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UranusEXP
Mod Emeritus
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Edit: Ursprünglich ging es um folgende Fragestellung:
Genau solche Email-Geschäfte, ohne großen, individuell gestalteten Vertrag, sind oftmals ein Problem und leider nur im Lehrbuch vermeidbar. Inwiefern ist es eine Option für die Bands, sich AGB zu zulegen, wo solche Dinge eindeutig und zum Vorteil der Künstler geregelt sind? Ich gehe davon aus, dass die meisten Verwerter Unternehmen sind und entsprechend "harte" AGB möglich sind und zudem, dass diese auch im Emailverkehr wirksam eingebunden werden können.
Ich möchte mal einen weiterführenden Punkt ansprechen, der sicher auch für die TE interessant sein dürfte:Absage - kann man einen Teil der Gage fordern?
Hallo,
wenn man als Band gebucht wird zu einem bestimmten Termin, die Zusage per Telefon und emailkontakt erfolgt und der Veranstalter 2 Monate vorher abspringt, kann man dann Schadenersatz fordern?
Wir gehen davon aus, dass keine Vertragsklausel in dem Emailkontakt stattfindet, sondern nur eine schriftliche Zusage, über Zeit und Gagenhöhe ect.
Musiker, die sich über ein halbes Jahr freigehalten haben, andere Auftritte absagen, sollten doch Anspruch auf Ersatz haben, oder geht das nur bei einer Vertragsklausel?
Freue mich über ernstgemeinte Antworten.
lg Antoinette
Genau solche Email-Geschäfte, ohne großen, individuell gestalteten Vertrag, sind oftmals ein Problem und leider nur im Lehrbuch vermeidbar. Inwiefern ist es eine Option für die Bands, sich AGB zu zulegen, wo solche Dinge eindeutig und zum Vorteil der Künstler geregelt sind? Ich gehe davon aus, dass die meisten Verwerter Unternehmen sind und entsprechend "harte" AGB möglich sind und zudem, dass diese auch im Emailverkehr wirksam eingebunden werden können.
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