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ABBA-Remix / Release, welche Rechte?

Skinny Jeans
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Hallo!
Darf ich einen Remix eines alten Abba Songs (mit all den Angaben im Release-Portal, in meinem Fall AWAL) einfach so releasen oder muss man trotzdem vorher nach den Rechten fragen?
Kann ich mir kaum vorstellen, da es ja unzählige Remixe gibt und sicher nicht jeder fragt?

Frage geht aber noch weiter: eine andere bekannte Künstlerin spielt den Song oft live in einem ganz coolen Uptempo/Synthie-Version. Sie hat es aber bis dato nicht released, spielt es seit 1 Jahr live. Released hat sie selbst nur eine Akustik-Version, ganz anders.

Wenn ich jetzt die Synthie-Basslinie nachmache und mich an ihrer Struktur orientiere, ist es dann sowohl ein Abba- als auch ein Cover der Künstlerin? (obwohl diese es vermutlich nicht bei einer Verwertungsgesellschaft eingetragen hat, nur eben einige Youtube Live-Videos davon zu sehen sind?)
Ich bin selbst bei der GEMA.

Danke für Tipps:)
maz
 
Darf ich einen Remix eines alten Abba Songs (mit all den Angaben im Release-Portal, in meinem Fall AWAL) einfach so releasen oder muss man trotzdem vorher nach den Rechten fragen?
Kann ich mir kaum vorstellen, da es ja unzählige Remixe gibt und sicher nicht jeder fragt?

In diesem Podcast erzählt Madonna (!), wie sie einen handgeschriebener Brief an ABBA geschickt und ihnen einen Besuchsreise bezahlt hat, um für "Hung Up" die Erlaubnis für das kleine Sample zu bekommen:
https://songexploder.net/madonna
 
handgeschriebener Brief an ABBA geschickt
Jepp. Der Bittbrief wurde per Bote zusammen mit einem Demo überbracht. Dann hat es ein ganze Weile gedauert, bevor Madonna das OK hatte. Davor hatten bereits die Fugees Abba-Samples offiziell verwenden dürfen.

Was den TE angeht: Ich persönlich habe keinerlei Verständnis, warum man Abba-Songs schnipselweise in irgendeinem Machwerk verwursten muss. Einige Werke nötigen einfach derart Respekt ab, dass dies sich nicht ziemt. Genauso wenig, als würde man das mit Bach oder den Beatles machen. Schreibt euer eigenes Zeug.

Zum Rechtlichen: Kompositorische Ähnlichkeiten wurden in vergangenen Fällen wie z.B. bei Led Zep im Streitfall eher eng ausgelegt. Eine reine Akkordfolge zu covern ist nicht verboten, aber bei 80% der Melodie wird es eng. Es bleibt eine richterliche Einzelfallentscheidung. Aber soweit muss man erst mal kommen, vorher flattert dir evtl. ein Gema-Bescheid in Haus.
 
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