Laserstrahlung ist immer eine Gefahrenquelle, welche durch eine Fach- und Sachkundige Person abzuschätzen ist. Im Zweifelsfalle messen.
Bei dieser Kiste ist es wie folgt: Laserstrahlung < 5 mW laut Angabe. Damit fällt dieses Gerät primär in die Schutzklasse 3R, was auch so in der Bedienungsanleitung steht. Damit darf der Strahl nicht auf Personen gerichtet werden, da die (direkte) Strahlung gefährlich für das Auge sein kann. Punkt.
Das steht auch so in der Bedienungsanleitung (Zitat):
Nach den Sicherheitsvorschriften für Laser ist es
gesetzlich nicht erlaubt, Laser der Klasse 3R in Bereichen zu verwenden, wo Menschen potentiell der
Strahlung ausgesetzt werden könnten. Dies gilt auch dann, wenn diese auf den Bereich unterhalb des
Gesichtsfeldes von Menschen gerichtet werden, wie zum Beispiel auf die Tanzfläche.
Und weiter
Installieren Sie die Lasereffekte immer so, dass alle Laserstrahlen mindestens 3 Meter (9,8 Fuß) über dem
Boden verlaufen, auf dem die Menschen stehen werden.
Link zur Bedienungsanleitung
http://adjmedia.s3-website-eu-west-1.amazonaws.com/manuals/Stinger II LO (Europe)_02_GER.pdf
Damit ist alles gesagt und vom Hersteller so gesehen vorbildlich dokumentiert. Daher kann ich die Frage hier nicht so ganz verstehen.
Im Weiteren sprechen folgende Punkte dagegen die Kiste ins Publikum zu richten:
1. Wir kennen nicht den inneren Aufbau der Kiste, sprich wir wissen nicht welche Quellen mit welchen Leistungen verwendet werden.
2. Wir wissen nicht ob optische Abschwächer verbaut sind. Falls ja sind die Quellen definitiv zu stark, so dass bei einem Ausfall eine viel zu hohe Leistung aus der Kiste kommt.
3. Ich erkenne keine Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Blanking beim Versagen der Scannereinheit oder eine Überwachung der abgegebenen Gesamtleistung am Ausgang, welche beim Überschreiten eines Schwellenwertes zum Notstop führen muss.
Um so eine Kiste zu betreiben ist auch ein Laserschutzschein bzw. ein Laserschutzbeauftragter notwendig. Selbst wenn das Ding nur an die Decke funzelt ist dies notwendig, da wir ja generell vom Betreiben dieser Kiste reden. Ansonsten gilt: Solange nix passiert ist alles gut. Nur wenn was passiert seit ihr in der Haftung und das kann euch/dir das restliche Leben mehr als versauen.