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Ab welcher (Jahres)Summe sind Gagen steuerpflichtig?

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Hallo zusammen!

Mich interessiert, wo der Freibetrag für Gagen aus Mitwirkung als Musiker bei einer Band liegt. Ich kann leider nichts genaues dazu finden, meine aber dass der Freibetrag um die 7000 EUR im Jahr liegen müsste.
Weiß jemand mehr?
Würde mich freuen!

Lieben Gruß!
 
Eigenschaft
 
wieso sollte es da Freibeträge geben?

Wenn die Gagen aus einer GdR (gemeinschaftlichen Band) stammen werden sie einfach deinen normalen Einkünften zugeschlagen und mit versteuert.

Wenn Du Musik selbständig betreibst, da ist das ein Gewerbe oder eine freiberufliche Arbeit, die dem Fiananzamt zu melden ist - wenn dann über mehrere Jahre keine Gewinne erzielt werden, dann stuft das FA auf Hobby zurück (*) und du bist das Versteuern los.

Aber zunächst mal sind die Einkünfte zu versteuern.

(*) was für dich bedeutet, daß sie auch deine Steuerbescheide dieser Jahre kassieren und alles neu berechnet wird - üblicherwiese werden dann die Verluste rausgeschmissen und du kannst mit einer Steuernachzahlung rechnen...
 
Nun ja, irgendwer meinte zu mir, dass Einnahmen aus Gagen bis zu einer gewissen Jahressumme dem FA nicht angegeben werden müssen. War wohl wieder so ne Stammtischweisheit. Dann werde ich meinen Steuerberater mal interviewen, der wirds garantiert wissen, soll ja auch leben der Gute:)
 
In der Theorie ist es so, dass die Einnahmen überhaupt nicht versteuert werden müssen, solange keine nachhaltige Tätigkeit mit Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeübt wird. Wenn man also schon jahrelang ins Equipment der erfolglosen Amateurband gesteckt hat, deren Minigagen nicht mal die Transportermiete decken, muss man sich über die Steuer keine Gedanken machen und das nicht mal angeben - unbedingtes Muss ist in dem Fall aber, trotzdem akribisch über die Jahre alle Belege zu sammeln, damit man das dem Finanzamt im Zweifel auch klar machen kann.
 
Ab 17.500 Euro ...
.... falls hier die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) gemeint sein sollte. Ab dieser Summe muss von jeder Gage 19% direkt an´s Finanzamt gezahlt werden. Oder man muss eben die Gage um 19% erhöhen, wenn man das Selbe verdienen will. Man wird "umsatzsteuerpflichtig". Das hat erst mal noch nix mit der Einkommensteuer zu tun. Falls ich also hier am Thema vorbei rede, sorry, aber wo ich schon mal angefangen habe - vielleicht ist´s ja doch für den ein oder anderen interessant. Also:
der Vorteil von der Umsatzsteuerpflicht ist, dass man für das Ganze Equipment was man so braucht effektiv nur den Nettopreis zahlt. Man muss dem Geschäft natürlich erst mal den vollen Betrag zahlen, bekommt die Mehrwertsteuer dann aber wieder vom Finanzamt zurück. Bzw. es wird gegen gerechnet mit dem, was man dem Finanzamt zahlen muss - alles klar?

Ich glaube, sogar wenn die Band aus mehreren Mitgliedern besteht, gibt es hier die 17.500-Grenze. Es gilt der Rechnungssteller und das ist ja die Band und nicht jeder Musiker einzeln.
Es gibt aber auch steuerrechtlich den Unterschied zwischen Künstler und "Dienstleister". Ich bin z.B. klar letzteres, und so würde sicher auch jede Coverband eingestuft werden (nicht persönlich nehmen ;-) Ob es da bei Künstler noch mal andere Zahlen gibt weiß ich nicht.

Grüße
Matthias
 
Also:
der Vorteil von der Umsatzsteuerpflicht ist, dass man für das Ganze Equipment was man so braucht effektiv nur den Nettopreis zahlt. Man muss dem Geschäft natürlich erst mal den vollen Betrag zahlen, bekommt die Mehrwertsteuer dann aber wieder vom Finanzamt zurück. Bzw. es wird gegen gerechnet mit dem, was man dem Finanzamt zahlen muss - alles klar?

Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Hat man es vorwiegend mit Kleinunternehmern oder Verbrauchern zu tun, zahlt man mit Umsatzsteuerpflicht IMMER drauf. Ich hab' das hier mal erklärt:
https://www.musiker-board.de/musikb...oduktion-zweite-gbr-gruenden.html#post4586007

Allgemein zum Thema Umsatzsteuer: Ganz einfach, letztlich zahlt man immer mehr an's FA, als man beim Einkauf "spart"! Was eigentlich völlig logisch ist.

Angenommen: Produkt xyz kostet im Einkauf 10 € (netto), der Kunde soll 15 € zahlen:

Fall 1 (umsatzsteuerpflichtig):

Einkauf 10 €, Einnahme 12,61 € (15 € - Umsatzsteuer) => bleiben 2,61 €

Fall 2 (nicht umsatzsteuerpflichtig):

Einkauf 11,90 € (10 € plus MwSt), Einnahme 15 € => bleiben 3,10 €

Das alles rein mit einem Mwst-Satz von 19% gerechnet, wer teilweise mit 7% einkauft aber mit 19% verkaufen muss, fährt natürlich noch schlechter.

Das alles gilt natürlich nur, wenn man einen Überschuss erwirtschaftet, was ja Sinn der Sache ist. Wenn nicht, kann man "sparen", dann schaut das FA aber nicht lange zu und könnte sogar rückwirkend kassieren. Bei Geschäftsmodellen, die andere als Hobbys betreiben, schauen die natürlich sehr genau hin. Eine Tonstudiogründung, die ich mal begleitet habe, hatte nach nicht mal einem halben Jahr eine Betriebsprüfung am Hals.

Also: Wer Gewinn macht und nur Endverbraucher und andere Kleinunternehmer als Kunden hat, fährt immer besser ohne Umsatzsteuerpflicht.

Das Märchen vom "Sparen der Mehrwertsteuer" ist also hier genau das, ein Märchen.

Anders liegt die Sache, wenn man viel Umsatz mit Kunden macht, die selbst umsatzsteuerpflichtig sind, denn denen ist die aufgeschlagene MwSt. egal, man hat also die gleichen Einnahmen, "spart" aber beim Einkauf und unter'm Strich bleibt mehr hängen. Dann muss man das halt genau durchrechnen...
 
Ja, ohne Umsatzsteuerpflicht fährt man in der Regel besser, aber ab 17.500€ muss man eben. Das Blöde ist auch in manchen Fällen (wie bei mir), dass man nicht pro Geschäft 17.500€ hat, sondern pro Person. Ich liege mit meiner Musik weit darunter und das ist auch gut so, denn meine Kunden sind idR keine Firmen und könnten also mit der MwSt die sie zahlen müssten nichts anfangen, d.h. sie würden sie nicht vom Finanzamt wieder kriegen.
Jetzt habe ich mich aber noch mit einem Café selbständig gemacht und muss da auf jeden Fall MwSt zahlen. So wäre ich über die Grenze geraten und hätte auch mit der Musik USt zahlen müssen. Das Eine so das Andere so geht nicht! Die Lösung war für mich, eine UG zu gründen. Das heißt korrekt Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und ist eine Unternehmensform, die es in Deutschland erst seit ca. 1 1/2 Jahren gibt. Man sagt auch manchmal Mini-GmbH dazu. Der Vorteil ist, dass ich nun bei meiner eigenen Firma angestellt bin, und so weiterhin nur als Musiker selbständig bin. Den Umsatz erwirtschaftet also die Firma, ich bekomme ein Gehalt. Im Gegensatz zu einer "richtigen" GmbH ist die Gründung einfacher und man braucht nur einen (quasi symbolischen) Euro Stammkapital. Trotzdem ist es deutlich aufwendiger als eine GbR oder Einpersonengesellschaft, denn man muss bilanzieren, was wohl die wenigsten ohne Steuerberater hinkriegen. Für mich ein weitere Vorteil ist, dass (völlig aus der Luft gegriffen, rein theoretisch ;-)) meine Firma pleite gehen könnte, ohne dass ich mit meinem Privatvermögen so drin hängen würde, wie es bei einer GbR der Fall wäre.

Nur um´s noch mal klar zu stellen: das ist sicher nur für wenige der richtige Weg, aber eben mal eine weitere Variante, die vielleicht viele noch nicht kennen.

Grüße
Matthias
 
Das sind zwei verschiedene paar Schuhe:

Nehmen wir erst mal zusätzliches Einkommen durch Gagen.
Da wird meines Wissens nicht über die Herkunft der Nebentätigkeiten entschieden. Es gibt einen bestimmten Steuerfreibetrag - das ist ein Einkommen unterhalb dessen man gar keine Steuern zahlen muss. Darum geht es erst mal.

Wenn man einen Einkommenssteuerjahresausgleich macht, hat das da aufzutauchen, auch wenn man dadurch noch unterhalb des Freibetrages liegt. Wie genau man das nimmt, ist ne zweite Sache. Dann ist man sowieso aus allem raus.
Bei solchen Summen - und da kommt beispielsweise ein Student kaum drüber - lohnt es sich auch nicht, gegenzurechnen welche Auslagen (Instrumente, Proberaummiete etc.) man hatte - weil das dadurch erzielte Einkommen ja eh steuerfrei ist. Mehr als steuerfrei gibt´s nicht.

Wenn man durch die Gagen über den Steuerfreibetrag rutscht oder rutschen würde, dann macht es Sinn, zu schauen was passiert, wenn man die Auslagen/Kosten gegen die Einnahmen rechnet. In dem Fall landet man bei einer normalen Einnahmen-Überschußrechnung, also Einnahmen minus Kosten = Überschuß = zu versteuerndes Einkommen. Das ist in der Regel dann das, was man freiberufliche Tätigkeiten bzw. Nebeneinkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten nennt, weil man eben nicht angestellt ist und weil es kein Gewerbe ist (als Straßenmusiker wäre es allerdings ein Gewerbe, so viel ich weiß).

Und wenn man das so Sinn macht und wenn man das also macht, dann kann man sich entscheiden, ob man unterhalb der Grenze von 17.500,- € Umsatz umsatzsteuerpflichtig oder umsatzsteuerfrei behandelt werden will. In der Regel lohnt sich eine Umsatzsteuerpflicht, wenn man selbst etliche Investitionen tätigt und wenn die Kunden vorwiegend Unternehmen sind (weil die sich die bezahlte Umsatzsteuer auch wieder holen können); wenn man dagegen wenig Investitionen/Einkäufe tätigt und vorwiegend Privatkunden hat, sollte man sich das noch mal überlegen.

Wenn man mal bei einem konkreten Einzelfall bleibe und die Band das im Wesentlichen so handhabt, dass man einen Teil der Gage auf die Kralle bekommt, man ansonsten seinen Proberaumbeitrag zahlt und ab und zu Auslagen wegen Saiten oder Batterien hat und man unterhalb des Steuerfreibetrages liegt, dann lohnt der ganze Aufriß mit Einkommenssteuerjahresausgleich und Überschußrechnung und Belege sammeln nicht wirklich. :cool:

Und wenn der threadersteller schon einen Steuerberater hat, dann soll der den fragen und die Antwort hier reinstellen, damit alle was davon haben. ;)

Mehr zum Einkommenssteuerfreibetrag gibt es hier:
http://www.lohnsteuer.de/lohnsteuer-infos/der-einkommensteuer-freibetrag

Und hier mal ein Zitat von dieser Quelle:
"Der Einkommensteuer Freibetrag mindert den zu zahlenden Steuerbetrag, indem die Beitragsbemessungsgrenze durch den Freibetrag erhöht wird. Dieser Freibetrag setzt sich dabei aus unterschiedlichen Freibeträgen zusammen. Der Grundfreibetrag stellt dabei das Existenzminimum in steuerlicher Hinsicht dar. Dieser Grundfreibetrag lag 2009 bei 7.834 EUR und liegt 2010 bei 8.004 Euro für alle ledigen einkommensteuerpflichtigen Personen.

Unterhalb dieser Einkommensbeträge müssen steuerpflichtige Personen keine Einkommensteuer bezahlen. Liegt das Einkommen über dem Freibetrag der einzelnen steuerpflichtigen Personen, so wird die Einkommensteuer fällig. Diese unterliegt dabei der Steuerprogression. Durch diese wird die Steuer von Geringverdienern mit einem günstigeren Steuersatz berechnet als bei der zu zahlenden Steuer von besser verdienenden Steuerzahlern.

Das Einkommen, welches als Grundlage für die Berechnung gilt, kann sich dabei neben dem Arbeitslohn zum Beispiel aus Einkünften aus selbstständiger Arbeit oder aus Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft zusammensetzen."

Meine 3,27 Cent in dieser Angelegenheit ...

x-Riff
 
Wenn man mal bei einem konkreten Einzelfall bleibe und die Band das im Wesentlichen so handhabt, dass man einen Teil der Gage auf die Kralle bekommt, man ansonsten seinen Proberaumbeitrag zahlt und ab und zu Auslagen wegen Saiten oder Batterien hat und man unterhalb des Steuerfreibetrages liegt, dann lohnt der ganze Aufriß mit Einkommenssteuerjahresausgleich und Überschußrechnung und Belege sammeln nicht wirklich. :cool:

Belege würde ich trotzdem sammeln, ganz ohne Aufwand irgendwo in einer Klarsichtfolie rein. Einfach nur, um sie dem Finanzamt vorzeigen zu können, falls die nach vier Jahren fragen, was denn damals mit der Gage von 100 Euro passiert ist und warum dieser gigantische Unternehmensgewinn der GbR nicht versteuert wurde.
 
Belege würde ich trotzdem sammeln, ganz ohne Aufwand irgendwo in einer Klarsichtfolie rein. Einfach nur, um sie dem Finanzamt vorzeigen zu können, falls die nach vier Jahren fragen, was denn damals mit der Gage von 100 Euro passiert ist und warum dieser gigantische Unternehmensgewinn der GbR nicht versteuert wurde.

Da spricht überhaupt nichts gegen und es ist generell gut, mal einen Überblick zu haben, was einen das Hobby kostet oder ob dadurch was reinkommt. Ich wollte nur den Ball etwas flach halten ...

Belege sammel ich im Übrigen auch für die Versicherung und bei größeren Anschaffungen natürlich auch für die Garantie ... Insofern ist so ein Sammelordner und ein paar Klarsichthüllen generell empfehlenswert ...
 
Vorsicht!
Der Freibetrag gilt fürs Ganze, nicht für die zusätzlichen Einnahmen!!

Falls der Threadsteller außer Musik nix verdient und damit unterhalb der ca. 8000.- Euro bleibt, dann ist er nicht einkommensteuerpflichtig - ...ist aber egal, das Geld kann er auch mit Schuheputzen verdienen.

Wenn er aber schon ein Einkommen aus einem Arbeits/Angestellten-Verhältnis hat oder gar selbständig ist - dann wird sein Einkommen von der Musik da dazugerechnet!
...und nicht etwa seperat betrachtet.

Meine Antwort von oben beruht (dummerweise ohne Erläuterung) auf der Annahme, daß es sich bei der Musik um ein zusätzliches Einkommen handelt.
 
Richtig - der Grundfreibetrag bezieht sich auf die Summe aller Einkommen eines Jahres ... wie in der zitierten Quelle nachzulesen ist.
 

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