol.com/index_ger

3) Ich habe ein paar Erfahrungen mit Foren. Meistens, wenn jemand
"wegen eines Bekannten" nachfragt, gibt es eine Reihe von Ungenauigkeiten.
... Daher bitte doch einfach die Sängerin, auch am Forum teilzunehmen.
Dann wird sich ihre Frage sicherlich schnell klären lassen.

Alles Gute & beste Grüße
Nils
 
Hallo Nils,

vielen Dank erstmal für die hilfreichen Tipps! Ich werd mich mit der Kollegin zusammenschliessen, sollten wir weitere Fragen haben, melden wir uns

viele Grüße
soju
 

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