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antoinette60
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Hallo,
wenn man als Band gebucht wird zu einem bestimmten Termin, die Zusage per Telefon und emailkontakt erfolgt und der Veranstalter 2 Monate vorher abspringt, kann man dann Schadenersatz fordern?
Wir gehen davon aus, dass keine Vertragsklausel in dem Emailkontakt stattfindet, sondern nur eine schriftliche Zusage, über Zeit und Gagenhöhe ect.
Musiker, die sich über ein halbes Jahr freigehalten haben, andere Auftritte absagen, sollten doch Anspruch auf Ersatz haben, oder geht das nur bei einer Vertragsklausel?
Freue mich über ernstgemeinte Antworten.
lg Antoinette
wenn man als Band gebucht wird zu einem bestimmten Termin, die Zusage per Telefon und emailkontakt erfolgt und der Veranstalter 2 Monate vorher abspringt, kann man dann Schadenersatz fordern?
Wir gehen davon aus, dass keine Vertragsklausel in dem Emailkontakt stattfindet, sondern nur eine schriftliche Zusage, über Zeit und Gagenhöhe ect.
Musiker, die sich über ein halbes Jahr freigehalten haben, andere Auftritte absagen, sollten doch Anspruch auf Ersatz haben, oder geht das nur bei einer Vertragsklausel?
Freue mich über ernstgemeinte Antworten.
lg Antoinette
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