Skinny Jeans
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 04.11.24
- Registriert
- 08.09.11
- Beiträge
- 448
- Kekse
- 0
Hallo!
Darf ich einen Remix eines alten Abba Songs (mit all den Angaben im Release-Portal, in meinem Fall AWAL) einfach so releasen oder muss man trotzdem vorher nach den Rechten fragen?
Kann ich mir kaum vorstellen, da es ja unzählige Remixe gibt und sicher nicht jeder fragt?
Frage geht aber noch weiter: eine andere bekannte Künstlerin spielt den Song oft live in einem ganz coolen Uptempo/Synthie-Version. Sie hat es aber bis dato nicht released, spielt es seit 1 Jahr live. Released hat sie selbst nur eine Akustik-Version, ganz anders.
Wenn ich jetzt die Synthie-Basslinie nachmache und mich an ihrer Struktur orientiere, ist es dann sowohl ein Abba- als auch ein Cover der Künstlerin? (obwohl diese es vermutlich nicht bei einer Verwertungsgesellschaft eingetragen hat, nur eben einige Youtube Live-Videos davon zu sehen sind?)
Ich bin selbst bei der GEMA.
Danke für Tipps
maz
Darf ich einen Remix eines alten Abba Songs (mit all den Angaben im Release-Portal, in meinem Fall AWAL) einfach so releasen oder muss man trotzdem vorher nach den Rechten fragen?
Kann ich mir kaum vorstellen, da es ja unzählige Remixe gibt und sicher nicht jeder fragt?
Frage geht aber noch weiter: eine andere bekannte Künstlerin spielt den Song oft live in einem ganz coolen Uptempo/Synthie-Version. Sie hat es aber bis dato nicht released, spielt es seit 1 Jahr live. Released hat sie selbst nur eine Akustik-Version, ganz anders.
Wenn ich jetzt die Synthie-Basslinie nachmache und mich an ihrer Struktur orientiere, ist es dann sowohl ein Abba- als auch ein Cover der Künstlerin? (obwohl diese es vermutlich nicht bei einer Verwertungsgesellschaft eingetragen hat, nur eben einige Youtube Live-Videos davon zu sehen sind?)
Ich bin selbst bei der GEMA.
Danke für Tipps
maz